16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Ziele
Die Weiterbildung und Qualifikation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist Voraussetzung für die Lieferfähigkeit und verbindliche Vorgabe der implementierten Managementsysteme nach der DIN EN ISO 9001 (Qualität), der  DIN EN ISO 14001 (Umwelt), der DIN EN ISO/IEC 17025 (Qualität) sowie des Arbeitsschutzmanagementsystems nach BG-Vorgaben.
Da WESSLING ganz wesentlich im gesetzlich geregelten Bereich agiert, wird die Häufigkeit von Schulungsmaßnahmen auch durch gesetzliche Änderungen bestimmt. Diese sind nur bedingt planbar.  Eine quantitative Erfassung erfolgt nicht, da kein steuerndes Kriterium. Zur Sicherstellung der Beschäftigungsfähigkeit wurde in 2020 in Zusammenarbeit mit einer Krankenkasse und einem einschlägigen Institut mit der Implemtierung eines BGM begonnen. Dies auch um hinterfragen zu können, welche Stellen und Altersgruppen etc. in besonderer Weise von Erkrankungen und übermäßiger psychischer Beanspruchung betroffen sind. WESSLING versteht den Umgang mit hohen Belastung und das Erlernen von Werkzeugen, um einer übermäßigen Beanspruchung entgegenzuwirken, als Qualifizierung. 

Strategie und Vorgehensweise
Qualifizierungsmaßnahmen werden jährlich entsprechend der Unternehmensziele und den in Mitarbeitergesprächen abgestimmten persönlichen Zielen geplant. Soweit unterjährig Schulungsbedarf entsteht, werden Schulungen so zeitnah wie möglich durchgeführt. Die Qualifizierungsmaßnahmen werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unmittelbar nach Ende der Qualifizierungsmaßnahme bewertet und die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft. Die Maßnahmen werden qualitativ erfasst, um der Wirksamkeitskontrolle Rechnung zu tragen. Qualifizierungsmaßnahmen stehen jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter zu und werden zwingend in den jährlichen Mitarbeitergesprächen besprochen, die sich an den individuellen Bedürfnissen und den Unternehmenszielen ausrichten. Neben dem Recht auf Qualifzierung besteht die Pflicht zur Qualifizierung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen so motiviert werden eigenständig Maßnahmen zur fachlichen Qualifizierung und zum Persönlichkeitsaufbau zu eruieren.

Demographischer Wandel
Gerade ältere und bei WESSLING langjährig beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Fundament der WESSLING Fähigkeiten. Um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch über das eigentliche Renteneintrittsalter beschäftigen zu können, werden Modelle zur Altersteilzeit und mobiles Arbeiten angeboten. Die Möglichkeiten der Flexibilisierung der Arbeitszeiten stehen grundsätzlich jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter unabhängig vom Alter zu, soweit dies mit den betrieblichen Belangen vereinbar ist. Der in 2019 einegführte Flexurlaub wurde in 2020 genutzt. Damit können maximal 5 zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. 
Darüber hinaus ist es Aufgabe der Führungskräfte, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend ihrer individuellen Leistungsvoraussetzungen einzusetzen.
In 2020 sind Betriebsfeiern und andere Maßnahmen coronabedingt zurückgefahren worden, die üblicherweise die Generationen zusammenführen und zu "bunten" Teams führen.

Risiken
Die WESSLING Dienstleistungen erforden besondere Fähigkeiten, die stetig weiterzuentwickeln sind. Ohne angemessene Weiterbildungen, Qualifizierungsmaßnahmen und die Berücksichtigung der individuellen Leistungsvoraussetzungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wäre WESSLING nicht lieferfähig. 
Qualifizierungsmaßnahmen werden in Abstimmung mit den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der Grundlage der Erfordernisse von Kunden und anderen Partnern oder zum Beispiel von bedeutenden gesetzlichen Änderungen mindestens im Rahmen der jährlichen Mitarbeitergespräche geplant. Insofern ist der Aufwand für Qualifizierungsmaßnahmen der jeweiligen Führungskraft bekannt und damit auch die mit den Qualifizierungsmaßnahmen gebundenen Kapazitäten. Diese fließen in die jährliche Planung der Führungskräfte ein, um das Risiko einer Überlastung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch fehlende Kapazitäten zu vermeiden und überzogene Umsatz- und Ergebnisziele zu verhindern.