Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Es ist unser Ziel, die Beschäftigungsfähigkeit jedes einzelnen Mitarbeitenden zu fördern und dass unsere Beschäftigten in unterschiedlichen Funktionen einsetzbar sind. Führungskräfte geben ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den jährlich stattfindenden Mitarbeitergesprächen eine klare Orientierung, wie sich Kompetenzen mit konkreten Maßnahmen, zum Beispiel Fortbildungen, erweitern lassen. Zur Erhöhung der Beschäftigungsfähigkeit im Unternehmen gibt es seit 2013 eine Betriebsvereinbarung mit dem Gesamtbetriebsrat.
Zu unseren Maßnahmen und Policies zur Vereinbarkeit Familie und Beruf, zum Umgang mit Nachwuchskräften und weiteren Angaben siehe auch Kriterium 15.