Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Die FBG erstellt für alle gefahrgeneigten Tätigkeiten die vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen (allgemein oder für den Einzelfall), daraus werden erforderliche Schutz- und Sicherheitsmassnahmen abgeleitet. Die Massnahmen folgen der Hierarchie Technische – Organisatorische – Persönliche Schutzmanassnahmen (TOP-Prinzip), dazu gehören z.B. personen- und tätigkeitsbezogene Betriebsanweisungen, Unterweisungen, persönliche Schutzausrüstung etc. Die Gefährdungsbeurteilungen werden durch die firmeninternen Sicherheitsingenieure regelmäßig und anlassbezogen, z.B. auf Grund von Unfällen, überprüft und ggf. aktualisiert/ ergänzt.

Arbeitsbedingte Verletzungen:
a. i)    - keine - 
    ii)   - keine -
    iii)  - insgesamt 10 Unfälle, davon 9 nach DGUV meldepflichtig, Unfallrate 20,6 
    iv)  - Stauchungen, Zerrungen, Schnittverletzungen
    v)   485.704 gearbeitete Stunden
b. - entfällt -

Arbeitsbedingte Erkrankungen
- keine -

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

In der FBG ist entsprechend gesetzlicher Vorgaben ein  Arbeitsschutzausschuß (ASA)  mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit sowie Vertretern des Arbeitgebers, der Arbeitnehmer und des Betriebsärztlichen Dienstes eingerichtet. In den Betriebsstellen sind Sicherheitsbeauftragte bestellt. Der ASA tagt vierteljährlich, die Besprechungsprotokolle werden, für alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einsehbar, im Intranet veröffentlicht. In der FBG tätige Leiharbeitnehmer (bis zu 10 von insges.. 320) unterliegen dem gleichen Regelwerk wie die eigenen Angestellten, z.B. hinsichtlich Vorsorgeuntersuchungen, persönlicher Schutzausrüstung und Unterweisungen.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Die FBG beschäftigt insgesamt ca. 320 Angestellte, davon
- am Firmensitz und in der Betriebszentrale            ca. 100 Angestellte, davon 33 weibliche, 
- in den bundesweit verteilten Betriebsstellen         ca. 220  Angestellte, davon 1 weibliche.

Aus- und Fortbildung erfolgt innerbetrieblich in der Regel als Unterweisungen durch Vorgesetzte, durch e-learning oder durch Externe sowie außerbetrieblich in der Regel als Einzelmassnahme.

Die durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Fortbildungen beträgt für Angestellte 
- am Firmensitz und in der Betriebszentrale            ca. 20 Stunden/ Jahr 
- in den bundesweit verteilten Betriebsstellen         ca. 47 Stunden/ Jahr.

Eine Aufschlüsselung nach Geschlecht ist für das Jahr 2018 nicht erfolgt.

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

a. Kontrollorgan (Aufsichtsrat)
    i)   7 Mitglieder, davon 5 m (71,4 %)
                                         2 w (28,6 %), dabei die Aufsichtsratsvorsitzende
    ii)  u 30           -  0 -
         30-50         - 4 -
         ü 50           - 3 -

b. Angestellte
    i)   am Firmensitz und in der Betriebszentrale            ges. 100, davon 33 weiblich (33,00 %)
         in den bundesweit verteilten Betriebsstellen         ges. 220, davon 1 weiblich (0,45 %)
    ii)  u 30          - 30 -    davon 5 w
         30-50       - 112 -   davon 14 w
         ü 50         - 178 -   davon 15 w

Andere Diversitätsindikatoren wurden für Aufsichtsrat und Angestellte nicht erhoben.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

a. - keine - 
b. - entfällt -