16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Ziele
Die Weiterbildung und Qualifikation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist Voraussetzung für die Lieferfähigkeit und verbindliche Vorgabe der implementierten Managementsysteme nach der DIN EN ISO 9001 (Qualität), der  DIN EN ISO 14001 (Umwelt), der DIN EN ISO/IEC 17025 (Qualität) sowie des Arbeitsschutzmanagementsystems nach BG-Vorgaben.

Da WESSLING ganz wesentlich im gesetzlich geregelten Bereich agiert, wird die Häufigkeit von Schulungsmaßnahmen auch durch gesetzliche Änderungen bestimmt. Diese sind nur bedingt planbar.  Eine quantitative Erfassung erfolgt nicht, da kein steuerndes Kriterium. 

Die Schulungen zur Sicherstellung der Lieferqualität wurden zu 100 % erreicht. Darüber hinaus wurden Schulungen angeboten, die im Kontext des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) stehen und ganz besonders auf die Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter abzielen. Hierzu wurden Impulsvorträge gehalten, die die Thematik Stress und Möglichkeiten der Stressbewältigung zum Inhalt hatten. Diese Maßnahmen werden vom BGM-Team in Zusammenarbeit mit einem externen Partner (Krankenkasse) erarbeitet und umgesetzt. Die Ziele wurden zu 100 % erreicht. Für die Jahren 2023 - 2024 sind weitere Schulungen im Bereich Gesundheitsschutz geplant, hier zu den Themenbereichen "Bewegung", "Entspannung" und "Motivation".   

2022 haben zwei Mitarbeiter an der DNK-Schulungspartner-Schulung teilgenommen. Eine Mitarbeiterin hat als eine angehende Schulungspartnerin an beiden Blöcken (Block I: Einführung in den DNK sowie Block II: Aktuelle Entwicklungen) der DNK-Schulungspartner-Schulung teilgenommen. 


Strategie und Vorgehensweise
Qualifizierungsmaßnahmen werden jährlich entsprechend der Unternehmensziele und den in Mitarbeitergesprächen abgestimmten persönlichen Zielen geplant. Soweit unterjährig Schulungsbedarf entsteht, werden Schulungen so zeitnah wie möglich durchgeführt. Die Qualifizierungsmaßnahmen werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unmittelbar nach Ende der Qualifizierungsmaßnahme bewertet und die Wirksamkeit der Maßnahmen überprüft. Die Maßnahmen werden qualitativ erfasst, um der Wirksamkeitskontrolle Rechnung zu tragen. Qualifizierungsmaßnahmen stehen jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter zu und werden zwingend in den jährlichen Mitarbeitergesprächen besprochen, die sich an den individuellen Bedürfnissen und den Unternehmenszielen ausrichten. Neben dem Recht auf Qualifizierung besteht die Pflicht zur Qualifizierung. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen so motiviert werden, eigenständig Maßnahmen zur fachlichen Qualifizierung und zum Persönlichkeitsaufbau zu eruieren.

Demographischer Wandel
Gerade ältere und bei WESSLING langjährig beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Fundament der WESSLING Fähigkeiten. Um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch über das eigentliche Renteneintrittsalter beschäftigen zu können, werden Modelle zur Altersteilzeit und mobiles Arbeiten angeboten. Die Möglichkeiten der Flexibilisierung der Arbeitszeiten stehen grundsätzlich jeder Mitarbeiterin und jedem Mitarbeiter unabhängig vom Alter zu, soweit dies mit den betrieblichen Belangen vereinbar ist. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Führungskräfte, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend ihrer individuellen Leistungsvoraussetzungen einzusetzen.

Risiken
Die WESSLING Dienstleistungen erfordern besondere Fähigkeiten, die stetig weiterzuentwickeln sind. Ohne angemessene Weiterbildungen, Qualifizierungsmaßnahmen und die Berücksichtigung der individuellen Leistungsvoraussetzungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wäre WESSLING nicht lieferfähig.
 
Qualifizierungsmaßnahmen werden in Abstimmung mit den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf der Grundlage der Erfordernisse von Kunden und anderen Partnern oder zum Beispiel von bedeutenden gesetzlichen Änderungen mindestens im Rahmen der jährlichen Mitarbeitergespräche geplant. Insofern ist der Aufwand für Qualifizierungsmaßnahmen der jeweiligen Führungskraft bekannt und damit auch die mit den Qualifizierungsmaßnahmen gebundenen Kapazitäten. Diese fließen in die jährliche Planung der Führungskräfte ein, um das Risiko einer Überlastung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch fehlende Kapazitäten zu vermeiden und überzogene Umsatz- und Ergebnisziele zu verhindern.