15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Zielsetzung und Strategie für eine angemessene Bezahlung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:
„Wertschätzung und Vertrauen prägen unser miteinander“ ist einer der von der Unternehmensleitung gemeinsam mit den Bereichsleitungen entwickelten Leitsätze der IB.SH und spiegelt das Ziel einer gerechten und fairen Entgeltgestaltung, die Förderung der Chancengleichheit sowie Gleichbehandlung wider. Die gesetzten Ziele und die damit verknüpften Maßnahmen wie Förderung der Vereinbarkeit von Lebenswelten, Entgeltcheck oder der Frauenförderplan sind kommuniziert und für jeden einsehbar.

Hinsichtlich der Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wendet die IB.SH die Tarifverträge für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken an und ergänzt diese bedarfsorientiert im Rahmen des gesetzlich Möglichen. Den jeweiligen Stellen liegt eine Stellenbeschreibung sowie -bewertung zugrunde. Damit kann sichergestellt werden, dass hinsichtlich der Vergütung keine Differenzierung zwischen Männern und Frauen oder auch Vollzeit- und Teilzeitangestellten erfolgt. Tarifangestellte erhalten eine Vergütung auf Basis der Eingruppierung in Entgeltgruppen anhand der tariflich festgelegten Merkmale zur Stellenbewertung. Auch für die außertariflich (AT) bezahlten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommt ein Stellenbewertungsverfahren („STRATA-Verfahren“) zur Anwendung. Damit wird eine faire, transparente Gehaltsstruktur und -einwertung sichergestellt.

Ein variabler Vergütungsbestandteil (so genannte Leistungsorientierte Bezahlung – LOB) wird auf Grundlage einer Dienstvereinbarung gezahlt. Die individuelle Bemessung des variablen Vergütungsanteils basiert auf einer jährlich durchzuführenden Mitarbeiterbeurteilung durch die vorgesetzte Führungskraft. Die Dienstvereinbarung schreibt vor, dass die Ziele nachvollziehbar, widerspruchsfrei, ambitioniert und erreichbar sein sollen.

Die Beschäftigten erhalten die Möglichkeit, an einer attraktiven, durch den Arbeitgeber geförderten Altersversorgung teilzunehmen.

In dem Berichtsjahr waren 17% der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem befristeten Angestelltenverhältnis.

Vermeidung von Diskriminierung jeglicher Art:
Folgende Maßnahmen zur Förderung der Entgeltgleichheit hat die IB.SH bereits ergriffen (gem. Entgelttransparenzgesetz, erstmals im Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2017 veröffentlicht):
Tarifgebundenheit:
Die IB.SH ist ein tarifgebundenes Unternehmen, es gilt der Tarifvertrag für das private Bankgewerbe und die öffentlichen Banken. Die Eingruppierung in eine Tarifgruppe erfolgt somit unter sachlichen Gesichtspunkten, da alle Tätigkeiten in einer Entgeltgruppe gleichwertig sind, unabhängig von einer Geschlechterbetrachtung. Dabei setzt eine Eingruppierung in die für die Tätigkeit vorgesehene Tarifgruppe voraus, dass die Tätigkeit vollumfänglich ausgeübt wird.
Analytisches Bewertungsverfahren:
Neben den tariflich eingruppierten Beschäftigten besteht auch ein außertarifliches Gehaltsgefüge. Die Tätigkeiten von außertariflichen Beschäftigten werden bei der IB.SH mit Hilfe eines analytischen Arbeitsbewertungsverfahrens („Strata-Verfahren“) bewertet und einer von vier Funktionsstufen zugeordnet. Die Bewertung der Tätigkeit erfolgt anhand von acht Kriterien. Das Gehalt der Funktionsstufen wird in Entgeltbändern ausgedrückt. Die Positionierung eines oder einer Beschäftigten innerhalb des Entgeltbandes ergibt sich durch die Erfahrung in der Tätigkeit und die gezeigte Leistung.

Personalstrategie:
Eine leistungs- und marktgerechte sowie auch transparente Vergütung in der IB.SH ist als Ziel in der Personalstrategie verankert.

