Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

a. Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen

Für alle Angestellten: 

i. Im Jahr 2019 gab es keine arbeitsbedingten Todesfälle.

ii.
Im Jahr 2019 gab es keine arbeitsbedingten Verletzungen mit schweren Folgen.

iii.
Dokumentierbare arbeitsbedingte Verletzungen (Unfälle):
2019 Innerbetriebliche Unfälle Wegeunfälle
  Anzahl Fehltage Anzahl Fehltage
Weiblich 3 5 14 155
Männlich 1 5 2 23
Insgesamt 4 10 16 178

Im Jahr 2019 gab es 20 dokumentierbare arbeitsbedingte Verletzungen (inklusive Wegeunfälle). Dies entspricht einer Rate von 14,40 gemessen an den gearbeiteten Stunden:

Berechnung der Rate:
20 arbeitsbedingte Verletzungen x 1.000.000
      1.388.661 gearbeitete Stunden


iv. Die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen in 2019 sind: Autounfälle und Stoßen diverser Körperteile an Büromöbeln.

v. Anzahl der gearbeiteten Stunden in 2019: 1.388.661.

b. Angabe entfällt, da alle Mitarbeiter der Sparkasse Heidelberg Angestellte sind.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen

a. Für alle Angestellten:
i. Im Jahr 2019 gab es keine Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen.

ii. Im Jahr 2019 gab es keine dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen.

iii. entfällt (siehe ii.)

b. Angabe entfällt, da alle Mitarbeiter der Sparkasse Heidelberg Angestellte sind.


Im Jahr 2019 betrug die allgemeine Krankheitsquote 5,1%.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse Heidelberg sind Angestellte. Die nachfolgende Beschreibung der Mitarbeiterbeteiligung und -konsultation gilt entsprechend für alle Beschäftigten:

a. Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation

Durchführung regelmäßiger Begehungen aller Betriebsstellen durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und bei Bedarf durch den Betriebsarzt:
Auswahl und Einsatz von Einrichtungen, Arbeitsmitteln und Geräten durch die Mitarbeitenden des Fachbereichs ggfs. unter Einbeziehung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes.

Regelmäßige Einbindung und Abstimmung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsthemen mit
Vertretern unseres gesetzlichen Unfallversicherungsträgers (Unfallkasse Baden-Württemberg) und
dem Sparkassenverband Baden-Württemberg. Die Koordination erfolgt durch die zuständigen Fachbereiche.

Die Bestimmungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütungsvorschriften sehen die
regelmäßige Unterweisung der Mitarbeitenden in Themen vor, die sich aus der speziellen betrieblichen Konstellation wie Verhalten bei Unfällen, Verhalten im Brandfall und Umgang mit Maschinen ergeben.

b. Formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Folgendes Gremium ist bei der Sparkasse Heidelberg installiert: Arbeitsschutzausschuss (ASA)
Der Arbeitsschutzausschuss (ASA) setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Der Arbeitsschutzausschuss hat mindestens vierteljährlich zusammenzutreffen und wird durch den
Vorsitzenden einberufen.

Aufgaben/Verantwortung:
Folgende Funktionen sind bei der Sparkasse Heidelberg benannt:

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

Durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten der Sparkasse im Jahr 2019 für Aus-, Weiter- und Fortbildung aufgewendet haben: ca. 81,4 Stunden je Mitarbeiter, inkl. Auszubildenden/DH-Studenten (durchschnittliche Vollzeitäquivalente im Jahresverlauf).

Aufgeschlüsselt nach Geschlecht:
69,1 Stunden je Mitarbeiterin, inkl. Auszubildende/DH-Studentinnen (durchschnittliche Vollzeitäquivalente im Jahresverlauf)
95,9 Stunden je Mitarbeiter, inkl. Auszubildenden/DH-Studenten (durchschnittliche Vollzeitäquivalente im Jahresverlauf).

Aufgeschlüsselt nach Angestelltenkategorie:
80,4 Stunden je bankspezifisch Beschäftigter/m inkl. Auszubildenden/DH-Studenten (durchschnittliche Vollzeitäquivalente im Jahresverlauf).
  1,4 Stunden je nicht bankspezifisch Beschäftigter/m (durchschnittliche Vollzeitäquivalente im Jahresverlauf).

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

a: Personen in den Kontrollorganen per 31.12.2019 (ordentliche Mitglieder)

i:   24% Anteil an weiblichen Verwaltungsräten,
     76% Anteil an männlichen Verwaltungsräten

ii.  12% der Verwaltungsräte gehören zur Altersgruppe 30-50 Jahre und
     88% der Verwaltungsräte gehören zur Altersgruppe über 50 Jahre.

iii. nicht zutreffend

b: Angestellte je Diversitätskategorie per 31.12.2019

i:   54% Anteil an weiblichen Mitarbeitenden, 46% Anteil an männlichen Mitarbeitenden
ii.  Altersstruktur der aktiven Mitarbeiter (inkl. Auszubildende) der Sparkasse Heidelberg: iii. nicht zutreffend

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

a) Für das Jahr 2019 ist ein angezeigter Diskriminierungsfall zu verzeichnen.

b) Dem wurde nach entsprechenden Befragungen arbeitgeberseitig mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen begegnet. Das Prozedere bei Diskriminierungsvorfällen ist bekannt (AGG-Schulungen). Der Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.