15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Chancengerechtigkeit – Maßnahmen und (erreichte Ziele) 

Die Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat, der Betriebsrat und die Beschäftigten sowie die Geschäftsführung und die Vorgesetzten orientieren sich bei Ihren Handlungen und Forderungen grundsätzlich an dem dauerhaften Bestand des Unternehmens. Hierbei spielt die Chancengerechtigkeit für die aktuellen Beschäftigten und die zukünftige Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in einem ausgewogenen Verhältnis von Leistung und Gegenleistung die zentrale Rolle.  

Gesundheitsförderung und Arbeitssicherheit  

Es existieren Schonarbeitsplätze für langjährig Beschäftigte, die der ursprünglichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen können.  
Eine Betriebsvereinbarung regelt das Tragen, die Beschaffung und Verwaltung von Arbeits­schutz­kleidung für die Beschäftigten.  
Die Gestellung von Bildschirmarbeitsbrillen ist in Anlehnung an die Bildschirmarbeits­verord­nung geregelt und wird konsequent und vorschriftsgemäß im Unternehmen umgesetzt.  
Die Nutzung des angrenzenden Freibads im Sinne der Gesundheitsförderung wird in Kriterium 18 beschrieben.  
Zwischen der Geschäftsführung und dem Betriebsrat wurde ein Regelwerk zum Umgang mit Suchtproblemen vereinbart. Ziel ist es, den Suchtmittelmissbrauch zu verhindern, die üblichen Folgen zu vermeiden, Gefährdeten und Suchtkranken Hilfe schnellstmöglich anzubieten und suchtbedingte Gefährdungen der Arbeitssicherheit auszuschließen.   
Ein Vertrag regelt die arbeitsmedizinische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz.  
Als weiteres Angebot im Bereich der Gesundheitsförderung ist das sogenannte „JobRad“ zu nen­nen. Durch Gehaltsumwandlung wird die Möglichkeit zur Anschaffung eines Fahrrads bzw. Pedelecs geschaffen.  

Soziale Verantwortung  

Die AWG übernimmt neben den zuvor geschilderten Maßnahmen Verantwortung für die Mitarbeitenden. So existieren eine Betriebsvereinbarung über die Entgeltumwandlung als wei­terer Baustein der Altersvorsorge, eine Darlehensgewährung für Beschäftigte (Errich­tung/Erwerb eines Eigenheimes etc.) und eine Arbeitsplatz- und Entgeltsicherung bei Leis­tungs­­min­­de­rung. Des Weiteren sind Richtlinien über die Gewährung von Tilgungsvorschüssen sowie ein Energiekostenzuschuss für die Mitarbeitenden zu nennen.
Darüber ist die Gewährung eines Firmentickets zur Benutzung des öffentlichen Perso­nen-Nahverkehrs durch eine Beteiligung an den Fahrtkosten zu nennen. Dieses Ticket ist mittlerweile auch auf andere Personen übertragbar. Damit soll zugleich ein be­wusstseinsbildender Beitrag zum Umweltschutz geleistet werden.  

Vereinbarkeit von Beruf und Familie  

Regelungen zu versetzten Arbeitszeiten/Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden bedarfs­gerecht durch Einzelfalllösungen und einzelvertraglich geregelt.
Urlaubsgrundsätze der AWG sehen die vorrangige Berücksichtigung von Beschäftigten mit schulpflichtigen Kindern in den Ferien vor.
Außerdem unterstützt die AWG die Mitarbeitenden durch die teilweise Übernahme der Kinderbetreuungskosten.  

Engagement und Anreize  

Die AWG unterstützt ehrenamtlich tätige Mitarbeitende in ihrer Freizeit (Feuerwehr, Tech­nisches Hilfswerk, politische Organisationen, Hilfsorganisationen) durch entsprechende Frei­stel­lun­­gen.  
Zudem werden Mitarbeitende motiviert, sich in branchenbezogenen Verbänden, Arbeits­krei­sen etc. einzubringen (vgl. dazu auch Kriterium 19).  
Vgl. zudem Kriterium 8.  

Gesellschaftliche Verantwortung  

GESA  

Mit der GESA gemeinnützige Gesellschaft für Entsorgung, Sanierung und Ausbildung mbH (GESA), einer Organisation, die sich um die Qualifizierung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung kümmert, arbeitet die AWG seit vielen Jahren in den unterschiedlichsten Bereichen zusammen (Elektroschrott, Autorecycling, Sperrmüllnachreinigung, Stadtsauber­keit etc.). In den Projekten werden die Menschen zielorientiert qualifiziert und strukturiert beschäftigt.  

proviel GmbH  

Die proviel GmbH ist eine anerkannte Werkstatt für Menschen mit Behinderung, mit der die AWG ebenfalls seit etlichen Jahren in den unterschiedlichsten Bereichen kooperiert (Schwe­be­bahnlauf, Stadtsauberkeit etc.).  

Interkulturalität  

Die AWG veröffentlicht mehrsprachige Sammel- und Trennhinweise im Bereich der Abfallsammlung.
Das kulturelle Miteinander im Betrieb ist geprägt von gegenseitigem Respekt und gelebter Viel­­­falt im Sinne der Diversität.  

Ziele  

Ziel ist es, die hochwertigen und vielfältigen Angebote auf diesem Niveau dauerhaft zu erhalten.
Die Formulierung weitergehender quantifizierbarer Ziele wird im kommenden Berichtsjahr geprüft.