Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Arbeitsunfälle (inkl. Wegeunfälle): 13
Krankenquote: 8,45 %
Keine arbeitsbedingten Todesfälle.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Gemäß gesetzlichen Vorgaben werden die Unternehmenspflichten hinsichtlich des Arbeitsschutzes, der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter bei der Arbeit sowie von Dritten im Verantwortungsbereich an die jeweils unterstellte Führungskraft übertragen. Neue Mitarbeiter werden am ersten Tag unterwiesen. Die Dokumentation der zweimal jährlich stattfindenden Mitarbeiter-Unterweisung wird systemseitig veranlasst.

Der Arbeitsschutzausschuss der VR Bank Rhein-Neckar eG kommt viermal im Jahr zusammen und besteht aus folgenden Teilnehmern: Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, zwei Betriebsratsmitglieder, Brandschutzbeauftragter, Mitarbeiter aus dem Bereich Personal und Mitarbeiter aus dem Bereich Bankeigene Immobilien.

Der Arbeitsschutzausschuss ist kein Beschlussorgan, er besitzt keine zwingende und verbindliche Entscheidungsbefugnis, der Ausschuss kann lediglich Empfehlungen formulieren. Als typische Aufgaben des Arbeitsschutzausschusses sind daher zu nennen:
Darüber hinaus finden regelmäßig Arbeitssicherheitsbegehungen in den Filialen statt. Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten durch den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sind ein wesentliches Instrument der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes, um Gefahren und Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Die Begehungen dienen in erster Linie dazu, sich ein umfassendes Bild von den tatsächlichen Arbeitsbedingungen vor Ort zu verschaffen, um Arbeitgeber und Arbeitnehmer fundiert beraten zu können. Um dieser beratenden Rolle gerecht zu werden, sind regelmäßige Begehungen unumgänglich. Die Arbeitssicherheitsbegehungen werden von folgenden Personen durchgeführt: Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsratsmitglied, Brandschutzbeauftragter, Hausmeister sowie ein Mitarbeiter aus dem Bereich Bankeigene Immobilien. Falls bei diesen Begehungen Mängel festgestellt werden, werden diese protokolliert und von der jeweilig zuständigen Stelle behoben.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Die Zahl der Seminartage pro Mitarbeiter bei der VR Bank Rhein-Neckar eG lag im Jahr 2020 durchschnittlich bei 2,2 Tagen. Ein Seminartag beträgt dabei 8 Stunden, sodass die durschnittliche Stundenzahl bei 17,6 Stunden pro Mitarbeiter liegt. Trotz der Corona-Pandemie ist es uns dennoch gelungen nicht alle Maßnahmen gänzlich abzusagen, sondern eine große Anzahl der Seminare auf ein Online-Format umzustellen.

Im Geschäftsjahr 2020 begannen 15 Auszubildende und Studenten ihre Ausbildung bei der VR Bank Rhein-Neckar eG. Durchschnittlich beschäftigte die VR Bank Rhein-Neckar eG 48 Auszubildende und Studenten dualer Studiengänge im Jahr 2020.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Anteil der Frauen im Aufsichtsrat: 25 %
Anteil der Männer im Aufsichtsrat: 75 %
Anteil unter 30 Jahren: 0 %
Anteil 30-50 Jahre: 8,33 %
Anteil über 50 Jahre: 91,67 %

Im Jahresdurchschnitt 2020 beschäftigte die VR Bank Rhein-Neckar eG 624 Mitarbeiter inkl. 48 Auszubildende. Das Durchschnittsalter der Beschäftigten im Jahr 2020 betrug 46 Jahre.
Anteil an Frauen in der Gesamtbelegschaft: 59,57 %

Anteil an Frauen in der 1. Führungsebene nach dem Vorstand: 7,69 %
Anteil an Frauen in der 2. Führungsebene nach dem Vorstand: 7,14 %
Schwerbehindertenquote: 5,98 %
Teilzeitquote: 39,57 %

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Es sind keine Diskriminierungsvorfälle bekannt.