Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Die Sparkasse Saarbrücken erfüllt die Anforderungen des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) umfassend. Die Gleichbehandlung aller Beschäftigten unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung und Alter ist ein Grundsatz, der auch im Verhaltens- und Ethikkodex der Sparkasse Saarbrücken explizit aufgeführt ist.
1. Angemessene Bezahlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse Saarbrücken werden auf Grundlage des Tarifvertrags für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken für die gleiche Tätigkeit gleich entlohnt. Für Tätigkeiten mit außertariflicher Vergütung gelten definierte Kriterien gemäß EntgTranspG.
2. Vereinbarkeit von Beruf und Familie Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird durch folgende betriebliche Maßnahmen gefördert:
- Dienstvereinbarung „Vertrauensarbeitszeit“ zur Förderung der Autonomie und Eigenverantwortung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der Basis gegenseitigen Vertrauens bei der Arbeitszeitgestaltung und der optimalen Berücksichtigung der zeitlichen Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
- Dienstvereinbarung „Teilzeitarbeit und betriebliche Elternzeit“ zur Unterstützung individueller Arbeitszeitmodelle.
- Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird unterstützt durch ein Angebot der Kinderbetreuung während der Arbeitszeit. Zur (organisatorischen) Unterstützung kooperiert die Sparkasse Saarbrücken mit der „Servicestelle Kinderbetreuung & Kindertagespflege“ in Saarbrücken, veröffentlicht relevante Informationen hausintern und stellt entsprechende Kontakte her. Das Angebot der Servicestelle umfasst die Kindertagespflege, Babysitter und Babysitterinnen, qualifizierte Tagesmütter und -väter sowie qualifizierte Kinderfrauen und Betreuer.
- Zunehmend an Bedeutung gewinnt die Unterstützung der Beschäftigten, die sich um die Pflege von älteren Angehörigen und/oder die Pflege von behinderten Familienangehörigen kümmern. So können sich Beschäftigte zusätzlich zur Pflegebeurlaubung nach dem Pflegezeitgesetz und nach dem Familienpflegezeitgesetz weitere sechs Monate beurlauben lassen. Um Beruf und Pflege besser zu vereinbaren, haben Beschäftigte die Möglichkeit, befristet für die Dauer von zwei Jahren eine verringerte Arbeitszeit zu vereinbaren. Die Sparkasse Saarbrücken verfügt über eine ausgebildete Pflegelotsin, die die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer Pflegesituation unterstützt.
- Die Sparkasse Saarbrücken ist Mitglied des „Lokalen Bündnis für Familien im Regionalverband“. Dort werden Erfahrungen ausgetauscht und gemeinsam Handlungsempfehlungen erarbeitet.
3. Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern Als ein Entwicklungsfeld im Bereich der Gleichstellung sehen wir die Förderung von Frauen in Führungspositionen. Rund 63 % unserer Beschäftigten sind Frauen, deren Anteil in Führungspositionen beträgt aktuell 23 % (in 2018: 18 %). Die stetige Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen innerhalb unserer Sparkasse hat für uns hohe Priorität und soll gesteigert werden. Zur Zielerreichung wird kontinuierlich mit den folgenden Maßnahmen beigetragen.
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben:
- Erstellung eines Frauenförderplans nach dem saarländischen Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) inkl. Maßnahmenkatalog zur Förderung von Frauen sowie die Ernennung einer Frauenbeauftragten.
- Unternehmensstrategische Verortung der Thematik „Frauenförderung“ im Bereich Personal; schwerpunktmäßig in dem Aufgabengebiet der Abteilung Personalentwicklung:
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- Transparenz hinsichtlich Laufbahn- und Nachfolgeplanung auf Grundlage des Personalentwicklungskonzeptes der Sparkasse Saarbrücken. Gezielte Ansprache von Kandidatinnen und individuelle Entwicklungsgespräche.
- Betreuung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Elternzeit (z. B. Kontakt und Information) sowie Fortführung der Förderung (Förderkreis und Pools für Fach- und Führungslaufbahnen) während und nach der Elternzeit. In 2019 waren acht Frauen und ein Mann während ihrer Mitgliedschaft im Förderkreis sowie zwei Frauen während ihrer Mitgliedschaft in einem Pool in Elternzeit.
- Internes Weiterbildungsangebot zur Aktivierung und Förderung weiblicher Potenziale, Angebot eines Erfahrungsaustausches für weibliche Führungskräfte, Seminarangebot zur Genderthematik insbesondere für Führungsnachwuchskräfte und Auszubildende sowie Führungswerkstatt mit den Schwerpunkten „Vorbild“, „Wertschätzung“ und “Kommunikation“ im Kontext Gender und Diversity.
- Weiterführung des bereits etablierten Arbeitskreises „Frauenförderung“. Der Arbeitskreis beschäftigte sich thematisch in 2019 mit Maßnahmen - unter Einbeziehung weiblicher Führungskräfte -, um für Frauen „Bühne und Chancen zu bieten“ und „Vorbilder erlebbar zu machen“. Ein weiterer Schwerpunkt war die Konzeption eines Seminars mit dem Schwerpunkt Diversity: „Besser miteinander arbeiten, Kulturen verstehen, Werte hinterfragen, Kooperation stärken“ für 2020.
- Qualitätssicherung der Maßnahmen durch Zertifizierungen sowie deren Kommunikation nach innen und außen:
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- Zertifizierungen: „Total E-Quality Prädikat“ des Vereins Total E-Quality (durchgängig seit 2002). Seit 2014 zusätzlich mit dem Nachhaltigkeitspreis von Total E-Quality ausgezeichnet;
- „Familienfreundliches Unternehmen“ des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familien des Saarlandes (seit 2012)
- Kommunikation: Hausintern über die Mitarbeiterzeitung sowie extern über unseren Internetauftritt, über Social Media und in den örtlichen Medien