15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Die angemessene Bezahlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZVO ist durch den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gewährleistet. Darüber hinaus existiert eine Dienstvereinbarung über das betriebliche System einer leistungsorientierten Bezahlung (LOB).

Der ZVO verfügt über eine Dienstvereinbarung bezüglich flexibler Arbeitszeiten.

Als ein Instrument zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird ein separater Raum vorgehalten (Mutter-Kind-Zimmer). Heimarbeit ist ausdrücklich möglich, um Familien flexible Rahmenbedingungen zu offerieren.

Der ZVO verfügt über eine allgemeine Gleichstellungsbeauftragte.

Die Gesundheitsförderung kommt u.a. durch einen Gesundheitstag und eine Rückenschule zum Ausdruck.

Betriebliches Eingliederungsmanagement:

Es ist das gemeinsame Ziel des ZVO, des Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung, die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erhalten und zu fördern.
Auf der Basis der gemeinsamen Zielsetzung erarbeiten Unternehmensleitung, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung und der Betriebsarzt im gemeinsamen Dialog Maßnahmen zur Sicherung der Teilhabe am Arbeitsleben. Gemäß § 84 SGB IX Abs. 2 wurde ein betriebliches Eingliederungsmanagement eingeführt, um die Arbeitsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern und wiederherzustellen, die Arbeitszufriedenheit und -motivation zu steigern sowie die betrieblich beeinflussbaren Fehlzeiten und Krankheitskosten zu reduzieren. Damit soll eine möglichst dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben gewährleistet werden. Zur Durchführung ist im ZVO ein Integrationsteam gebildet worden.

Dienstvereinbarung Suchtkrankenhilfe:

Das Servicecenter Personal informiert in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe Suchtkrankenhilfe die Beschäftigten des ZVO betriebsbezogen über Probleme von Abhängigkeitserkrankungen.