Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Wir sind Mitglied im Arbeitgeberverband KAV-Hessen und unterliegen dem TVöD-S. Dies garantiert eine gerechte Gehaltsstruktur sowie geregelte Arbeitszeiten und Urlaubstage. Eine Gleichbehandlung aller MitarbeiterInnen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Alter, Religion oder Nationalität ist für uns selbstverständlich und wird durch die Einhaltung des Entgelttransparenzgesetzes gewährleistet. Mit einer betrieblichen Altersvorsorge über die gesetzlichen Vorschriften hinaus bieten wir eine zusätzliche Absicherung für die Zukunft. Außerdem haben unsere MitarbeiterInnen die Möglichkeit, bereits vor dem gesetzlich geregelten Renteneintrittsalter eine individuell geregelte Altersteilzeit anzutreten.
Homeoffice als zeitgemäße und innovative Arbeitsform ermöglicht eine räumliche und zeitliche Flexibilisierung der Arbeit. Sie kann einen wichtigen Beitrag leisten, familiäre und berufliche Anforderungen der Beschäftigten mit den Belangen der Sparkasse in Einklang zu bringen. Deswegen können unsere MitarbeiterInnen seit 2019 erstmals einen Homeoffice-Arbeitsplatz beantragen. Zudem bietet die Sparkasse weitere flexible Teilzeitmodelle zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf an.
Zur Wahrung der gesetzlichen Anforderung des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes wird eine Gleichstellungsbeauftragte bestellt, deren Amtszeit 6 Jahre beträgt. Außerdem wird ebenfalls alle 6 Jahre ein Frauenförderplan erstellt. Unser 2015 gegründeter Arbeitskreis „Frauen in Karriere“ hat zum Ziel, die Möglichkeiten von Frauen zur Übernahme von Führungsverantwortung in der Sparkasse zu verbessern. Eine bevorzugte Besetzung ergibt sich auch aus der Inklusionsvereinbarung. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt beschäftigt.
Ebenso ist die Integration von Geflüchteten ein wichtiger Aspekt der Gleichberechtigung, dem wir uns mit unserem Integrationsprojekt widmen. Geflüchtete werden im Rahmen einer „Projekt- Woche“ in berufsvorbereitenden Bereichen der Sparkasse unterwiesen. Sogar die Teilnahme an einem Berufsschultag wird ermöglicht. Nach dieser Einführungsphase können wir einschätzen, ob wir einer/m Geflüchteten eine Einstiegsqualifizierung oder auch gleich einen Ausbildungsplatz als Bankkaufmann/Bankkauffrau anbieten können. Seit Beginn des Projekts im Jahr 2016 durchliefen 8 Geflüchtete bei uns eine Einstiegsqualifizierung (EQ). Aktuell befindet sich ein Geflüchteter in Ausbildung ohne EQ und 4 Geflüchtete in Ausbildung nach EQ.
Trotz eines branchenspezifisch geringen Verletzungsrisikos sind uns Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wichtig. Alle aushangpflichtigen gesetzlichen Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes sind jederzeit über das Mitarbeiterinformationsportal (Intranet) für alle MitarbeiterInnen einsehbar. Es wird derzeit an der Umsetzung des 2018 beschlossenen betrieblichen Gesundheitsmanagements gearbeitet. Die Effekte, die mit einem betrieblichen Gesundheitsprogramm verbunden sind wollen wir nutzen, um eine Senkung der Ausfallszeiten, eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und eine Steigerung der Arbeitgeberattraktivität zu erreichen.
Quantitative und zeitliche Zielsetzungen sind entbehrlich, da alle beschriebenen Maßnahmen einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess unterliegen.