15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Werte und Vorgaben der obersten Leitung
Chancengleichheit ist in der Unternehmenspolitiken "Sozialleitlinien" und "Menschenrechte" verankert. WESSLING verpflichtet sich damit, dass für ALLE - unabhängig von Geschlecht, ethnischer Herkunft, Rasse, Religion, Weltanschauung oder sexueller Orientierung, Alter, Krankheit oder Behinderung - die gleichen Chancen gelten. Mit der Sozialleitlinie verpflichtet die Geschäftsführung alle Mitarbeiter
  1. sich gegen jegliche Art der Diskriminierung, aus welchem Grund auch immer zu wenden,
  2. Mobbing nicht zu dulden.
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass in Abstimmung mit dem Betriebsrat vereinbart ist, dass zur besseren Lesbarkeit von Dokumenten, zum Beispiel von Betriebsvereinbarungen, der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet wird. Insofern sind mit "Mitarbeiter" sämtliche Arbeitnehmer gemeint, unabhängig vom Geschlecht. In der Präambel von Betriebsvereinbarungen wird hierauf ausdrücklich hingewiesen. 

Obwohl grundsätzlich für ALLE die gleichen Chancen gelten, sind derzeit unter anderem Führungsaufgaben und technische Funktionen überproportional mit Männern besetzt. In Zusammenarbeit mit der Personalabteilung ist das Ziel formuliert, durch eine zielgenauere Ansprache von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und potenziellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sämtliche Geschlechter für die Ausübung von Führungsaufgaben und technischen Funktionen zu motivieren. Insbesondere soll erreicht werden, dass sich sämtliche Geschlechter auch auf entsprechende Stellen bewerben. Zielquoten sind bewusst nicht formuliert, da die Eignung für die Besetzung einer Stelle ausschlaggebend sein soll und nicht das Geschlecht oder andere Eigenschaften.

Ziele der Werte und Vorgaben
Die Diversität an Dienstleistungen benötigt Spezialisten, die sich durch besondere Fähigkeiten, Erfahrungen und Leidenschaften auszeichnen. Chancengerechtigkeit sichert WESSLING die Fähigkeiten, den hohen Anforderungen von Kunden, Mitarbeitern, Behörden und anderen interessierten Parteien gerecht zu werden.

Risiken bei Chancenungerechtigkeiten
Vielfalt nicht zuzulassen oder nicht zu fördern würde für WESSLING bedeuten, Fähigkeiten nicht zu nutzen. Daraus würde resultieren, dass Stellen nicht angemessen besetzt werden und damit die Aufgaben und Aufträge nicht in der bisherigen Qualität ausgeführt werden können. WESSLING versteht sich als Lösungsfinder für Kunden und selbst als lernendes Unternehmen. Dazu gehört die Vielfältigkeit der Mitarbeiter und das Zusammenbringen von Ideen. Chancenungerechtigkeit würde das Unternehmen unglaubwürdig machen und die Lieferfähigkeit in Frage stellen.

Umsetzungsgrad der Chancengerechtigkeit
Vielfalt und Einzigartigkeit der Mitarbeiter haben seit Unternehmensgründung einen hohen Stellenwert. Chancengerechtigkeit wird gelebt. Sollten Abweichungen erkannt werden, würden diese umgehend durch die Geschäftsführung sanktioniert, da abweichendes Verhalten als Verstoß gegen die Anweisung der obersten Leitung  gewertet werden würde.  

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind wichtiger Bestandteil des integrierten Qualitätsmanagementsystems des Unternehmens. Für den Bereich Arbeitssicherheit ist ein Beauftragtenwesen etabliert. Die internen Fachkräfte für Arbeitssicherheit stehen allen Mitarbeitern für Fragen zur Verfügung. Das Unternehmen wurde mit dem BG-Siegel "Sicher mit System" ausgezeichnet. Ideen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit werden prämiert. Das in 2020 begonnene Projekt "Betriebsgesundheitsmanagement (BGM)" wurde etabliert. Monatlich bekommen Mitarbeiter die Newsletter zum Thema Gesundheit. Das BGM-Team organisiert unterschiedliche Veranstaltungen sowie Impulsvorträge zum Thema Gesundheit. 

