Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Leistungsindikator GRI SRS-403-9
Arbeitsbedingte Verletzungen.


Arbeits- und Wegeunfälle bewegen sich seit Jahren auf einem niedrigen Niveau. Berufskrankheiten, schwere Verletzungen oder Todesfälle am Arbeitsplatz gab es im Berichtszeitraum nicht.

Bis zum 31.12.2020 wurden dem betriebsärztlichen Dienst zwei Betriebs- und Wegeunfälle gemeldet. Aus den Niederlassungen gingen ebenfalls zwei Meldungen ein.

Diese Zahlen beziehen sich auf die Barmenia-Versicherungsgruppe insgesamt.

Leistungsindikator GRI SRS-403-10
Arbeitsbedingte Erkrankungen

Berufskrankheiten, schwere Verletzungen oder Todesfälle am Arbeitsplatz gab es im Berichtszeitraum nicht. Diese Zahlen beziehen sich auf die Barmenia-Versicherungsgruppe insgesamt.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Gibt es bei der Barmenia Lebensversicherung a. G. nicht.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Im Kalenderjahr 2020 erfolgten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Barmenia-Unternehmen im Innendienst insgesamt rund 2.145 Weiterbildungstage. In Relation zur Mitarbeiterzahl ergeben sich daraus durchschnittlich rund 9,4 Weiterbildungsstunden pro Mitarbeiter und Jahr.

In den IDD-Bereichen im Innendienst sind insgesamt 320 Mitarbeiter in den Hauptverwaltungen beschäftigt. In den Niederlassungen sind es 78. Zusammen sind es 398 Mitarbeiter. Über die Brancheninitiative "gut beraten" wurden für diese Mitarbeiter entsprechende Weiterbildungskonten geführt. Für das Jahr 2020 wurden insgesamt rund 1.142 Tage (bzw. rund 8.681 Stunden) gebucht. Damit ergibt sich ein Durchschnitt von rund 22 Stunden je IDD-Mitarbeiter (verpflichtend sind 15 Stunden für IDD-Mitarbeiter pro Kalenderjahr).

Alle neuen, branchenfremden Vermittler werden von der Barmenia fachlich ausgebildet und für die Prüfung zum/zur Versicherungsfachmann/-frau IHK qualifiziert. Die Vorbereitungszeit beträgt ca. 18 Monate.

Die tätigen Vermittler erhalten die Möglichkeit, sich fachlich und verkäuferisch regelmäßig weiterzu­bilden. Alle Vermittler sind gesetzlich verpflichtet, sich auch nach erfolgreichem Ablegen der Sachkundeprüfung oder einer vergleichbaren Qualifikation regelmäßig, d. h. mindestens 15 Stunden im Kalenderjahr, weiterzubilden. Darüber hinaus hat die Barmenia die gebundenen Vermittler vertraglich verpflichtet, die höheren Barmenia-Weiterbildungsstandards zu erfüllen (30 Stunden Weiter­bildung pro Kalenderjahr). Zu diesem Zweck nehmen die gebundenen Vermittler an der Weiterbildungsinitiative der deutschen Versicherungswirtschaft "gut beraten" teil.

Der angestellte Außendienst der Barmenia Krankenversicherung AG mit 231 Personen bildete sich 1.060 Tage weiter. Im Durchschnitt waren es 34,55 Stunden.

Diese Zahlen beziehen sich auf die Barmenia-Unternehmen insgesamt.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Kontrollorgane
(s. dazu auch unter "Allgemeine Informationen") Barmenia Lebensversicherung a. G.
Mitarbeiterzahlen in Full-Time-Equivalent (FTE)

Der Full-Time-Equivalent (Abkürzung: FTE) gibt an, wie viele Vollzeitstellen sich rechnerisch bei ei­ner gemischten Personalbelegung mit Teilzeitbeschäftigten ergeben.

Barmenia Lebensversicherung a. G.
151,04 FTE, davon 73,10 FTE weiblich (48,40 %) und 77,95 FTE männlich (51,60 %)

Barmenia Lebensversicherung a. G.: Hauptverwaltung
  männlich weiblich Ergebnis
Alter TZ VZ TZ VZ  
unter 30 J. 0,60 6,49 2,15 10,08 19,33
30 - 50 J. 1,85 35,83 15,13 22,43 75,23
über 50 J. 4,04 29,14 11,16 12,15 56,49
Gesamt 6,49 71,46 28,44 44,66 151,04

Minderheiten und andere Diversitätsindikatoren werden nicht ausgewertet, da eine Differenzierung nach dem Selbstverständnis der Barmenia Lebensversicherung a. G. nicht erforderlich und nicht zielführend ist. Neben den deutschen Gesetzen ist die Gleichbehandlung in einer Betriebsvereinbarung geregelt (s. „15. Chancengerechtigkeit - Den Menschen im Blick“).  

Vielfalt in Führungsebenen

Innendienst

Versicherungsgruppe gesamt Die Daten wurden zum Stichtag 31.12.2020 ermittelt.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Im Berichtsjahr hat es erneut keinen Diskriminierungsvorfall gegeben.