Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.
Partner der FBG sind internationale und international tätige Unternehmen und Organisationen. Wertschätzung, Offenheit und Toleranz nach innen wie nach außen sind elementare Anforderungen an alle Angehörigen der FBG. Alle Beschäftigten werden zur Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes geschult. Die Bezahlung der Beschäftigten erfolgt tarifgerecht und ist angemessen. Der Arbeitsschutzausschuss der FBG tagt regelmäßig. „Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)“ ist gängige Praxis und wird im Rahmen der Einrichtung eines „Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM)“ weiterentwickelt (Implementierung geplant 2022). Offene Stellen werden geschlechtsneutral (m/w/d) ausgeschrieben. Menschen mit Behinderung und Ältere werden zur Abgabe einer Bewerbung explizit motiviert. Schlüsselkriterien bei der Gewinnung neuen Personals sind Qualifikation und Erfüllung der Anforderungen entsprechend der Stellenausschreibung. Die Arbeitszeit kann im Rahmen bestehender Gleitzeitvereinbarungen flexibel gestaltet werden, Home-Office- und Mobile-Office-Lösungen sind eingeführt und werden weiter ausgebaut.
Die Personalvertretungen (Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte) sind im konstruktiven Dialog in alle relevanten Geschäftsprozesse eingebunden. "Kummerkästen" in allen Betriebsstellen ermöglichen die anonymisierte Anzeige von Fehlverhalten und Mißständen.
Die Bindung an nationales und internationales Recht, die Einhaltung der tarifvertraglichen (TvöD) und sonstigen Vereinbarungen und der darauf aufbauenden innerbetrieblichen Regelwerke gewährleisten Chancengerechtigkeit, Vielfalt im Unternehmen, angemessene Bezahlung und Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die in diesen Regelwerken vorgegebenen Zielvorgaben sind anspruchsvoll und weitgehend, und werden in der FBG umgesetzt, darüberhinaus werden unsererseits keine weiteren Zielvorgaben formuliert.