14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Arbeitnehmerrechte und die Beteiligung der Mitarbeiter an der Entwicklung des Unternehmens sind WESSLING ein besonderes Anliegen. Da die WESSLING GmbH (Geltungsbereich dieser Erklärung) ausschließlich Niederlassungen in Deutschland betreibt, sind die nationalen Regelungen verbindlich. WESSLING betreibt weitere Standorte im Ausland, die ihrerseits für die Einhaltung der hier geltenden gesetzlichen Regelungen und der WESSLING Vorgaben verantwortlich sind. 
Die Pflicht zur Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben sind u.a. im Leitbild verankert und ist damit von der obersten Leitung angewiesen. 

Strategie und Maßnahmen zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte

Vereinbarungen zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte (exemplarisch)
Strategie und Maßnahmen zur Beteiligung der Mitarbeiter am Nachhaltigkeitsmanagement

Nachfolgende strategische Aspekte und Maßnahmen verfolgen die Ziele, möglichst viele Mitarbeiter für den Themenkomplex Nachhaltigkeit zu sensibilisieren, von den Mitarbeitern zu lernen und deren Kompetenzen zu nutzen, die Anliegen der Mitarbeiter zu erkennen und nach Möglichkeit zu bedienen sowie einen fortlaufenden Verbesserungsprozess zu etablieren.

Chancen und Risiken

Die Wahrung der Arbeitnehmerrechte und die Einbindung von Mitarbeitern in das Nachhaltigkeitsmanagement werden als Chance verstanden, die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber zu sichern und gegenüber Kunden und anderen Partnern als zuverlässiger, rechtskonformer  Partner wahrgenommen zu werden. 
Insofern bergen Verstöße gegen die Arbeitnehmerrechte die Risiken, unattraktiv für derzeitige und künftige Mitarbeiter zu sein und das Image zu beschädigen. Dies würde auch einen wirtschaftlichen Schaden bedeuten.
Mit den oben genannten Maßnahmen wurden inzwischen Ergebnisse erzielt, die unter Beteilung der Mitarbeiter weiter ausgebaut werden.