Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Die LfA legt als öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber besonderen Wert auf eine verantwortungsvolle und diskriminierungsfreie Personalpolitik. Fachliche und soziale Kompetenzen stehen bei der Besetzung von höher vergüteten Fach- und Führungspositionen im Vordergrund und sorgen so erfolgreich für gleichberechtigte berufliche Chancen für alle Beschäftigten.
Mitarbeiter/-innen mit Behinderung werden bei deren Teilhabe am Berufsleben durch besondere individuelle Arbeitsbedingungen und barrierefreie Umbaumaßnahmen unterstützt. Eine Schwerbehindertenvertretung überwacht die Umsetzung, vermittelt, unterstützt und berät dabei.
Basierend auf dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz erstellt die LfA turnusmäßig ein Gleichstellungkonzept und legt darin Maßnahmen für eine kontinuierliche und systematische Weiterentwicklung der Chancengleichheit von Frauen und Männern fest. Der Frauenanteil in Führungspositionen einschließlich Vorstand konnte in den letzten Jahren auf 25% gesteigert werden.
Die LfA begegnet der demographischen Entwicklung aktiv, indem sie qualifizierten Fach- und Führungsnachwuchs einstellt und ausbildet, den Wissensaustausch zwischen den Generationen durch altersgemischte Teams sicherstellt sowie ihre Mitarbeiter/-innen so lange wie möglich gesund und produktiv in der LfA hält. Basis hierfür ist ein Demographiekonzept, in dem Handlungsfelder wie Personalbeschaffung, -entwicklung und -führung, Wissensmanagement, Arbeitsgestaltung und Gesundheitsmanagement identifiziert und entsprechende Maßnahmen zusammengestellt werden.
Seit 2007 hat die LfA ein Betriebliches Eingliederungsmanagement, das die Anforderungen des Sozialgesetzbuches (SGB IX) vollumfänglich erfüllt.
Eine auf einem Präsenzzeitmodell basierende Arbeitszeitflexibilisierung ermöglicht die Vereinbarkeit privater Familientermine und, durch die Absprache zwischen den Kollegen, die Erreichbarkeit für den Kunden.
Bei der Aufstellung der Pläne für den Jahresurlaub werden die Belange von Eltern schulpflichtiger Kinder besonders berücksichtigt.
Über 30% der Mitarbeiter/-innen der LfA arbeiten in Teilzeit, die sich beispielsweise an den Schulzeiten orientiert, in denen die Kinder betreut sind.
Regelungen zur Gewährung von unbezahltem Sonderurlaub dienen hauptsächlich der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftiger Angehöriger. Auch für Weiterbildung oder Auslandsaufenthalte gewährt die LfA für mehrere Monate unbezahlten Sonderurlaub.
Eine große Rolle spielen für die Mitarbeiter/-innen die geltenden Home-Office-Regelungen, die alle Mitarbeiter/-innen über alle Hierarchiestufen hinweg in Anspruch nehmen können.
Bereits vor Beginn des Mutterschutzes oder der Elternzeit wird die weitere Planung besprochen. Ziel ist, eine eventuelle Teilzeitbeschäftigung während und/oder nach der Elternzeit frühzeitig vorzubereiten, um eine frühe Rückkehr aus der Familienpause zu ermöglichen. Für die Information der Beschäftigten während der Abwesenheit wurde im Internetauftritt der LfA ein separater, zugangsgeschützter Bereich geschaffen. Mitarbeiter/-innen haben dort u. a. auf wesentliche Teile des LfA-internen Weiterbildungsprogramms Zugriff, an dem sie auch während der Beurlaubung teilnehmen können. Zunehmend werden die Angebote auch von Vätern genutzt. Teilweise wurden im Anschluss an die Elternzeit Teilzeit- und/oder Home-Office-Möglichkeiten in Anspruch genommen.
Für die Kleinkinderbetreuung bietet die LfA ihren Beschäftigten Krippenplätze in einer in der Nähe liegenden Kindertagesstätte an. Die LfA zahlt einen steuerfreien Kinderbetreuungskostenzuschuss zu den Kosten der Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen. Um den Betreuungsengpass in den Ferien zu verringern, bietet die LfA in den ersten Wochen der Sommerferien eine Ferienbetreuung für Mitarbeiterkinder im Alter zwischen 5 und 12 Jahren an. Bei einem kurzfristigen Betreuungsbedarf steht der pme Familienservice aufgrund einer Kooperation den Mitarbeitern/-innen zur Verfügung.
Auch die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege ist für die LfA ein wichtiges Thema. Durch den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der LfA und dem AWO Eltern service awo lifebalance GmbH können die Mitarbeiter/-innen Beratungs- und Vermittlungsleistungen zu Pflegethemen erhalten.
Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie weiter im Mitarbeiter- wie im Bankeninteresse zu verbessern, entwickelt die LfA ihre familienorientierte Personalpolitik kontinuierlich fort. Denn je besser die Mitarbeiter/-innen auch ihre Verantwortung für die Familie wahrnehmen können, umso mehr Motivation und Freiraum haben sie für die Erfüllung ihrer betrieblichen Aufgaben.
Die LfA unterzieht sich regelmäßig dem „audit berufundfamilie“, einem Instrument, das auf Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung geschaffen wurde. Dabei werden in einem systematischen Prozess der Ist-Stand der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im Unternehmen erfasst und nach Handlungsfeldern strukturiert Maßnahmen zur weiteren Verbesserung abgeleitet. Nach der Erstzertifizierung 2008 wurde in der LfA bei den Re-Auditierungen 2011 und 2015 die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege als weiterer Schwerpunkt definiert. Im Jahr 2018 hat die LfA die Re-Zertifizierung erfolgreich durchlaufen und ist jetzt dauerhaft Zertifikatsträger.
Seit 2015 ist die LfA Mitglied im Familienpakt Bayern. Diese gemeinsame Initiative der Bayerischen Staatsregierung und der Bayerischen Wirtschaft fördert die familienfreundliche Gestaltung der Arbeitswelt in Bayern und verbessert die Vereinbarkeit von beruflichem Erfolg und Familie. Damit ergänzt die LfA ihre Zielsetzungen aus der Zertifizierung „berufundfamilie“.