Leistungsindikatoren zu den Kriterien 14 bis 16

Leistungsindikator GRI SRS-403-9: Arbeitsbedingte Verletzungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Verletzungen;
ii. Anzahl und Rate arbeitsbedingter Verletzungen mit schweren Folgen (mit Ausnahme von Todesfällen);
iii. Anzahl und Rate der dokumentierbaren arbeitsbedingten Verletzungen;
iv. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Verletzungen;
v. Anzahl der gearbeiteten Stunden.

Die Punkte c-g des Indikators SRS 403-9 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.


Leistungsindikator GRI SRS-403-10: Arbeitsbedingte Erkrankungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Für alle Angestellten:
i. Anzahl und Rate der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen;
b. Für alle Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden:
i. Anzahl der Todesfälle aufgrund arbeitsbedingter Erkrankungen;
ii. Anzahl der dokumentierbaren arbeitsbedingten Erkrankungen;
iii. die wichtigsten Arten arbeitsbedingter Erkrankungen.

Die Punkte c-e des Indikators SRS 403-10 können Sie entsprechend GRI entnehmen und an dieser Stelle freiwillig berichten.

Mitarbeiter, die keine Angestellten sind und nicht von der apoBank kontrolliert werden, liegen nicht vor. Im Berichtszeitraum kam es weder zu arbeitsbedingten Todesfällen noch zu arbeitsbedingten Verletzungen mit schweren Folgen. Als Dienstleister mit Reisetätigkeit und überwiegender Bürotätigkeit der Mitarbeiter ist die wesentliche Art arbeitsbedingter Verletzungen durch Wegeunfälle begründet, die im Wesentlichen zu Prellungen, Schürf-, Schnitt- und Stichwunden, Frakturen und Blutergüssen geführt haben. Im Jahr 2018 gab es 31 Arbeitsunfälle, davon gab es in 25 Fällen (80,6%) Verletzungen. Im Berichtsjahr arbeiteten die Angestellten insgesamt 4.908.119,49 Stunden.

Mitarbeiter, die keine Angestellten sind und nicht von der apoBank kontrolliert werden, liegen nicht vor. Auswertbare Daten zum Vorliegen arbeitsbedingter Erkrankungen von Mitarbeitern werden von der apoBank nicht erhoben. Über eine eingerichtete Gesundheitshotline für Mitarbeiter erhält die Bank allerdings Informationen über die Ursachen für arbeitsbedingte Erkrankungen. Danach sind Ursachen für wesentliche Arten arbeitsbedingter Erkrankungen zum einen ein stressbedingter Burnout sowie erhöhte Belastungen am Arbeitsplatz oder in der Familie. Die apoBank plant ab 2020, entsprechende Daten – sofern verfügbar – zu erheben.

Leistungsindikator GRI SRS-403-4: Mitarbeiterbeteiligung zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Die berichtende Organisation muss für Angestellte, und Mitarbeiter, die keine Angestellten sind, deren Arbeit und/oder Arbeitsplatz jedoch von der Organisation kontrolliert werden, folgende Informationen offenlegen:

a. Eine Beschreibung der Verfahren zur Mitarbeiterbeteiligung und Konsultation bei der Entwicklung, Umsetzung und Leistungsbewertung des Managementsystems für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz und zur Bereitstellung des Zugriffs auf sowie zur Kommunikation von relevanten Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gegenüber den Mitarbeitern.

b. Wenn es formelle Arbeitgeber-Mitarbeiter-Ausschüsse für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gibt, eine Beschreibung ihrer Zuständigkeiten, der Häufigkeit der Treffen, der Entscheidungsgewalt und, ob und gegebenenfalls warum Mitarbeiter in diesen Ausschüssen nicht vertreten sind.

Das Managementsystem für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wird bei der apoBank durch das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) abgebildet. Im Sinne eines ganzheitlichen und nachhaltigen BGM werden die Mitarbeiter aktiv in die Maßnahmenentwicklung einbezogen. Hierzu dienen das interne Ideenmanagement, die Mitarbeiterbefragung, einzelne Maßnahmenevaluationen sowie zukünftig jährliche Gesundheitszirkel in den Marktgebieten und der Zentrale.

