Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Die WESSLING GmbH betreibt ausschließlich Niederlassungen in Deutschland. Produkte und Dienstleistungen werden vornehmlich aus Deutschland bzw. aus dem europäischen Ausland bezogen und damit aus Regionen, die hinsichtlich der Arbeitnehmerrechte und Menschenrechte als reguliertes Umfeld zu werten sind. Der Beschaffungsprozess ist geregelt, soziale Aspekte sind obligatorischer Bestandteil der Bewertung von Lieferanten. Auch wenn die WESSLING GmbH nicht unmittelbar vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) betroffen ist, wird bis Ende 2022 ein Risikomanagementsystem etabliert sein, dass den gesetzlichen Anforderungen an die Organisation (Grundsatzerklärung, Zuständigkeiten) und dem Risikomanagement (Risikoanalyse, Präventivmaßnahmen, Abhilfemaßnahmen, Beschwerdeverfahren etc.) vollumfänglich Rechnung trägt. Dieses System ist als integraler Bestandteil des Qualitätsmanagementsystems geplant, womit auch den Anforderungen von Kunden und anderen interessierten Parteien entsprochen werden wird. Die Pflicht zur Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorgaben sind u.a. im Leitbild, im Code of Conduct und in Unternehmenspolitiken verankert und ist damit von der obersten Leitung angewiesen. WESSLING verfolgt mit der konsequenten Wahrung der Arbeitnehmerrechte und der Mitarbeiterbeteiligung die Ziele, die Arbeitgebermarke WESSLING weiter aufzuwerten, Transparenz in den Arbeitnehmerrechten und -pflichten zu schaffen, die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen zu stärken sowie die vielen guten Ideen und Anregungen der Mitarbeiter für die Entwicklung des Unternehmens zu nutzen.
Inside-out-Bewertung
Die Dientsleistungen der WESSLING GmbH zielen auf den Schutz der Umwelt, die Lebens- und Produktsicherheit oder beispielsweise die Unterstützung von Unternehmen bei der Optimierung ihrer Arbeitssicherheit und ihrer Nachhaltigkeitsperformance ab. Insofern werden keine negativen Wirkungen auf Menschen und insbesondere besonders schutzwürdige Gruppen abgeleitet, die von den Dienstleistungen ausgehen können.
Strategie und Maßnahmen zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte
- Konstruktiver Austausch der Geschäftsführung mit der Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat),
- Ermittlung, Dokumentation und Kommunikation der geltenden Vorgaben im Rechtskataster,
- Durchführung regelmäßiger Betriebsversammlungen durch den Betriebsrat mit Beteiligung der Geschäftsführung zur Information der Mitarbeiter über aktuelle Themen sowie Diskussion über mögliche Lösungen,
- Informationen unter der Rubrik NEWS im waveboard (Intranet),
- Verbindliche Regelungen (Betriebsvereinbarungen) zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte, auch über die gesetzlichen Regelungen hinaus,
- Implementierung eines Ombudsmanns als externen und unparteilichen Ansprechpartner seit 2019.
Vereinbarungen zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte (exemplarisch)
- Betriebsvereinbarung zur Bildung von Betriebsräten (Mitarbeitervertretung),
- Betriebsvereinbarung zur Regelung von Arbeitszeiten,
- Betriebsvereinbarung zur Vergütungsstruktur,
- Betriebsvereinbarung zur Regelung von Mitarbeiter-Jahresgesprächen,
- Betriebsvereinbarung Drogen und Alkohol,
- Betriebsvereinbarung zur Regelung von Urlaub,
- Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten,
- Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit,
- etc..
Strategie und Maßnahmen zur Beteiligung der Mitarbeiter am Nachhaltigkeitsmanagement
Nachfolgende strategische Aspekte und Maßnahmen verfolgen die Ziele, möglichst viele Mitarbeiter für den Themenkomplex Nachhaltigkeit zu sensibilisieren, von den Mitarbeitern zu lernen und deren Kompetenzen zu nutzen, die Anliegen der Mitarbeiter zu erkennen und nach Möglichkeit zu bedienen sowie einen fortlaufenden Verbesserungsprozess zu etablieren.
- Implementierung eines Kernteams "Nachhaltigkeit",
- Einbeziehung von Mitarbeitern bei der Bearbeitung einzelner Themen (z. B. im Bereich Energie),
- Kommuikation von Nachhaltigkeitsthemen über das Intranet und die Mitarbeiterzeitung,
- Etablierung von Nachhaltigkeitsthemen unter der Rubrik "WESSLING SUSTAINABILITY TIP" in der Mitarbeiterzeitung,
- Motivation der Mitarbeiter zum Schreiben von Nachhaltigkeitstipps,
- Erfassung der Anliegen der Mitarbeiter über die zentrale Email-Adresse "nachhaltigkeit@wessling.de",
- Regelmäßiges Erstellen eines Managementbewertungsberichtes für die Geschäftsführung zur Kommunikation der Nachhaltigkeitsperformance und der Anliegen der Mitarbeiter,
- Implementierung eines Innovationsmanagementsystems in Zusammenarbeit mit einer Fachhochschule,
- Innovation-Award 2020 als Anreizwerkzeug Ideen einzubringen,
- Implementierung eies BGM (Betriebliches Gesundheitsmanagement),
- Durchführung einer Gesundheitsumfrage unter Einbeziehung der Aspekte Führung, Gehalt etc..
Chancen und Risiken
Die Wahrung der Arbeitnehmerrechte und die Einbindung von Mitarbeitern in das Nachhaltigkeitsmanagement werden als Chance verstanden, die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber zu sichern und gegenüber Kunden und anderen Partnern als zuverlässiger, rechtskonformer Partner wahrgenommen zu werden.
Insofern bergen Verstöße gegen die Arbeitnehmerrechte die Risiken, unattraktiv für derzeitige und künftige Mitarbeiter zu sein und das Image von WESSLING zu beschädigen. Dies würde auch einen wirtschaftlichen Schaden bedeuten.
Risiken für Menschen und insbesondere besonders schutzwürdige Gruppen, die sich aus den WESSLING Dienstleistungen ergeben könnten, sind nicht abzuleiten.
Ergebnisse
Die Mitarbeiterbeteiligung und die Wahrung der Arbeitnehmerrechtet sichert den Betriebsfrieden, eine fortlaufende Verbesserung der Prozesse und damit eine hohe Qualität, Ergebnisse aus der Mitarbeiterumfrage 2020 zeigen, dass Mitarbeiter insgesamt mit ihrem Arbeitsplatz und ihrem Umfeld zufrieden sind. Mängel wurden benannt, Maßnahmen sind für das Jahr 2021 geplant. Die regelmäßige Bewertung von Lieferanten zeigte keine Auffälligkeiten, auch wurden keine Verstöße von Partner gegen Arbeitnehmer- und Menchenrechte in der WESSLING Lieferkette bekannt.