16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Das Wohlbefinden unserer Mitarbeitenden zu fördern und zu erhalten ist uns ein wichtiges Anliegen. Mögliche, dieses Anliegen gefährdende Risiken entstehen aus der hauptsächlich sitzenden Tätigkeit und den hohen Flexibilitätsanforderungen an unsere Mitarbeitenden. Daher möchten wir mit den unter Aspekt 14 beschriebenen Maßnahmen des Gesundheitsmanagements dazu beitragen, gesundheitlichen Belastungen durch konkrete Angebote vorzubeugen bzw. diese bewältigen zu können. Durch Arbeitsspitzen entstehende Mehrarbeiten können die Mitarbeitenden eigenverantwortlich mit Freizeit ausgleichen oder in ein separates Zeitkonto überführen.  

Als genossenschaftlicher Prüfungsverband sind wir aufgrund des gesetzlichen Prüfungsauftrages in besonderer Weise zu einer qualifizierten Prüfung verpflichtet und die Mitarbeitenden im Prüfungsdienst sollen im genossenschaftlichen Prüfungswesen ausreichend vorgebildet und erfahren sein (§ 55 Abs. 1 S. 3 GenG). Auch im Bereich der Wirtschaftsprüfung sowie der Rechtsanwaltstätigkeit fordern die berufsrechtlichen Vorgaben eine angemessene Fortbildung. Dazu und zur Erreichung der Ziele des Verbandes trägt die Förderung und Entwicklung unserer Mitarbeitenden in allen Abteilungen bei. Sie können von einem vielfältigen Weiterbildungs- und Schulungsprogramm profitieren, dass wir in überwiegendem Umfang über die sich unter unserer Trägerschaft befindliche GenoAkademie und zusätzlich über langjährig erfahrene Schulungspartner anbieten. Sämtliche Führungskräfte und fachliche Mitarbeitende des Prüfungsdienstes sind verpflichtet, ihr berufliches Wissen anhand der einschlägigen Veröffentlichungen und Informationen ständig zu aktualisieren und entsprechend den beruflichen Erfordernissen zu erweitern.  

Für die allgemeine Fortbildung der Mitarbeitenden im Prüfungsdienst werden Prüferkonferenzen und interne bzw. externe Seminare durchgeführt, welche verstärkt durch digitale Fortbildungsangebote komplettiert werden. Darüber hinaus wird die individuelle Fortbildung, insbesondere die Vorbereitung auf das Ablegen der Berufsexamina als Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwalt, unterstützt.  

Die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen erfolgt planmäßig und berücksichtigt die speziellen Bedürfnisse des jeweiligen Mitarbeitenden und des Genossenschaftsverbandes. Jeder Mitarbeitende ist gehalten, sich im Dreijahres-Durchschnitt jährlich mindestens an fünf Tagen durch Fortbildung fachlich und persönlich weiter zu entwickeln.

In der GRA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind die Berufsträger, insbesondere Fachanwälte, berufsrechtlich zu regelmäßiger Fortbildung verpflichtet.  

Zusätzlich bieten wir erstmalig in diesem Jahr unser Leadership Development Programm an, bei dem wir unsere Nachwuchskräfte  in diversen Persönlichkeits- und Sozialkompetenzen ausbilden. Dieses Programm dient auch dazu, dem demografischen Wandel mit der eigenen Entwicklung von Führungskräften entgegenzutreten und Fach- und Führungskräfte an unser Haus binden zu können. Darüber hinaus finden einmal jährlich zwischen  jedem Mitarbeitenden und seiner Führungskraft Feedbackgespräche statt. 

Zusätzliche quantitative Anforderungen bzw. Ziele existieren bislang nicht.