15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Für die KSK ist die Gleichbehandlung aller Beschäftigten eine Selbstverständlichkeit. In unserem Verhaltenskodex ist dokumentiert, dass eine Benachteiligung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der politischen Anschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität unserem Selbstverständnis widerspricht.  

706 der 709 Mitarbeiter haben einen Arbeitsvertrag, der den Bestimmungen des Tarifvertrags für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken unterliegt. Somit ist sichergestellt, dass sowohl das Benachteiligungs- als auch das Entgeltgleichheitsgebot hinsichtlich der tariflichen Vergütung eingehalten werden. Mit einer betrieblichen Altersversorgung bieten wir unseren Mitarbeitern eine zusätzliche Absicherung für die Zukunft.  

Zu den wichtigen Bausteinen unserer Personalpolitik zählt, unsere Mitarbeiter bei der Vereinbarung von Beruf und Familie zu unterstützen. Auch die Pflege von Angehörigen fördern wir z.B. durch eine flexible Arbeitszeitgestaltung oder die Möglichkeit, die Arbeitszeit temporär zu reduzieren. Aufgrund unserer Maßnahmen wurden wir bereits in 2013 mit dem saarländischen Gütesiegel „Familienfreundliches Unternehmen“ ausgezeichnet und im Jahr 2020 zum zweiten Mal rezertifiziert. Zum Angebot gehören neben einem Eltern-Kind-Büro auch derzeit über 20 verschiedene Teilzeitarbeitsmodelle sowie flexible variable Arbeitszeiten. Mütter, die nach der Geburt ihres Kindes möglichst bald wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren, erhalten einen gestaffelten Zuschuss zu den Kita- bzw. Kindergartenbetreuungskosten. Bei frühzeitiger Rückkehr aus der Elternzeit kann der ursprüngliche Arbeitsplatz freigehalten werden.  

Die Ziele zur Beseitigung und Vermeidung der Unterrepräsentanz von Frauen sind im Frauenförderplan der KSK Saarlouis gem. § 7 Abs. 1 LGG des Saarlandes festgelegt. Der Frauenförderplan wird im Vierjahres-Rhythmus erstellt. Der neue Förderplan für den Zeitraum 2021 – 2024, enthält erstmals Zielsetzungen in Bezug auf den Anteil der Frauen in Führungspositionen sowie zur Eingruppierung im außertariflichen Bereich. Wir haben uns z.B. zum Ziel gesetzt, den Anteil der Frauen in Führungspositionen bis zum Jahr 2024 auf mindestens 16 % zu steigern. Der Frauenförderplan wurde sparkassenintern veröffentlicht.

Ein ganzheitlicher Ansatz der betrieblichen Gesundheitsförderung ist fester Bestandteil unserer Personalpolitik. Mit zahlreichen Angeboten wie Gesundheitstagen, Gesundheitschecks und Informationsveranstaltungen fördern wir die Gesundheit unserer Mitarbeiter und sensibilisieren sie für die Themen Stress, Ernährung und Bewegung.

Ergänzt wird unser Gesundheitsmanagement durch eine betriebsärztliche Betreuung, zahlreiche Betriebssportgruppen, ergonomische Arbeitsplätze, ein psychosoziales Betreuungsangebot für Mitarbeiter, die Opfer eines Überfalls wurden, sowie Hilfestellungen bei Suchterkrankungen.

Darüber hinaus sind wir ebenso wie alle saarländischen Sparkassen der Selbstverpflichtung „Kundennähe leben – Barrierefreiheit für moderne Finanzdienstleistungen“ beigetreten. Dadurch möchten wir gerne den Bedürfnissen der Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen bzw. mit motorischen Einschränkungen Rechnung tragen. Mehr als 80 SB-Terminals, die wir im Einsatz haben, verfügen über entsprechende Funktionalitäten und unterstützen gehandicapte Menschen beim Erledigen ihres Liquiditätsmanagements.