Mitbestimmung
Die Mitarbeiter werden über den Betriebsrat vertreten. Relevante Themen (Vergütung, Urlaub, Arbeitszeiten etc.) werden zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung abgestimmt und mit den Betriebsvereinbarungen dokumentiert. Grundlage der Vereinbarungen ist mindestens die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen. 

Familie und Beruf
Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird erreicht, indem Teilzeitarbeit mit sehr variablen Möglichkeiten – im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auch während der Elternzeit – angeboten wird. Je nach Lebenssituation wird mit dem Mitarbeiter nach einer gemeinsamen Lösung gesucht. Eine Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten ist in Kraft. Mobiles Arbeiten wird als Option angeboten, soweit es die betrieblichen Erfordernisse zulassen. Die Personalabteilung und der Betriebsrat stehen den Mitarbeitern mit Rat und Tat zur Seite, damit WESSLING attraktiver Arbeitgeber für den/die betroffene/n Mitarbeiter/in bleibt.

Ausbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
WESSLING ist ein Ausbildungsbetrieb und steht mit Schulen, Fachhochschulen und Universitäten im regen Austausch. Es werden Schnuppertage für Schüler, Plätze für Praktikanten, Bachelor- und Masterarbeiten in verschiedenen Unternehmensbereichen angeboten. Ausschließlich Fähigkeiten und Interessen entscheiden über die Besetzung der Stellen. 

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung
Der Anteil an schwerbehinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern betrug in 2022 ca. 3,88%, womit WESSLING Ausgleichsabgaben entrichtet. Ursache für die Unterschreitung des Ziels von 5 % ist ausschließlich, dass die geforderten Fähigkeiten nicht vorlagen bzw. der Eingang von Bewerbungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit einer Behinderung gering ist.

Weiterbildung und Qualifizierung
Die Weiterbildung und Qualifikation von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist ein wichtiger Baustein des Qualitätsmanagementsystems nach der DIN EN ISO 9001/DIN EN ISO 14001/DIN EN ISO/IEC 17025 sowie der arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben und Selbstverpflichtungen. Aus diesem Grund haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Recht und die Pflicht zur Weiterbildung. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter bespricht Maßnahmen der Weiterbildung und Qualifizierung mindestens im Rahmen der verpflichtend (mindestens jährlich) durchzuführenden Mitarbeitergespräche oder anlassbezogen mit dem Vorgesetzten. Die Notwendigkeit von Weiterbildungen ergibt sich insbesondere aus Änderungen in den Rahmenbedingungen, zum Beispiel rechtlichen oder normativen Anforderungen oder aus Änderungen der Erfordernisse von Kunden. Das Maß an Weiterbildungen ist keine Steuerungsgröße und wird daher nicht erhoben. Steuerungsgröße sind vorgeschriebene Qualifikationen, die für eine Tätigkeit notwendig sind. Diese Fähigkeiten werden regelmäßig überprüft und in der Regel zu 100 % erreicht. Sollten Defizite erkannt werden, wird umgehend eine Schulung veranlasst.  
 
Vergütung
WESSLING hat ein transparentes Vergütungssystem implementiert. Kern des Systems ist die eindeutige Bewertung der Anforderungen an eine Stelle durch eine Bewerterkommission. Der Betriebsrat als Vertreter der Belegschaft ist Teil der Kommission, die Stellen einer Gehaltsstufe zuordnet. Ein weiterer Aspekt der Vergütung ist die Bewertung der Leistungen. Die Vergütung jeder Mitarbeiterin und jedes Mitarbeiters ergibt sich somit aus der Stelle und der Leistung.