16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Die in den Handlungsfeldern der HHLA Nachhaltigkeitsinitiative Auf Kurs für das Handlungsfeld Arbeitsschutz/ Gesundheitsschutz enthaltene Leitlinie „Wir gewährleisten Sicherheit und menschengerechte Arbeitsbedingungen für eigene und fremde Mitarbeiter und fördern gesundheitsbewusstes Verhalten“ bildet den Rahmen an dem sich die Maßnahmen zur Beschäftigungsfähigkeit orientieren. Ein umfassendes Arbeitssicherheitsmanagement wird durch vielfältige Maßnahmen der Gesundheitsprävention ergänzt. Im Hinblick auf die demografische Entwicklung werden die Arbeitsplätze entsprechend ergonomisch gestaltet. Die individuelle Förderung und Weiterqualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über alle Altersstufen hinweg bildet die Basis für eine bis zum Renteneintritt vorhandene Beschäftigungsfähigkeit. Die altersunabhängige Weiterqualifizierung ermöglicht so im Laufe des Berufslebens den Einsatz in verschiedenen Tätigkeiten.