15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Die Sparkasse Saarbrücken erfüllt die Anforderungen des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) umfassend. Die Gleichbehandlung aller Beschäftigten unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung und Alter ist ein Grundsatz, der auch im Verhaltens- und Ethikkodex der Sparkasse Saarbrücken explizit aufgeführt ist.  

1. Angemessene Bezahlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse Saarbrücken werden auf Grundlage des Tarifvertrags für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken für die gleiche Tätigkeit gleich entlohnt. Für Tätigkeiten mit außertariflicher Vergütung gelten definierte Kriterien gemäß EntgTranspG.       

2. Vereinbarkeit von Beruf und Familie  
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird durch folgende betriebliche Maßnahmen gefördert: 3. Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern   
Als ein Entwicklungsfeld im Bereich der Gleichstellung sehen wir die Förderung von Frauen in Führungspositionen. Rund 63 % unserer Beschäftigten sind Frauen, deren Anteil in Führungspositionen beträgt aktuell 23 % (in 2018: 18 %). Die stetige Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen innerhalb unserer Sparkasse hat für uns hohe Priorität und soll gesteigert werden. Zur Zielerreichung wird kontinuierlich mit den folgenden Maßnahmen beigetragen.  

Einhaltung gesetzlicher Vorgaben: