15. Chancengerechtigkeit

Die Hochschule legt dar, welche Ziele sie hat, um die Chancengerechtigkeit in Bezug auf Gesundheit, Geschlechtergerechtigkeit, Vielfalt (Diversity), Integration von Menschen mit Migrationshintergrund, Inklusion von Menschen mit Behinderung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Studium und die angemessene Bezahlung der Hochschulangehörigen (insbesondere bei Outsourcing) zu fördern.

Entsprechend unserem Leitbild und der Grundordnung verpflichten wir uns, allen Hochschulangehörigen gleichberechtigt Chancen zur beruflichen und wissenschaftlichen Ausbildung, Weiterbildung und Karriere zu ermöglichen. Der Vereinbarkeit von Familie und Studium bzw. Beruf widmen wir besondere Aufmerksamkeit.
Im Mai 2014 unterzeichnete die HNEE die Charta Familie in der Hochschule und verpflichtete sich damit zu  festgelegten Standards zur Vereinbarkeit von Familienaufgaben mit Studium, Lehre, Forschung und wissenschaftsunterstützenden Tätigkeiten. Seit Dezember 2014 steht eine Frau an der Spitze der zentralen Hochschulverwaltung. Dies zeigt auch, dass wir als familienfreundliche Hochschule qualifizierte Frauen für Führungspositionen gewinnen können.

Wir setzen die Qualitätsstandards „Chancengleichheit von Frauen und Männern“ sowie „Kinder und Karriere“ um, die vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur (MWFK) und der brandenburgischen Landesrektorenkonferenz in Zusammenarbeit mit den Hochschulen entwickelt wurden.

Im September 2015 haben wir ein vom Europäischen Sozialfond (ESF) gefördertes Projekt zu Diversity an der Hochschule gestartet. Unter Beteiligung aller Hochschulangehörigen entwickeln wir ein Konzept zur besseren Einbeziehung der Vielfalt unter den Hochschulangehörigen.
Angebote wie Veranstaltungen für internationale Studierende haben wir verstetigt und ergänzt. Insbesondere das  Buddy-Programm hilft bei einem angenehmen, freundlichen und erfolgreichen Einstieg in das Studium an unserer Hochschule.

Die Barrierefreiheit an der HNEE ist in vielen Häusern und damit IN den meisten Hörsälen und Seminarräumen sowie zu Verwaltungsebenen / Abteilungen gegeben. Bei grundlegenden Sanierungsarbeiten, Umbauten oder Neubauten wird die Barrierefreiheit stets berücksichtigt und, wenn es die Gebäudesubstanz zulässt, umgesetzt. Für hör- oder sehbehinderte Personen werden individuelle Einzellösungen erarbeitet und bereitgestellt. In der  Rahmenstudien- und Rahmenprüfungsordnung ist im §7 Abs. 4 die Verhaltensweise der HNEE gegenüber beeinträchtigen Studierenden geregelt.

Die HNEE bietet verschiedene Maßnahmen im Bereich der Gesundheitsförderung an wie z. B. das Sportangebot „Aktive Pause“ oder den Workshop „Gewaltfreie Kommunikation“. Eine Arbeitsgruppe widmet sich der strategischen Begleitung und systemischen Perspektive des Themas Gesundheit und Gesundheitsförderung. Entsprechend den Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sehen wir Gesundheitsförderung als einen Prozess, der ganzheitlich alle Personen und Akteur*innen der Hochschule berücksichtigt.

Detaillierte Informationen hierzu sind im Bericht zur nachhaltigen Entwicklung unserer Hochschule 2014/2015 in Kap. 5 „Nachhaltigkeit im sozialen und beruflichen Kontext“ und in Kap. 5 „Nachhaltigkeit im sozialen und beruflichen Kontext“ Abschnitt „Gesunde Hochschule“ zu finden.