15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Chancengerechtigkeit  

Die folgenden Angebote stellen die bislang umgesetzten Maßnahmen und Rahmenbedingungen im Bereich „Chancengerechtigkeit“ dar. Ein Zielsystem ist hier nicht etabliert, da ein Bedarf derzeit nicht erkennbar ist. Ziel ist es, die mitarbeiterorientierten Angebote, Projekte und Maßnahmen auf dem hohen Niveau zu erhalten.  

Angemessene Bezahlung 

Grundsätzlich unterliegen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des GKS dem Tarifvertrag der bayerischen Energieversorgungsunternehmen. Darin sind die grundlegenden Merkmale und Vorgaben festgehalten. Daran wird auch die Bezahlung festgemacht, die über dem des TVöD liegt. Darüber hinaus werden außertarifliche Leistungen verschiedenster Art an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitergegeben.

Diskriminierungsfreie Gleichbehandlung

Um die diskriminierungsfreie Gleichbehandlung zu gewährleisten, ist eine Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eingerichtet.

Elternzeit für Mitarbeiter

Im Rahmen der Elternzeitregelung begrüßt es das GKS, wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich eine gewisse Zeit ganz den neuen Aufgaben als Elternteil zuwenden. Auch wenn dadurch Arbeitskraft für diesen Zeitraum nicht zur Verfügung steht, wirkt diese gemeinsame Zeit mit dem Kind auch im Arbeitsleben noch lange positiv weiter. Dies gilt sowohl für weibliche wie für männliche Elternteile.

Wiedereingliederung nach Krankheit

Gerade nach langen oder schweren Krankheiten ist die Wiedereingliederung in die Arbeitswelt
nur langsam möglich. Dabei unterstützt das GKS die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kräften.

Zuschuss zu Seh- und Hörhilfen

Alle Sinneswahrnehmungen sind gerade bei der täglichen Arbeit sowie dem Arbeitsweg teilweise lebenswichtig. Aus diesem Grund sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stets einwandfreie Brillen, Kontaktlinsen oder Hörgeräte verwenden. Um dem Vorschub zu leisten, wird ein Zuschuss in regelmäßigen Abständen und mit einer festgelegten Obergrenze zu nachweislich selbst bezahlten Seh- und Hörhilfen gewährt.

Teilzeitquote

Die von vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern genutzte Möglichkeit, Beruf und Privatleben bestmöglich zu vereinen, besteht in der selbstgewählten Teilzeittätigkeit. Hierbei ist jedoch bei den meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
 eine Reduzierung um nur wenige Stunden pro Woche gemeint. Viele Beschäftigte arbeiten statt der vorgesehenen 38 Stunden also z.B. nur 35 oder 36 Stunden. Die etwas geringere Bezahlung wird dabei gerne in Kauf genommen.

Vorschlagswesen

Ein betriebliches Vorschlagswesen ist eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können jederzeit Vorschläge zu den verschiedensten Themen einbringen. Nach der Prüfung der Vorschläge auf Umsetzung und Nutzen ist je nach Entscheidung auch eine Prämie vorgesehen.

Zeitwertkonto

Neben der Ausbezahlung von Überstunden, die aus betrieblichen Gründen angefallen sind, ist
es auch möglich, geleistete Stunden in einem sogenannten Zeitwertkonto zu sammeln. Je nach Gestaltung dieses Kontos besteht somit die Möglichkeit, am Ende des Arbeitslebens die aufgesparten Zeiten wieder einzusetzen und den Renteneintritt vorzuziehen.

Gender

Eine Bevorzugung oder Abwertung von Beschäftigten weiblichen oder männlichen Geschlechts
aufgrund eben dieses Unterschieds werden im GKS nicht gemacht. Bis heute sind auch keine
Beschwerden in dieser Hinsicht aufgetreten. Aufgrund des für fast alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geltenden Tarifvertrages sind auch in Bezug auf Rechte/Pflichten, Tätigkeit und Bezahlung Unterschiede nicht vorgesehen. Im GKS ist eine Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz eingerichtet und ein Mitarbeiter für diese Aufgabe bestellt (vgl. Kriterium 5).

Geschlechtergerechte Sprache


Soweit in Schrift und Wort im GKS Amts-, Berufs-, Funktions- oder ähnliche Bezeichnungen aufgeführt sind, bei denen es eine weibliche, männliche und/oder sonstige Form gibt, ist jeweils im Allgemeinen nur die männliche Version aufgeführt, die aber für Frauen, Männer und sonstige Geschlechtsformen gleichermaßen gilt. Sind Personen jeglichen Geschlechts angesprochen, kann der letzte Buchstabe der üblichen Form großgeschrieben werden (z.B. KollegeN). Männer, Frauen und Personen mit sonstigen Geschlechtsformen können die Bezeichnung im Innen- und Außenverhältnis in der jeweils üblichen Form führen.
In der vorliegenden DNK-Erklärung wird weitgehend die männliche und weibliche Form verwendet.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung

Die vielfältigen Tätigkeiten im GKS lassen es auch zu, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderung oder Schwerbehinderte zu beschäftigen. Eine Unterscheidung im Umgang wird nicht gemacht, jedoch werden natürlich die für diese Personengruppe geltenden rechtlichen Anforderungen beachtet. Im GKS ist jeweils eine Vertrauensperson für Schwerbehinderte der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeber-Seite bestellt.