Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Work-Life-Balance und Elternzeit für junge Mütter und Väter: Das sind Begriffe, die nicht nur die Personalpolitik bundesweit prägen, sondern auch beim BGV fest etabliert sind. Bereit seit 2015 ist der BGV mit dem Qualitätssiegel „audit berufundfamilie“ ausgezeichnet. Damit gehört der BGV zu rund 300 Arbeitgebern in Deutschland, die für eine strategisch angelegte familienbewusste Personalpolitik stehen. Der BGV bietet seinen Mitarbeitern ein weites Feld an Angeboten und Unterstützungen an. Beispiel dafür sind:Betriebs-Kindertagesstätte „Schlossgeister“: Ein wichtiger Baustein insbesondere für jüngere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Familienphase ist die Koordination einer qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung: Der BGV stellt dafür Plätze in der Betriebs-Kindertagesstätte “Schloss-Geister“ bereit.Ferienbetreuung: Kletterpark, Schwimmbad oder Kochkurs: Für die Kinder der Mitarbeiter bietet der BGV in den Schulferien ein abwechslungsreiches und spannendes Freizeitprogramm mit viel Bewegung und Abenteuer.Vereinbarkeit von Beruf und Pflege: Der BGV informiert in individuellen Beratungen über Vorsorge – und Patientenverfügungen, über die möglichen Rentenabsicherungen von der gesetzlichen und der privaten Altersvorsorge bis hin zu individuellen Rentenberatungen der gesetzlichen Rentenversicherungsträger.Flexible Arbeitszeiten: Der BGV bietet ganz grundsätzlich flexible Arbeitszeit aber auch individuell zugeschnittene Arbeitszeitmodelle, die jedem Mitarbeiter eine optimale Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ermöglichen. Das heißt vor allem: Zeit fürs Ehrenamt, Zeit für die Familie oder Zeit fürs Hobby.Ruhestand und Vorsorge: Individuelle Rentenberatung und optimale Altersvorsorge: Der BGV informiert rechtzeitig und umfangreich über alles Wichtige im Zusammenhang mit dem wohlverdienten Ruhestand. Auch nach der aktiven Zeit im Unternehmen bleiben die Kollegen im Kontakt – zum Beispiel auf der alljährlichen Weihnachtsfeier.Angemessene Bezahlung Im Rahmen des Solvency II-Prozesses wurden mit der „Leitlinie Vergütung“ diese Grundsätze der Vergütung für Aufsichtsrat, Vorstand sowie Mitarbeiter des Innen- und Außendienstes im BGV-Konzern festgelegt. Die Leitlinie Vergütung wird regelmäßig durch die BaFin geprüft und im BGV-Intranet transparent für alle Mitarbeiter veröffentlicht. Sie ist Teil der Gouvernance- und Kontrollstrategie des Konzerns und basiert auf folgenden rechtlichen Grundlagen:
- Art. 258 Abs. 1 lit. I) i.V.m. Art 275 der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2015/35 vom 10.10.2014 (DVO), § 25 VAG 2016
- § 34 Absatz 2 Satz 1 i.V.m Satz 6 VAG i.V.m. Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme im Versicherungsbereich (Versicherungs-Vergütungsverordnung-VersVergV) vom 18.04.2016
- Begründung zur Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme im Versicherungsbereich,
- GDV-Checkliste für eine Vergütungsleitlinie nach Solvency II vom 25.08.2015
- Bafin-Auslegungsentscheidung vom 20.12.2016 zu Aspekten der Vergütung im Rahmen der Vorgaben des Art. 275 DVO (EU) 2015/13
- Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft, insbesondere Gehalts-tarifvertrag und Manteltarifvertrag in der jeweils aktuellen Fassung
- Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb (IDD2)
- DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/2359 DER KOMMISSION vom 21. September 2017 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die für den Vertrieb von Versicherungsanlageprodukten geltenden Informationspflichten und Wohlverhaltensregeln
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb* vom 20.07.2017
- Entwurf der Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb
Die Vermeidung von DiskriminierungDie Vermeidung von Diskriminierung ist förmlich durch Betriebsvereinbarungen (z.B. Integrationsvereinbarung) beschlossen und wird über das für Mitarbeiter bindende Leitbild sichergestellt.Ziele und Erreichtes
Bei den angesprochenen Maßnahmen handelt es sich überwiegend um dauerhafte Einrichtungen und Angebote. Demnach wird hier keine gesonderte Zielsetzung formuliert. Konkrete Zielsetzung gibt es mit Blick auf die Gesamtmaßnahmen zur Zertifizierung durch das genannte Audit. Ziel ist die erneute Auditierung 2021. Bis dahin soll folgendes konkret umgesetzt werden:
- Prüfung der Einführung von Lebensarbeitszeitkonten
- Prüfung der Einführung eines Mitarbeiterservices zur Beratung in unterschiedlichen Lebenslagen
- Fortsetzung der Aktivitäten im Gesundheitsmanagement mit jährlicher Schwerpunktsetzung
- Weitere Flexibilisierung von Arbeitszeit und Ort
Bereits erreicht und durch das Audit-Gremium kontrolliert und bestätigt wurden:
- Fallweise mobiles Arbeiten inklusive Ausstattung aller Mitarbeiter mit mobilen Endgeräten
- Seit 2011 Kooperationspartner der KITA Schloss-Geister auf dem Betriebsgelände
- Seit 2012 Ferienbetreuung von Mitarbeiterkindern
- Flexible Gleitzeitregelung und Erweiterung des Arbeitszeitrahmens bis 22 Uhr
- Führung in Teilzeit sowie Rückkehrmöglichkeit in bisherige Führungsfunktionen bis zu einem Jahr
- Informationen und Unterstützungsangebote zum Thema Betreuung und Pflege (u. a. Seminare zum Thema Pflege)
- Einführung eines Konfliktmanagementsystems mit geschulten Konfliktlotsen