Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
15.1. Bezahlung
Die INTER Versicherungsgruppe ist Mitglied im Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland. Als Mitgliedsunternehmen finden für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft Anwendung. Das Vergütungssystem für Mitarbeiter, leitende Angestellte, Vorstandsmitglieder und Aufsichtsratsmitglieder der INTER ist angemessen, transparent und auf die nachhaltige Entwicklung der INTER ausgerichtet. Die allgemeine Ausgestaltung der Vergütungspolitik ist konform mit den geschäftspolitischen Zielen und der aus der Geschäftsstrategie abgeleiteten Risikostrategie. Hierbei erfüllt die INTER alle diesbezüglichen aufsichtsrechtlichen Anforderungen und beachtet auch die bestehenden tariflichen Vereinbarungen.
15.2. Antidiskriminierungsprozesse
Ein Merkblatt bei Einstellung und eine EDV-Schulung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) tragen dazu bei, Diskriminierungen und Benachteiligungen am Arbeitsplatz zu unterbinden. Dies bezieht sich auf Benachteiligungen und Diskriminierungen aufgrund folgender Merkmale
- Rasse oder ethnische Herkunft
- Geschlecht
- Religion oder Weltanschauung
- Behinderung
- Alter
- Sexuelle Identität
Benachteiligungen beziehen sich dabei auf unmittelbare (z. B. Nicht-Einstellung wegen Behinderung) sowie mittelbare Benachteiligungen und Belästigungen (Drohungen, Mobbing, sexuelle Belästigung, körperliche Gewalt etc.). Die INTER verpflichtet sich als Arbeitgeber, Benachteiligungen aus den genannten Gründen zu verhindern und vorzubeugen. Der Diskriminierungsschutz greift in allen Phasen des Arbeitsverhältnisses, also auch bei Betriebsfeiern, Betriebssport, Geschäftsreisen oder -essen. Verstoßen Mitarbeiter oder Führungskräfte gegen das Benachteiligungsverbot, werden arbeitsrechtliche Maßnahmen (Ermahnung, Versetzung) bis hin zur Abmahnung und Kündigung ergriffen.
Bei der INTER können sich betroffene Personen an den AGG-Beauftragten (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) im Fachbereich Recht, Dr. Frank Reinhard, wenden. Die Beschwerde wird anschließend überprüft.
15.3. Integration und Vielfalt
Integration und Vielfalt sind der INTER wichtig.
72 Schwerbehinderte arbeiten derzeit bei der INTER und werden durch die Schwerbehinderten-Beauftragte vertreten. Die Anzahl schwerbehinderter Menschen bei der INTER hat sich seit 2014 mehr als verdreifacht, mit steigender Tendenz. Alle Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 vorhandenen Arbeitsplätzen sind verpflichtet, wenigstens 5 % (Pflichtquote) ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Beschäftigten zu besetzen (§ 71 SGB IX). 2017 gab es bei der INTER 70 schwerbehinderte Beschäftigte. Die Pflichtquote wird damit von der INTER sogar übertroffen (6,77 %).
Zu den Hauptaufgaben der Schwerbehindertenvertretung gehört es in erster Linie, schwer erkrankten Mitarbeitern bei der Stellung von Anträgen zur Schwerbehinderteneigenschaft behilflich zu sein, z. B. bei der Antragstellung für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, damit der Arbeitsplatz mit behinderungsbedingten Einschränkungen möglichst beibehalten werden kann. Soll ein Arbeitsplatz neu besetzt werden, ist unter Einbeziehung der Schwerbehindertenvertretung zu prüfen, ob der Arbeitsplatz mit einem schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Menschen besetzt werden kann. Die Agentur für Arbeit wird diesbezüglich über externe Stellenausschreibungen informiert. Über Bewerbungen und Vermittlungsvorschläge durch die Agentur für Arbeit von schwerbehinderten bzw. gleichgestellten Bewerbern wird die Schwerbehindertenvertretung informiert und am Auswahl- sowie Bewerbungsprozess beteiligt (§§ 81 u. 95 SGB IX). Die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung zur Wahrung der Chancengleichheit bzw. Bevorzugung dieser Personengruppe bei gleicher Eignung gilt ebenso für die interne Besetzung freier Stellen.
Bei der INTER arbeiten 58% Frauen, aber nur rund 15% in Führungspositionen. Wir haben erkannt, dass diese Zahlen nicht den realgesellschaftlichen Bedingungen entsprechen. Mittelfristig möchten wir daher Maßnahmen ergreifen, um diesem Ungleichgewicht entgegenzuwirken.
Der Großteil unserer Belegschaft ist zwischen 31-50 Jahre alt. Der Altersdurchschnitt unserer Vertriebspartner beträgt 49,5 Jahre in der Ausschließlichkeit und 45,5 Jahre bei den Maklern. Wir wollen daher verstärkt junge und qualifizierte Menschen einstellen, um den Ansprüchen unserer Kunden weiterhin gerecht zu werden, und beginnen ab dem 01.01.2018 mit unserer Vertriebsverjüngung.
Seit 30 Jahren berät die BKM Menschen mit Migrationshintergrund in ihrer Landessprache. Als Pionier in Sachen Zielgruppenansprache und Integration setzte die BKM frühzeitig mit der „OfaM“ (Organisation für ausländische Mitbürger) auf eine eigene Vertriebsorganisation für in Deutschland lebende Migrantenfamilien. Die Gründungsidee der BKM, möglichst vielen Menschen die Realisierung des Traums vom Eigenheim zu verwirklichen, gilt unabhängig davon, ob der Kunde ausländische Wurzeln hat oder nicht. Integration bedeutet schließlich, auch Menschen mit Migrationshintergrund den Traum vom sorglosen Ruhestand in der eigenen Immobilie zu ermöglichen.
15.4. Work-Life-Balance/Arbeitszeit
Im Zuge des demographischen Wandels gewinnt das Thema der Vereinbarkeit von Beruf und privater Lebenssituation zunehmend an Bedeutung. Hinzu kommen komplexer werdende Arbeitsprozesse und technologische Entwicklungen, die nach Auszeiten eine immer schnellere Rückkehr an den Arbeitsplatz erfordern. Zur besseren Vereinbarkeit der privaten Lebenssituation mit der Arbeit bietet die INTER ihren Mitarbeitern verschiedene Angebote und Maßnahmen. Hierzu zählen:
- Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeitflexibilisierung für die Direktion in Mannheim mit individuellem Arbeitszeitkonto;
- Rückkehrgarantie nach bis zu 12 Monaten Elternzeit auf den gleichen Arbeitsplatz;
- Flexible Teilzeit-Modelle (u.a. für Führungspositionen);
- 3 Monate Auszeit (Sabbatical);
- Bildungszeit;
- Mobiles Arbeiten;
- Geburtsgeld (250 €);
- Kooperation mit der Familiengenossenschaft eG mit Beratungs- und Betreuungsleistungen von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen;
- Mittagessen mit der Familie im Betriebsrestaurant;
- Paketannahmeservice;
- Service-Point für Textilreinigung;
- Job-Ticket;
- Kooperation mit dem Fitnessstudio Sportomed