Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Toleranz und ein respektvoller Umgang aller Beschäftigten untereinander - unabhängig von der ethnischen Herkunft, der Nationalität, der Religion, einer Behinderung, des Alters, des Geschlechts oder der sexuellen Identität - sind für uns selbstverständliche Werte, die auch von unseren Mitarbeitern gelebt werden. Das Verbot von Mobbing/Bossing, sexueller Belästigung, Diskriminierung und herabsetzendem Verhalten ist durch eine Betriebsvereinbarung geregelt.
Die Bundesdruckerei-Gruppe nutzt branchenübliche Tarifverträge und variable Entgeltkomponenten (siehe Kriterium 8). Durch die Tarifverträge ist sichergestellt, dass für alle Mitarbeiter gleiche Gehälter für die gleiche Arbeit gezahlt werden. Um darüber hinaus ein attraktives, familienfreundliches Arbeitsumfeld zu bieten, engagiert sich die Bundesdruckerei-Gruppe mit einer Vielzahl an Maßnahmen für die bessere Vereinbarkeit von Privat- und Arbeitsleben. So bietet das Unternehmen Teilzeit- und Gleitzeitmodelle, mobiles und flexibles Arbeiten mit Kernzeiten an. Die Bundesdruckerei-Gruppe sieht Familie überall dort, wo insbesondere für Partner und Partnerinnen, für Kinder oder Verwandte Verantwortung (Erziehung, Beziehung und Pflege) getragen wird. Die Bundesdruckerei-Gruppe bietet eine kostenlose Beratung durch einen externen Familienservice an. Dort können die Mitarbeiter Erste-Hilfe-Kurse absolvieren oder Unterstützung bei Entwicklungs- und Erziehungsfragen erhalten. Bei Bedarf bietet die Bundesdruckerei-Gruppe kurzfristige Hilfe bei der Kinderbetreuung (Kindertagesstätten-Notfallbetreuung), Pflegefällen oder in Krisensituationen (24-Stunden-Krisenhotline bei persönlichen, familiären und beruflichen Problemen). Zudem stehen weitere Partner (z. B. der Pflegestützpunkt Berlin) zur Mitarbeiterentlastung zur Verfügung. Die Bundesdruckerei-Gruppe bietet außerdem Veranstaltungen zur Finanzierung von und Beratungen zur Pflege an.
Seit 2015 bietet die Bundesdruckerei-Gruppe allen Mitarbeitern bei Bedarf eine psychologische Betreuung im Rahmen des betriebsärztlichen Dienstes an.
Im Jahr 2014 durchlief die Bundesdruckerei-Gruppe das erste Mal erfolgreich das Audit „berufundfamilie“ und wurde seitdem jedes Jahr rezertifiziert. “berufundfamilie“ unterstützt Unternehmen dabei, eine familienbewusste Personalpolitik nachhaltig umzusetzen. Seit 2014 erhält die Bundesdruckerei-Gruppe außerdem jährlich das Gütesiegel der Initiative „Fair Company“, die sich für die Rechte von Praktikanten einsetzt.
Menschen mit Behinderung zu beschäftigen ist ein selbstverständlicher Bestandteil der Unternehmenskultur der Bundesdruckerei-Gruppe. Für ihre Belange steht bei der Bundesdruckerei GmbH eine Schwerbehindertenvertretung zur Verfügung. Außerdem gibt es bei der Bundesdruckerei GmbH seit 2002 eine Vereinbarung zur Integration von schwerbehinderten Personen. Die Bundesdruckerei GmbH stellt grundsätzlich sicher, dass die gesetzlich vorgegebene Pflichtquote von zurzeit mindestens 5 Prozent für Mitarbeiter und Azubis in allen Sparten und Organisationsebenen erfüllt wird. Durch geeignete Maßnahmen wird sichergestellt, dass schwerbehinderte Menschen eine möglichst dauerhafte behinderungsgerechte Beschäftigung bei der Bundesdruckerei GmbH finden können.
Ein wichtiges Anliegen der Bundesdruckerei-Gruppe ist es, Frauen in Führungspositionen zu fördern. Im Berichtszeitraum hat die Geschäftsführung der Bundesdruckerei GmbH die Frauenquote für die erste und zweite Führungsebene auf 30 Prozent festgesetzt. Die Quote für den Aufsichtsrat wurde auf 25 Prozent festgelegt. Der Anteil der weiblichen Führungskräfte erfüllt in beiden Führungsebenen sowie in der Besetzung des Aufsichtsrats diese Zielsetzung.
Das 2013 in Kraft gesetzte Ruhestandsmodell gibt Mitarbeitern ab einem gewissen Alter die Möglichkeit, vorzeitig aus dem Erwerbsleben zu treten.
Für die Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, siehe Kriterium 16.