Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Unsere Führungskultur zeichnet sich durch Wertschätzung, Zielorientierung, Nachhaltigkeit und ausreichende Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume für alle Mitarbeiter aus. Die Führungskräfte unterstützen die Mitarbeiter bei ihrer Entwicklung entlang ihrer Berufs- und Lebensphasen.
Diese Haltung bestimmt unsere Mitarbeiterstrategie und unterstützt damit die Gesamtstrategie der Berlin Hyp:
- Ausbau der Stellung als einer der führenden gewerblichen Immobilienfinanzierer in Deutschland
- Weitere Integration als Verbundpartner für die gewerbliche Immobilienfinanzierung in der Sparkassen Finanzgruppe
Das können wir nur erreichen, wenn wir die besten Mitarbeiter für die Berlin Hyp gewinnen und an uns binden. Eine systematische Personalplanung ist dafür Voraussetzung. Sie liegt in der Verantwortung des Personalbereichs.
Zur Deckung des Personalbedarfs nutzen wir interne und externe Quellen. Zu besetzende Stellen werden immer auch intern ausgeschrieben und qualifizierte interne Bewerber erhalten die Chance auf ein Bewerbungsgespräch. Bei der Gewinnung von Nachwuchskräften konzentrieren wir uns auf Trainees und die Ausbildung von Studierenden im dualen Studium der Betriebswirtschaftslehre. Durch den Einsatz von Werkstudenten und Praktikanten wird das Nachwuchskräftekonzept abgerundet.
Das Thema Arbeitssicherheit ist im zentralen Arbeitsschutzausschuss an unserem Hauptsitz in Berlin angesiedelt. Er ist für alle Standorte zuständig. Die Aufgaben und die Besetzung des Ausschusses sind durch das Arbeitssicherheitsgesetz vorgeschrieben. Alle Bereiche sind im Arbeitsschutzausschuss durch Interessenvertreter repräsentiert und arbeiten partnerschaftlich zusammen.
Darüber hinaus hat die Berlin Hyp einen Gesundheitszirkel etabliert. Dieser trifft sich einmal pro Quartal zu einem Hierarchie übergreifenden Gesprächskreis. Er analysiert anonymisierte Krankheitsdaten und Ergebnisse von Mitarbeiterbefragungen, um Vorschläge für Maßnahmen der Gesundheitsförderung zu erarbeiten.
Das eigentliche Gesundheitsmanagement wird vom Personalbereich verantwortet. Wesentliche Elemente sind hier:
- Arbeitsmedizinische Betreuung
- Betriebliche Wiedereingliederung
- Maßnahmen der Gesundheitsförderung
Unsere Gesundheitsförderung umfasst beispielsweise den Abbau von Belastungsrisiken am Arbeitsplatz oder die Stärkung der Selbstbestimmung durch die Förderung des sozialen und individuellen Gesundheitsbewusstseins. Hierzu finden einmal jährlich Gesundheitstage sowie regelmäßige, kostenfreie Fachvorträge in Zusammenarbeit mit unter anderem Krankenkassen, Fitnesshäusern und Personaltrainern statt. Ein wichtiger Beitrag zur körperlichen Gesundheit unserer Mitarbeiter ist die Betriebssportgemeinschaft Berlin Hyp e.V. Seit über 20 Jahren werden sportliche Aktivitäten für mehr Fitness, Teamgeist und Turniere in der Branche durch die Berlin Hyp finanziell gefördert. Aktuell sind mehr als 300 Mitarbeiter aktive Mitglieder.
Wir sind der festen Überzeugung, dass Vielfalt Vorteile aus Gegensätzen schafft. Diese Haltung unterstreichen wir unter anderem durch die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt. Und diese Haltung wird in der Berlin Hyp nicht nur aktiv gefördert, sondern auch eingefordert. Unsere Richtlinie Menschenrechte, Diversity und Inklusion gibt unseren Mitarbeitern und Geschäftspartnern klare Orientierung für das tägliche Handeln. Sie basiert auf nationalen Gesetzgebungen sowie internatio- nalen Standards, wie unter anderem:
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen
- Konventionen der Vereinten Nationen mit Bezug zur Arbeitswelt
- Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten der Europäischen Union
Dabei bietet die Richtlinie nicht nur Orientierung, sondern sie gibt auch konkrete Vorgaben zur Förderung von Vielfalt vor. So hat sich die Berlin Hyp für die zweite und dritte Managementebene auf Zielgrößen für die Mindestzahl von weiblichen Führungskräften festgelegt. Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen soll noch stärker in die Unternehmens- kultur integriert werden. Das wollen wir beispielsweise erreichen durch:
- Frühzeitige Potenzialerkennung und Förderung von Frauen
- Gleichzeitige Förderung von Männern (unbedingte Chancen- gleichheit)
Der Prozess wird durch folgende Maßnahmen flankiert:
- Ansprache beider Geschlechter bei Stellenausschreibungen und eine transparente Bewerberauswahl.
- Im Mitarbeitergespräch für Führungskräfte bezüglich ihres Führungsverhaltens ist die Förderung der Gleichstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Pflichtbeurteilungskriterium und ein nachzuweisendes Verhalten.
- Gleichberechtigter Zugang zu Personalentwicklungsmaßnahmen.
Chancengleichheit fördern wir auch, indem wir unsere Mitarbeiter unterstützen, Familie und Beruf in Einklang zu bringen. Die Vielzahl von Arbeitszeitmodellen und die Betriebsvereinbarung zu Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit sorgen für Transparenz und Gleichberechtigung. Mit der Einführung von Vertrauensarbeitszeit im Berichtsjahr entsprechen wir den Anforderungen an eine zeitgemäße Flexibilisierung der Arbeitszeit und erleichtern den Mitarbeitern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Diskriminierungsfreiheit bedeutet für die Berlin Hyp, dass Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten und sonstige Geschäftspartner keine Vor- oder Nachteile erhalten hinsichtlich:
- der Rasse,
- der Hautfarbe,
- des Geschlechts,
- der Sprache,
- der Religion,
- der politischen Anschauungen,
- sonstiger Anschauungen,
- der nationalen Herkunft,
- der sozialen Herkunft,
- des Vermögens,
- der Geburt,
- der sexuellen Orientierung und
- jeglichen sonstigen Status.
Ausgangsbasis für die Durchsetzung von Menschenrechten, Diversity und Inklusion sind bei der Berlin Hyp die in Deutschland relevanten Gesetze.
Alle unter die Mitbestimmungspflicht fallenden Mitarbeiter werden von Tarifvertrag und Betriebsvereinbarungen erfasst.