Freiwilliges Prüfverfahren:
2017 hatte sich die Bank freiwillig einer externen Prüfung zum Thema Entgeltgleichheit mit eg-check.de von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterzogen. Es handelt sich dabei um ein Analyse-Instrumentarium, das die Entgeltgleichheit von Frauen und Männern auf der Grundlage des rechtlichen Prinzips des gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit überprüfen lässt. 2018 folgte eine ergänzende externe Prüfung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Erwerbsleben mit gb-check. Ausgewählt wurden die Prüfbereiche Stellenausschreibung mit der Verfahrensanalyse sowie Personalauswahl und Betriebliche Weiterbildung mit den jeweiligen Statistiken und Verfahrensanalysen. Darüber hinaus wurde die Statistik zur Beschäftigungsstruktur aus dem Prüfbereich Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen erstellt. Die Bearbeitung beider Verfahrensanalysen ergab ein durchweg positives Ergebnis.

Die Gleichbehandlung von Männern und Frauen sowie die Chancengleichheit aller Beschäftigten werden prozessual durch eine gesonderte, darauf bezogene Prüfung im Rahmen der jährlichen Personalplanung laufend sichergestellt. Zusammen mit der Methode des eg- und gb-Checks wird das Ziel der Entgeltgerechtigkeit und angemessener Entlohnung erreicht.

Die IB.SH schätzt die Vielfalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Organisation und Prozesse sind derart gestaltet, dass die demographische Vielfalt berücksichtigt wird. Die IB.SH ermuntert ihre Beschäftigten, ihre unterschiedlichen individuellen Kompetenzen, Eigenschaften, Haltungen und kulturellen Hintergründe zum Nutzen der IB.SH einzubringen.

Programme, um die Gesundheit und die Ausbildung sowie die Vereinbarkeit von Privat- und Arbeitsleben Ihrer MitarbeiterInnen zu fördern:
In der IB.SH gibt es eine Dienstvereinbarung „Beruf und Familie“, in der eine Vielzahl verschiedener Maßnahmen dokumentiert wird, um den Einklang von Beruf und Familie bestmöglich zu gewährleisten. Diese gibt es bereits seit 2007, im Jahr 2017 wurde der kontinuierlichen Weiterentwicklung der lebensphasenorientierten Personalpolitik der Bank mit einer Neufassung der Dienstvereinbarung Rechnung getragen. Neben bereits etablierten Instrumenten zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie – wie Beratungs- und Informationsangeboten, Notfall- und Ferienbetreuung für Kinder – hat die Bank zahlreiche Angebote, um berufliche Belange und private Bedürfnisse individuell aufeinander abzustimmen. Diese umfassen selbstverständlich individuelle Arbeitszeitmodelle, Arbeit außerhalb der betrieblichen Arbeitsstätte, Freistellung im Rahmen des Langzeitkontos, aber auch z.B. die Möglichkeit, Kantinengerichte mit nach Hause zu nehmen. Ziel ist es, den Beschäftigten einen größtmöglichen individuellen Gestaltungsrahmen zu bieten. Die IB.SH wird durch die externe Zertifizierung der Hertie-Stiftung auditberufundfamilie (unter der Schirmherrschaft des Bundesfamilien- und des Bundeswirtschaftsministeriums) durch Auditorinnen oder Auditoren begleitet. Die kontinuierliche Überprüfung der Maßnahmen an die Bedürfnisse der Beschäftigten stellt sicher, dass das Ziel der Vereinbarkeit der Lebenswelten bereits sehr gut erreicht und weiterhin aufrechterhalten wird. Auch in der Unternehmenskultur findet das für die Bank sehr wichtige Thema Raum: "Wir unterstützen die Vereinbarkeit von unterschiedlichen Lebenswelten." Um das Bekenntnis der Bank zu einer familienbewussten Unternehmensführung zu manifestieren, ist die IB.SH dem vom Bundesfamilienministerium in Kooperation mit dem DIHK gegründeten Unternehmensnetzwerk "Erfolgsfaktor Familie" beigetreten. Mit dem Beitritt verpflichtet sich die Bank zur Anwendung der Grundsätze und erkennt die Deklaration als Bezugsrahmen an.


Es entspricht dem Selbstverständnis der IB.SH, auf Chancengleichheit zu achten und Frauen im Berufsleben zu fördern. In der Personalstrategie wird dies ausdrücklich berücksichtigt. Mit dem im Jahr 2017 aktualisierten Frauenförderplan besteht eine Zielvereinbarung zur Steigerung der Chancengleichheit und Verbesserung der beruflichen Situation für Frauen in der IB.SH. An der Erstellung des Frauenförderplans waren die Gleichstellungsbeauftragte und der Personalrat aktiv beteiligt. Der Plan wurde für die nächsten vier Jahre aufgestellt und basiert auf den für die Bank gültigen Strategien, Personalinstrumenten und Vereinbarungen, die Vereinbarkeitsthemen und Gleichbehandlungsregeln umfassen.