Eine regelmäßige Kommunikation stellt für alle Mitarbeiter die Transparenz und Zugänglichkeit der Maßnahmen und Ergebnisse des BGM sicher. Als Kommunikationsmedien dienen insbesondere das Intranet und der jährliche Gesundheitsbericht. Zudem nehmen die Führungskräfte als Schnittstelle zwischen BGM und den Mitarbeitern eine Schlüsselfunktion in der Kommunikation der Gesundheitsmaßnahmen ein. Diese erhalten über das Führungskräfteportal regelmäßige Informationen zu den Maßnahmen des BGM. Bisher dient der ASA+ als Ausschuss für Arbeitssicherheits- und Gesundheitsthemen. Der ASA+ tagt vierteljährlich und umfasst Verantwortliche für den Arbeitsschutz und das BGM, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt sowie Vertreter des Betriebsrats. Zukünftig wird zusätzlich jährlich ein Steuerkreis mit Vorstandsbeteiligung tagen, der als oberstes Gremium über die strategische Weiterentwicklung des BGM berät und über entsprechende Entscheidungsbefugnis verfügt. Eine Mitarbeiterbeteiligung ist in den Ausschüssen nicht vorgesehen, da diese vorab zur Ideengenerierung im Rahmen der Gesundheitszirkel einbezogen werden. Der Gesundheitszirkel und der Steuerkreis sind vom Vorstand beschlossen. Die Einführung ist im zweiten/dritten Quartal 2019 geplant.

Leistungsindikator GRI SRS-404-1 (siehe G4-LA9): Stundenzahl der Aus- und Weiterbildungen
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. durchschnittliche Stundenzahl, die die Angestellten einer Organisation während des Berichtszeitraums für die Aus- und Weiterbildung aufgewendet haben, aufgeschlüsselt nach:
i. Geschlecht;
ii. Angestelltenkategorie.

2018 betrug die durchschnittliche Stundenzahl für Aus- und Weiterbildung für Angestellte
der apoBank 26,61.

Davon entfielen (Geschlecht):
21,86 Stunden auf Frauen,
29,23 Stunden auf Männer.

Davon entfielen (Führungskräfte/Mitarbeiter):
28,30 Stunden auf Führungskräfte,
25,28 Stunden auf Mitarbeiter.

Die aktuelle Mitarbeiterzahl beträgt 2.523 (Ultimo 2018).

Leistungsindikator GRI SRS-405-1: Diversität
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Prozentsatz der Personen in den Kontrollorganen einer Organisation in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

b. Prozentsatz der Angestellten pro Angestelltenkategorie in jeder der folgenden Diversitätskategorien:
i. Geschlecht;
ii. Altersgruppe: unter 30 Jahre alt, 30-50 Jahre alt, über 50 Jahre alt;
iii. Gegebenenfalls andere Diversitätsindikatoren (wie z. B. Minderheiten oder schutzbedürftige Gruppen).

Aufsichtsrat:
Der Frauenanteil in Bezug auf alle Aufsichtsratsmitglieder beträgt 3/20, das entspricht 15 %. Das Durchschnittsalter der Aufsichtsratsmitglieder beträgt 57,8 Jahre.
Nach Altersgruppen ergibt sich folgende Verteilung:
AR_Verteilung nach Altergruppen 2018

Mitarbeiter:
Der Frauenanteil in Bezug auf alle Mitarbeiter beträgt 49,1 %. Der Anteil der Frauen in Führungspositionen beträgt 19,5 %.
Das Durchschnittsalter beträgt 43,5 Jahre.
Nach Altersgruppen ergibt sich folgende Verteilung:
MA_Verteilung nach Altersgruppen 2018
Die 50-Jährigen sind im letzten Altersband enthalten. Wir streben an, im nächsten Jahr die Altersbänder wie folgt zu erheben bis:
29 Jahre, 30 bis 50 Jahre und über 50 Jahre.

Ein Prozentsatz für andere Diversitätsindikatoren wird nicht erhoben.

Leistungsindikator GRI SRS-406-1: Diskriminierungsvorfälle
Die berichtende Organisation muss folgende Informationen offenlegen:

a. Gesamtzahl der Diskriminierungsvorfälle während des Berichtszeitraums.

b. Status der Vorfälle und ergriffene Maßnahmen mit Bezug auf die folgenden Punkte:
i. Von der Organisation geprüfter Vorfall;
ii. Umgesetzte Abhilfepläne;
iii. Abhilfepläne, die umgesetzt wurden und deren Ergebnisse im Rahmen eines routinemäßigen internen Managementprüfverfahrens bewertet wurden;
iv. Vorfall ist nicht mehr Gegenstand einer Maßnahme oder Klage.

Für Mitarbeiter, die sich im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit benachteiligt fühlen, gibt es eine Beschwerdestelle, die auch im Intranet angegeben ist. Darüber hinaus können sich die Mitarbeiter an die Arbeitnehmervertretung oder die Schwerbehindertenvertretung wenden.
Im Jahr 2018 wurden keine Diskriminierungsvorfälle gemeldet.