15. Chancengerechtigkeit

Das Unternehmen legt offen, wie es national und international Prozesse implementiert und welche Ziele es hat, um Chancengerechtigkeit und Vielfalt (Diversity), Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, Mitbestimmung, Integration von Migranten und Menschen mit Behinderung, angemessene Bezahlung sowie Vereinbarung von Familie und Beruf zu fördern, und wie es diese umsetzt.

Chancengerechtigkeit Chancengerechtigkeit wird bei der Auswahl der Auszubildenden praktiziert. Das Geschlecht spielt dabei keine Rolle, auch Frauen werden selbstverständlich ausgebildet, sind allerdings im Bereich der Steinbildhauerei selten anzutreffen. In den vergangenen Jahren wurden vorrangig sozial benachteiligte Menschen als Auszubildende eingestellt, die ansonsten im Arbeitsmarkt nur wenige Chancen haben. Ziel ist, sozial benachteiligten Menschen Arbeit zu geben. Seit 2005 wurde vier Personen eine drei Jahre dauernde Ausbildung im Handwerksbetrieb ermöglicht, davon erlangten zwei einen anerkannten Berufsabschluss, der ihnen die Teilhabe an der Arbeitswelt erheblich erleichtert. Darüber hinaus konnten fünf Jugendliche aus dem sozial benachteiligten Milieu bei uns ein Praktikum durchführen. Derzeit hat die Steinbildhauerei Vincent eine weibliche Auszubildende im ersten Lehrjahr.2020 wurde eine weitere Lehrstelle eingerichtet.
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz haben im Steinbildhauerbetrieb von Vincent einen hohen Stellenwert. Sicherheitsschuhe, Arbeitskleidung (Hose, Weste, Shirt, Jacke, Hut), Schutzbrille und Gehörschutz werden gestellt.
Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus fördern wir die Gesundheit unserer Mitarbeiter: Ergonomie am Arbeitsplatz wird dem Auszubildenden regelmäßig durch Rückenschulungen und Unterweisungen zum Thema „gesundes Heben“ durch den Arbeitgeber nahegebracht. Der Geselle bekommt den Monatsbeitrag in einem fußläufig erreichbaren Fitnessstudio vom Arbeitgeber bezahlt Die Coronabestimmungen wurden konsequent umgesetzt.
Angemessene Bezahlung Bisher wurden Ausbildungs- bzw. Umschulungsverträge mit tariflicher Bindung abgeschlossen. Der Auszubildende (2016-2018) (Umschüler) erhielt freiwillig zum Umschulungsgeld monatlich 100,00 Euro hinzu. Die Wochenarbeitszeit beträgt 39 Stunden (Tarif). Jeweils 1 Stunde Mittagspause pro Arbeitstag und weitere Kaffeepausen sind über den Tag verteilt. Überstunden spielen für den unternehmerischen Erfolg keine Rolle. Die jetzige Auszubildende erhält im zweiten Lehrjahr die Ausbildungsvergütung des dritten Lehrjahres (720,00 zuzügl. 50,00 Euro). Die Vergütung wird sich dann im 3. Lehrjahr um nochmals 50,00 Euro steigen. Dem Teilzeitgesellen wurden 100,00 Euro monatlich Coronabonus zusätzlich bezahlt. Der Lehrling im 1. Lehrjahr erhält die reguläre Ausbildungsvergütung.

Mitbestimmung Der Gestaltungsspielraum des Mitarbeiters erstreckt sich auf Transparenz und Mitbestimmung und führt zu einem „Miteinander auf Augenhöhe“. Die Verantwortungsübernahme wird gefördert und somit auch vom Mitarbeiter gefordert, Selbständigkeit wird erweitert.
Die Einbindung der Mitarbeitenden erfolgt auch durch monatliche Entwicklungsgespräche und durch Tagesbesprechungen. Der Mitarbeiter hat Zugang zu Daten, die für den Auftragsablauf und die Erledigung relevant sind, wie z.B. Materialien, Größen, Bearbeitung, Kundendaten sowie Auftragsort. Der Grad der Transparenz bei kritischen und wesentlichen Daten liegt bei 75 %. Es gibt keinen Einblick in betriebswirtschaftliche Daten. Der Anteil der die Prozessebene betreffenden Entscheidungen, die über Anhörung/Mitwirkung/Mitentscheidung getroffen werden, liegt bei 90 %.
Urlaubszeiten, Betreuungszeiten für Kinder, Freizeiten für Boten- bzw. Behördengange können mitbestimmt werden.