16. Qualifizierung

Das Unternehmen legt offen, welche Ziele es gesetzt und welche Maßnahmen es ergriffen hat, um die Beschäftigungsfähigkeit, d. h. die Fähigkeit zur Teilhabe an der Arbeits- und Berufswelt aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, zu fördern und im Hinblick auf die demografische Entwicklung anzupassen, und wo es Risiken sieht.

Wo immer betrieblich möglich, werden Ausbildungsplätze zur Absolvierung einer Berufsausbildung angeboten. Ein wesentliches Risiko für die FBG ist, dass eine Vielzahl der in der FBG wahrgenommenen Aufgaben durch gängige Berufausbildungen und Tätigkeitsprofilen nicht abgedeckt werden können und somit benötigtes Personal nur in geringem Umfang "am Markt verfügbar" ist. Deshalb kommt es entscheidend darauf an, neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen mit ausreichendem zeitlichen Vorlauf einzustellen und  individuell einzuarbeiten. Wo möglich und sinnvoll werden Teams alt/ neu gebildet, um Wissenstransfer und gegenseitigen Erfahrungsaustausch zu gewährleisten. Besonderes Augenmerk legt die Geschäftsführung auf ebenengerechter und ebenenspezifischer  Aus-, Fort- und Weiterbildung aller Beschäftigten. Die Schaffung alters- und alternsgerechter Arbeitsplätze rückt in den Fokus.
Aufgrund betrieblicher Anforderungen (Arbeit im freien Gelände und in engen Räumen, Umgang mit Gefahrstoffen, Eisenbahnbetrieb, Steuer- und Überwachungsaufgaben im Schichtdienst) finden die Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Beeinträchtigungen Grenzen.

Wesentliche Zielsetzungen sind:
- die Anzahl der Auszubildenden weiter kontinuierlich auszubauen
- das Weiterbildungsbudget überproportional aufzustocken
- Führungskräfte in ihren technischen und nichttechnischen Kernkompetenzen weiter zu schulen.
Diese Zielsetzungen sind bisher noch nicht quantifiziert, gewinnen aber zunehmend an Bedeutung um den o.g. Risiken wirkungsvoll zu begegnen.