15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Vielfalt 
Berlin ist vielfältig, die IBB auch. Die unterschiedlichen Perspektiven der Beschäftigten werden geschätzt. Denn sie sind ein Erfolgsfaktor für den Unternehmenserfolg. Deswegen fördert die IBB eine vielfältige Beschäftigtenstruktur und schafft den Rahmen dafür, dass die Unterschiede der Beschäftigten, vor allem nach Geschlecht, Alter, Behinderung, fair berücksichtigt werden. Außerdem engagieren wir uns für Menschen mit Fluchthintergrund. Wir gestalten alle Personalprozesse diskriminierungsfrei und dulden keine Diskriminierung. In 2018 gab es – wie in den Vorjahren – keinen Diskriminierungsfall. Seit 2006 fördert die IBB aktiv und systematisch die Karrieren von Frauen, die paritätische Besetzung von Führungspositionen und die Entgeltgleichheit. 2018 wurde der dritte Frauenförderplan für die IBB vom Vorstand verabschiedet. Er gilt für die Jahre 2018-2023 und zielt darauf ab, bis zum 31.12.2023 Frauenförderung und Gleichstellung im Unternehmen kulturell weiter zu verankern, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu stärken und den Frauenanteil in unterrepräsentierten Bereichen zu erhöhen. Der Plan beschreibt 26 Maßnahmen, mit denen die IBB die Erfolgsgeschichte der Förderung von Frauen fortführen möchte. Der Plan trägt zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes Berlin und zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern bei. Vier Generationen arbeiten in der IBB zusammen. Von dieser Vielfalt profitieren wir. Es ist das Anliegen der lebenszyklusorientierten Personalpolitik, für alle Altersgruppen attraktive Arbeitsbedingungen zu bieten sowie den Rahmen für den Erhalt und Ausbau der individuellen Leistungskraft und Motivation zu schaffen. Die Gestaltung des demografischen Wandels ist ein Element der Funktionalstrategie Personal. Jährlich setzt der Stab Personal Jahres-Ziele für das Demografiemanagement, erstellt einen Aktivitäten- und Zeitplan und berichtet dem Vorstand über die Umsetzung. Die Beschäftigten mit Behinderung werden in der IBB von ihren Führungskräften hinsichtlich ihrer individuellen Bedürfnisse begleitet, der Schwerbehindertenvertreter vertritt ihre Interessen im Unternehmen beratend oder vermittelnd, der Stab Personal unterstützt bei Bedarf ebenfalls. 7,5% der Beschäftigten in der IBB waren in 2018 schwerbehindert oder den Schwerbehinderten gleichgestellt. Mit mehreren Initiativen hat sich die IBB auch in 2018 für Menschen mit Fluchthintergrund stark gemacht.

Vereinbarkeit von Beruf und Privatem 
Mit einer flexiblen Personalpolitik engagiert sich die IBB für das Ziel, den Beschäftigten eine gute Balance zwischen Beruf und Privatem zu ermöglichen. Große zeitliche Flexibilität bieten die vielfältigen Arbeitsmodelle. Wir hatten in 2018 insgesamt 28 Arbeitsmodelle in Anwendung. Es ist fast immer möglich, die Arbeitszeit zu reduzieren und wieder zu erhöhen. Im Jahr 2018 arbeiteten 29,8 % der Beschäftigten in Teilzeit, davon 82,4% Frauen. Organisatorische und zeitliche Flexibilität bietet das Mobile Arbeiten. Damit haben grundsätzlich alle Beschäftigten die Möglichkeit, von zu Hause oder anderen Orten zu arbeiten. Das Konzept spiegelt die von Vertrauen und Wertschätzung getragene Arbeitskultur in der IBB. 2018 nutzten 328 (2017: 249) Beschäftigte das Angebot, davon 209 Frauen (2017: 158) und 119 Männer (2017: 91) – die Tendenz ist also steigend. Noch mehr Flexibilität in der Gestaltung der individuellen Arbeitszeit ermöglicht das Langzeitkonto. In 2018 nutzten 45 Beschäftigte die Möglichkeit, ins Langzeitkonto Zeit oder Entgelt-Anteile in Zeitguthaben umzuwandeln. Die Dienstvereinbarung „Langzeitkonto“ wurde 2018 aktualisiert und attraktiver gemacht. Bei der IBB ist es selbstverständlich, dass die Elternzeit von Frauen und Männern umfangreich in Anspruch genommen werden kann. In 2018 haben 22 Beschäftigte die Elternzeit in Anspruch genommen, davon 15 Frauen und fünf Männer. Schätzungsweise 10-15% der Beschäftigten meistern die Herausforderung, berufliche Erfordernisse und eine Pflegeverantwortung zu vereinbaren. Das Thema hat seit mehreren Jahren in der Betriebsöffentlichkeit eine positive Visibilität. Und die Führungskräfte sind sensibel für ihre Führungsaufgabe in dem Handlungsfeld. Eine speziell weitergebildete betriebliche Pflegelotsin steht den Betroffenen als Wegweiserin in akuten oder dauerhaften Pflegesituationen zur Verfügung.      

Gesundheitsförderung und Arbeitsschutz
Der Arbeitsschutz und die Gesundheit der Beschäftigten sind der IBB wichtig. Denn eine Voraussetzung dafür, dass alle Beschäftigten zum Unternehmenserfolg beitragen können, ist, dass sie gesund sind und vollen Arbeitsschutz genießen. Zur Gesundheit tragen sowohl die eigene Gesundheitskompetenz als auch ein gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld bei. Wie in den Vorjahren waren 2018 Dienstvereinbarungen zu folgenden Gesundheits-Themen gültig: Betriebliches Gesundheitsmanagement, betriebliches Eingliederungsmanagement, Gleitzeit, Bildschirmarbeitsplätze, Nichtraucherschutz. in 2018 wurde eine Dienstvereinbarung zur „Prävention und Intervention bei Auffälligkeiten durch Suchterkrankungen, Suchtmittelmissbrauch und psychosozialen Krisen“ erarbeitet. Sie tritt 2019 in Kraft. Arbeitsunfälle vermeiden – das ist ein elementares Ziel in der IBB. Arbeitssicherheits-Organisation besteht aus zwei Vertreterinnen des Stabs Personal, zwei Personalrats-Mitgliedern, dem Schwerbehinderten-Vertreter, der Frauenvertreterin, dem Sicherheitsreferenten, dem externen Betriebsarzt und einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der Arbeitssicherheits-Ausschuss trifft sich viermal im Jahr. Der Arbeits- und Sicherheitsausschuss setzt Ziele und steuert die Umsetzung dazu gehöriger Maßnahmen, die auf gesetzlichen Arbeitsschutz-Bestimmungen beruhen und die dem Arbeitsschutz aller Beschäftigten dienlich sind. Dazu gehören Unfallverhütungs-Vorschriften (UVV), die Vorschriften der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das BGB bezüglich der Unternehmerverantwortung und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). 100% der gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes wurden auch in 2018 in der IBB eingehalten.