Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Die InWIS Forschung & Beratung GmbH vermeidet Diskriminierung durch Achtsamkeit und Aufmerksamkeit im Team. Auf Grund des weit überdurchschnittlichen Bildungsniveaus der Belegschaft ist InWIS an dieser Stelle gut aufgestellt. Diskriminierung wird von den Mitarbeitenden nicht toleriert. Vorfälle sind in den letzten Jahren nicht berichtet worden. Neu eingestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten Informationen zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), die sie nach Kenntnisnahme verbindlich unterschreiben. Hierzu müssen alle Mitarbeitenden seit 2018 jährlich einen Online-Test absolvieren, welcher auf die Einhaltung und die Kenntnisse über die AGGs ausgerichtet ist. Das InWIS und EBZ tragen damit ihrem gemeinsamen Ziel Rechnung, die allgemeine Gleichbehandlung aller Mitarbeitenden zu gewährleisten.
Um das gegenseitige Vertrauen intern zu stärken, finden jährlich ein Betriebsausflug und eine Weihnachtsfeier statt. Bei den Betriebsausflügen werden Formate gewählt, die das gegenseitige Kennenlernen fördern und den Zusammenhalt als Gruppe weiter stärken. Bei der Einstellung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter achtet das Unternehmen explizit darauf, dass nicht nur exzellente fachliche Qualifikationen vorhanden sind, sondern auch die Wertevorstellungen übereinstimmen.
Der Anteil weiblicher Mitarbeiter beträgt mehr als 55 Prozent. Auch in der mittleren Führungsebene stehen drei von sechs Leistungsbereichen unter weiblicher Leitung.
Ein weiteres Ziel liegt in der Steigerung der gesamten Rentabilität neuer Produkte im Beratungssegment. Diese Beratungsprodukte lassen höhere Gewinnmargen, als im bisherigen Produktportfolio möglich, erwarten. Damit soll der Umsatz des gesamten Unternehmens in absehbarer Zeit (innerhalb der nächsten 3 Jahre) um mindestens 50 Prozent gesteigert werden (Stand Berichtsjahr 2016), woraus sich Spielräume für eine adäquate Anpassung von Gehältern oberhalb der üblichen Gehaltssteigerungen ergeben können. Gegenüber dem Berichtjahr 2016 konnte bereits eine Umsatzsteigerung von ca. 30 Prozent erzielt werden. In individuellen Verträgen konnten daher weitere Gehaltsanpassungen realisiert werden. Auch zukünftig wird eine weitere Anpassung der Gehälter ein vordergründiges Ziel des InWIS darstellen.
Auch die studentischen Hilfskäfte sind ein wesentlicher Bestandteil des InWIS und müssen, genauso wie festangestellte Mitarbeitende, fair und angemessen für Ihre Tätigkeit bezahlt werden. Zum Ende des Jahres 2018 wurden die Gehälter der studentischen Mitarbeitenden daher um ca. 10 Prozent erhöht.
InWIS achtet die Arbeitsstättenverordnung. Zu Arbeitssicherheit und Brandschutz finden außerdem regelmäßige Begehungen und Schulungen statt. Durch die Einbettung in die Struktur des EBZ steht der Belegschaft außerdem ein Betriebsarzt zur Verfügung. Hier bestehen Impfmöglichkeiten, und die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Beschäftigte an Bildschirmarbeitsplätzen (G37) kann durchgeführt werden.
Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Rückkehrbereitschaft junger Eltern zu fördern, bietet InWIS Vertrauensarbeitszeit, die Möglichkeit zum Home-Office und Teilzeitstellen auch in der mittleren Führungsebene an.