Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.
Weiterbildung/lebenslanges Lernen
Wir legen Wert auf gut ausgebildete Beschäftigte und fördern das lebenslange Lernen sowie die Weiterentwicklung der persönlichen Fähigkeiten. Die Bewältigung der durch den Werte- und Kulturwandel, die demografische Entwicklung, die Digitalisierung und die Nachhaltigkeit ausgelösten Transformationsprozesse hat für uns als Sparkasse oberste Priorität.
Die Kreissparkasse Steinfurt bietet in Zusammenarbeit mit Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe ein breites Spektrum an Weiterbildungsangeboten an. Hierdurch eröffnen wir unseren Mitarbeitern langfristige berufliche Perspektiven sowohl in den Fach- als auch in den Führungsebenen unseres Hauses.
Menschliche Nähe unterscheidet uns von unseren Mitbewerbern – diesen persönlichen Kontakt wollen wir trotz des notwendigen Umbaus der Filialstruktur auf allen Wegen erhalten. Um dies zu gewährleisten, liegt weiterhin ein besonderer Schwerpunkt auf der Qualifikation unserer Beschäftigten für eine kanalübergreifende Kundenbetreuung. Damit dies gelingt, nutzen wir das Qualifizierungsangebot der regionalen Sparkassenakademie.
In die Weiterbildung von 755 Mitarbeitern haben wir im Berichtsjahr mehr als 239.000 Euro investiert. Im Durchschnitt hat jeder Mitarbeiter 2,9 Weiterbildungstage im Jahr zur Verfügung.
Wir haben bereits 2020 damit begonnen, unsere Beschäftigten im Bereich Nachhaltigkeit weiter zu qualifizieren, um sie so in die Lage zu versetzen, ihre Kundinnen und Kunden kompetent über Nachhaltigkeitsaspekte in der Geldanlage zu informieren und eine zum individuellen Anlageprofil passende Beratung durchführen zu können.
Nach der Ausbildung bieten wir vielen Beschäftigten die Weiterbildung zum/zur Sparkassenfachwirt*in/ Bankfachwirt*in und anschließend zum Sparkassenbetriebswirt*in/Bankbetriebswirt*in an den Sparkassenakademien an. Studieninteressierten Beschäftigten fördern wir das Studium zum Bachelor of Science an der verbundeigenen Hochschule der Sparkassen-Finanzgruppe.
Das Qualifizierungsprogramm zur oberen Führungsebene umschließt neben fachbezogenen Seminaren den Besuch des Lehrinstituts an der Hochschule für Finanzwirtschaft & Management in Bonn mit dem Abschluss zum/zur diplomierten Sparkassenbetriebswirt*in. Besonders leistungsstarke Bachelorabsolvent*innen können ein Studium zum „Master of Business Administration (MBA)“ anschließen, welches für obere Führungsaufgaben qualifiziert.
Die Hochschule für Finanzwirtschaft & Management der Sparkassen-Finanzgruppe bietet in enger Kooperation mit der Hochschule Koblenz seit Ende 2018 ein gemeinsames Studienprogramm an. Das „Lehrinstitut mit MBA“ führt die Stärken der bestehenden Angebote – Lehrinstitut und MBA-Studium – zu einem einzigartigen Studienkonzept zusammen. Die Studierenden erhalten einen Doppelabschluss: zum einen den „diplomierten Sparkassen-Betriebswirt“ sowie den Abschlussgrad „Master of Business Administration (MBA)“. Ziel ist es, talentierte Mitarbeiter mit erster Führungserfahrung auf die Übernahme anspruchsvoller Management- und Führungsaufgaben in Finanzdienstleistungsunternehmen vorzubereiten.
In Zusammenarbeit mit den Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe bietet die Kreissparkasse Steinfurt ein breites Spektrum an spezifischen Aus- und Weiterbildungsangeboten für alle Mitarbeiter. Durch eine umfassende Nachwuchsförderung und Aufstiegsweiterbildung eröffnen wir unseren Mitarbeitern langfristige berufliche Entwicklungsperspektiven in der Sparkasse.
Eine quantitative Einordnung zur Erreichung der von uns gesetzten qualitativen Ziele zur Qualifizierung von Mitarbeiter*innen ist eng mit deren Aufgaben verbunden. Mit Übernahme einer neuen Funktion wird sichergestellt, dass der/die jeweilige Mitarbeiter*in die ausreichende Sachkunde bzw. Befähigung unter Berücksichtigung regulatorischer Anforderungen erlangt.
So schafft z.B. die Versicherungsvertriebsrichtlinie (Insurance Distribution Directive, kurz IDD) die rechtliche Grundlage für den Umfang jährlicher Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter*innen, die Versicherungen vermitteln und beraten. Unabhängig von Geschlecht und Angestellenkategorie bilden sich alle Mitarbeiter*innen regelmäßig jährlich mindestens 15 Stunden persönlich und fachlich weiter.
Mitarbeiter*innen, die Wertpapiere beraten, nutzen spezifische Weiterbildungsangebote zur regelmäßigen fachlichen Weiterbildung und Wissensauffrischung, um ihre Sachkunde fortlaufend sicherstellen.