15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

1) Zielsetzungen
Übergeordnetes strategisches Ziel der VOLKSWOHNUNG ist es langfristig, zufriedene, engagierte und kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu haben. Auch die Chancengerechtigkeit hat wesentlichen Einfluss auf Zielerreichung. Getreu unserer Kernaufgabe, bezahlbaren Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen, liegt unser Schwerpunkt bei der fairen, inklusiven und integrativen Wohnungsvergabe. Bei der Mitarbeiterauswahl setzen wir den Fokus auf die Qualifikation – unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, etc.  
In unseren Unternehmenswerten ist der Respekt gegenüber anderen verwurzelt und wird innerhalb der Belegschaft sowie gegenüber Kundinnen, Kunden und Geschäftspartnern so gelebt.  
Wir stärken im Jahr 2020 die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, indem wir unsere bestehenden Eltern-Kind-Büros technisch besser ausstatten. Zudem erfolgt bis Juni 2020 eine Überarbeitung der derzeitigen Arbeitszeitmodelle, um möglichst flexibel auf unterschiedliche Bedürfnisse und Anforderungen reagieren zu können.

2) Strategien
Im Bewerbungsprozess sind bewusst unterschiedliche Personen und der Betriebsrat involviert, um Chancengerechtigkeit zu gewährleisten.   Die bisherigen Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengerechtigkeit umfassen:  „Gleicher Lohn bei gleicher Arbeit“ ist bei uns durch den Tarifvertrag sichergestellt. Er regelt die Einordnung ausschließlich auf Basis der Qualifikation, der Arbeitsjahre/Betriebszugehörigkeit sowie des Aufgaben- und Verantwortungsbereichs. 
Die Unternehmensführung gibt in enger Zusammenarbeit mit dem Team Personal die strategische Zielsetzung vor. Die Wirkung der Maßnahmen wird im Quartalsturnus überprüft und daraus ggf. andere Maßnahmen identifiziert. Mit dem Betriebsrat existiert ein monatlicher Jour fixe.   Eine Frauenquote von 52,45% (2018) und 51,95% (2019) ist ein guter Indikator für die Wirksamkeit unseres Gleichbehandlungsgrundsatzes.   Unser Vermietungsprozess wurde 2019 umgestellt und durch eine neue Software unterstützt. Das Auswahlverfahren ist nun transparenter und reduziert den Spielraum für diskriminierende Entscheidungen.   Alle Arbeitnehmerinnen und -nehmer werden regelmäßig geschult hinsichtlich der Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatzes.

3) Zielerreichung
Da wir in der Vergangenheit keine klar formulierten Ziele hatten, an denen wir unsere Leistung messen konnten, ist eine Beurteilung der Zielerreichung nicht möglich. Dennoch wurden Maßnahmen umgesetzt, die die Leistungen zur Chancengerechtigkeit verbessert haben (s.o.).