16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Mit 75 Auszubildenden gehört die Kreissparkasse zu den größten Ausbildungsbetrieben im Geschäftsgebiet. Neben der klassischen Ausbildung zum Bankkaufmann werden ein duales Studium zum Bachelor of Arts und ein ausbildungsintegriertes Studium (Kombination von Ausbildung und Studium an der Hochschule der S-Finanzgruppe) angeboten. Die Ausbildungsquote im Jahr 2021 lag bei 5,8 Prozent. Um die zukünftigen Bankkaufleute von Beginn an noch besser für ihre zukünftigen Aufgaben zu qualifizieren, werden bereits während der Ausbildung grundlegende und breitgefächerte Beratungs- und Verhaltenskompetenzen vermittelt. Ergänzend zum Berufsschulunterricht erwerben die Auszubildenden sparkassenspezifische Kenntnisse in internen Seminaren. Nachwuchskräfte gewinnt die Kreissparkasse vorrangig aus der eigenen Ausbildung.

Ein wichtiges Ziel der Kreissparkasse ist es, die Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeiter zu erhalten. Die Investition in die Weiterbildung der Mitarbeiter erfolgt laufend und vorausschauend. Es werden vielfältige Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung angeboten. Neben dem internen Seminarangebot wird maßgeblich das Angebot der Sparkassenakademie Bayern und der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management der Sparkassen-Finanzgruppe genutzt. Mitarbeiter werden gezielt auf den Einsatz in Fach- und Führungsfunktionen hin entwickelt. Mit den Auszubildenden werden bereits vor Ende der Berufsausbildung Karrieregespräche geführt und Entwicklungs- und Qualifikationsziele vereinbart. Potenzialträger werden zum Teil bereits im Rahmen der Berufsausbildung identifiziert und erhalten die Möglichkeit, sich über Förderprogramme für verschiedene Karrierewege weiter zu qualifizieren. Im regelmäßig stattfindenden Mitarbeitergespräch können die Mitarbeiter selbst aktiv Maßnahmen zur eigenen Weiterbildung vorschlagen.

Das 2018 als ganzheitliches digitales Qualifizierungskonzept entwickelte Programm „Digitale Fitness“ stellte sicher, dass die Mitarbeiter über diejenigen digitalen Kompetenzen verfügen, die sie für die Bewältigung ihrer individuellen Anforderungen am Arbeitsplatz benötigen. Darauf aufbauend wird im Rahmen von Online-Angeboten zur Digitalisierung durch „digital.now“ das Wissen vermittelt, um eine positive Grundhaltung gegenüber dem digitalen Wandel zu entwickeln, kompetent mit digitalen Tools umzugehen und im Kundenkontakt digital sprechfähig zu sein. „digital.now“ stellt in 13 Online-Modulen das Grundwissen bereit, um den Einfluss digitaler Technologien inner- und außerhalb der Sparkasse zu verstehen: Das Ziel für den Einsatz von „digital.now“ ist die Erhöhung der digitalen Fitness für alle neu eingestellten Mitarbeiter und Auszubildende.  

Die Betriebsärzte der Kreissparkasse stehen den Mitarbeitenden regelmäßig für medizinische Untersuchungen und Beratungen zur Verfügung. Zusätzlich werden Augenuntersuchungen angeboten und Zuschüsse für erforderliche Sehhilfen gezahlt. Im Jahr 2021 wurden betriebliche Möglichkeiten für Corona-Schutzimpfungen angeboten. Im Rahmen des Betrieblichen Wiedereingliederungsmanagements werden Mitarbeiter nach einer Langzeiterkrankung schrittweise wieder in den Arbeitsalltag integriert. Mitarbeiter mit gesundheitlichen Einschränkungen werden durch besonders ausgestattete Arbeitsplätze unterstützt. Eine Suchthilfebeauftragte hilft Mitarbeitern und Führungskräften bei Bedarf im Umgang mit Suchterkrankungen. Daneben haben die Mitarbeiter die Möglichkeit, an verschiedenen Seminaren zur Gesundheitsprävention teilzunehmen. Eine Vielzahl von Betriebssportgruppen bietet die Möglichkeit, sich sportlich zu betätigen. Alle Maßnahmen und Informationen werden im Gesundheitsportal, unserem digitalen Nachschlagewerk für alle Fragen rund um das Thema Gesundheit, gebündelt und ständig aktualisiert.  

Aus der regelmäßigen bzw. anlassbezogenen Risikoinventur (s. Kriterium 11) ist derzeit kein wesentliches Risiko bekannt, das sich negativ auf die Beschäftigungsfähigkeit auswirkt.