15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Aspekt 1

Die gesamte Wirtschaft steht vor vielfältigen personalpolitischen Herausforderungen. Bedingt durch die demografische Entwicklung steigt der Anteil älterer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stetig und gleichzeitig ist ein zunehmender Mangel an Auszubildenden und Fachkräften zu verzeichnen. Zudem wird sich die Arbeitswelt durch Globalisierung, Digitalisierung und Wertewandel stark verändern. Ein Großteil der Arbeitsplätze wird sich vermutlich künftig von den heutigen Berufsbildern unterscheiden.

Wir möchten unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht nur heute, sondern auch in Zukunft sichere und gesunde Arbeitsumgebungen sowie ein durch Wertschätzung geprägtes Arbeitsumfeld bieten.

Dazu gilt es, sich zukunftsfähig aufzustellen, Talente zu gewinnen und diese langfristig an unser Unternehmen zu binden.

Engagierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen entscheidend zum Erfolg des Unternehmens bei. Die Förderung der Zufriedenheit, Leistungsfähigkeit und Produktivität im Unternehmen ist eine zentrale Aufgabe.

Aspekt 2

Die Grundlage aller Maßnahmen zur Chancengleichheit ist für uns das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Dies ist intern im Prozess fest verankert und für alle zugänglich unter dem Titel –„Mitarbeiter/-in-Information zum Schutz vor Benachteiligung in Beschäftigung und Beruf“.

Darin steht, dass Toleranz und Chancengleichheit prägender Bestandteil eines guten Arbeitsklimas sind. Im Folgenden heißt es: „Jeder Betriebsangehörige, der sich aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder sexuellen Identität benachteiligt fühlt, hat das Recht zur Beschwerde. Ein Verstoß gegen die hier niedergelegten Grundsätze der partnerschaftlichen Zusammenarbeit kann zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Kündigung führen.

Tarifliche, geschlechterneutrale Bezahlung und die aktive Arbeit des Betriebsrates inkl. Schwerbehindertenvertretung sind für uns zusätzlich wichtige Bausteine zum Thema Chancengleichheit.

Wir führen Analysen zur Altersstruktur und der demografischen Entwicklung in den einzelnen Unternehmensbereichen durch. Um den Bedarf an Facharbeitskräften auch in der Zukunft zu decken, bieten wir Ausbildung in verschiedenen Ausbildungsberufen an. Regelmäßig sprechen wir junge Menschen gezielt an, um sie über unsere Berufsbilder und die Ausbildungsmöglichkeiten zu informieren („Girls Day“, Schulklassen, …)

Wenn es betrieblich möglich ist und vom Mitarbeiter gewünscht, ermöglichen wir individuelle Teilzeitregelungen.  

Aspekt 3

Da wir flexibel und individuell auf die einzelnen Mitarbeiter und deren Bedürfnisse eingehen möchten, haben wir keine Quotenziele für das Unternehmen oder einzelne Unternehmensbereiche definiert.

Wir definieren unseren Markenkern mit den Werten „Kompetenz, Verantwortung und Inspiration“ und als Familienunternehmen nehmen wir die Verantwortung für alle unsere Mitarbeitenden sehr ernst.