14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die DKB beschäftigt ausschließlich Mitarbeitende in Deutschland. Die Einhaltung der deutschen Arbeits-und Sozialgesetze, des Entgelttransparenzgesetzes, der Vorschriften zur betrieblichen Mitbestimmung, des Tarif­vertrags und der Betriebsvereinbarungen sind für die Bank selbstverständlich, ein anhaltendes und verbindliches Ziel sowie Ausdruck gelebter Unternehmenskultur.

Darüber hinaus existiert ein regelmäßiges Reporting, das Änderungen gesetzlicher Normen und Gesetzesvorhaben zum Gegenstand hat und die Bank somit bei der kontinuierlichen Zielerreichung unterstützt. So ist gewährleistet, dass die Bank frühzeitig über die für sie relevanten gesetzlichen Änderungen Kenntnis hat und die erforderlichen Maßnahmen einleiten kann.

Mitarbeitende werden aktiv in die Unternehmens- und Kulturentwicklung eingebunden, u. a. über Workshops oder Mitarbeiterbefragungen, und finanziell über den Erwerb von Genussscheinen am Erfolg des Unternehmens beteiligt. Informationen werden über das Intranet, Personal­mitteilungen, Vorstandsinformationen und in Betriebsversammlungen weitergegeben. Die Beteiligung der Mitarbeitenden am Nachhaltigkeitsmanagement wird in Kriterium 9 (Beteiligung von Anspruchsgruppen) ausführlich beschrieben. Das Nachhaltigkeitsteam versteht sich als Impulsgeber für umwelt- und sozialverträgliche Praktiken sowie wirtschaftlichen Erfolg innerhalb der DKB.
 
Zielsetzungen
Neben einem attraktiven Arbeitsumfeld gibt es bei der DKB ein umfassendes Spektrum an tariflichen und freiwilligen Sozialleistungen, die direkt oder aber mittelbar auch die Arbeitnehmerrechte fördern: flexible Arbeitszeitmodelle (FlexWork, Vertrauensarbeitszeit, Teilzeit), ein umfangreiches Weiterbildungsprogramm, betriebliche Altersversorgung, betriebliche Krankenzusatzversicherung, Gruppenunfallversicherung, Rückvergütung von Zinsen und Gebühren für Bankdienstleistungen, Gesundheits- und Familienworkshops, Betriebssportgemeinschaften, Essensgeld- und Kinderbetreuungszuschuss, den Familienservice „Talingo EAP“ etc.

Betriebsbedingte Kündigungen hat es bei der DKB bisher nie gegeben

Mitarbeiterinteressen werden durch einen Konzern und Gesamtbetriebsrat sowie Betriebsräte in einzelnen Organisationseinheiten vertreten. Die Zusammenarbeit mit den Betriebsräten ist sehr vertrauensvoll, ihre Belange bzw. die der Mitarbeitenden kann der Betriebsrat u. a. bei institutionalisierten Treffen mit dem Vorstand
besprechen. Acht Arbeitnehmervertretende, darunter zwei Mitglieder des Deutschen Bankangestellten-Verbandes DBV, gehörten 2019 dem Aufsichtsrat der DKB an.

Risikoanalyse
Das Geschäftsmodell der DKB zeichnet sich durch eine geringe Konjunkturanfälligkeit sowie eine stabile  Risikotragfähigkeit aus, wodurch sich auf die bestehenden Arbeitnehmerrechte lediglich geringe bis keine Auswirkungen
ergeben. Als national tätiges Unternehmen mit Hauptsitz in Deutschland finden auf die DKB die Standards der deutschen Arbeitnehmerrechte Anwendung, die auch die Menschenrechtsstandards der UN und die ILO-Kernarbeitsnormen umfassen.