15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Die Chancengerechtigkeit ist im Unternehmen gegeben. Bei gleichen Aufgaben und gleichen Qualifikationen ist die Bezahlung gleich. Auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird geachtet. Der respektvolle und wertschätzende Umgang mit den Mitarbeiter*innen ist ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmenskultur des HTGF. Im Mittelpunkt steht dabei der Grundsatz der Chancengleichheit. Für den HTGF bedeutet dies die Gleichbehandlung und Förderung aller Mitarbeiter*innen – ungeachtet ihres Geschlechts oder Alters, ihrer physischen Fähigkeiten, ethnischen Zugehörigkeit, sexuellen Orientierung, Religion oder Weltanschauung.

Der HTGF gehört in Deutschland zu den Venture Capital-Fonds mit dem höchsten Frauenanteil im Investmentteam und Management. Aber es bewerben sich nach wie vor deutlich weniger Frauen als Männer auf entsprechende Positionen. Um Hemmschwellen für potenzielle Bewerberinnen weiter abzubauen, hat der HTGF die Personalstruktur und -prozesse analysiert und sich eine Agenda gegeben:
Auf Portfolioebene

Mehr Frauen für das Gründen im Hochtechnologie-Bereich zu motivieren ist eine Gesellschaftsaufgabe. Sie beginnt in der Schule, setzt sich über Ausbildung/Studium fort und mündet in der Schaffung von guten Voraussetzungen für Gründerinnen. Dazu leistet der HTGF einen Beitrag und fördert den Diskurs.

Ein quantitatives Ziel oder ein Ziel mit Zeithorizont sind hier aufgrund des spezifischen Fachkräftemangels in dieser Branche nur sehr schwer zu erreichen. Das qualitative Ziel ist verhältnismäßig.