Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Arbeitnehmerrechte und die Beteiligung der Mitarbeiter an der Entwicklung des Unternehmens sind WESSLING ein besonderes Anliegen. Da die WESSLING GmbH (Geltungsbereich dieser Erklärung) ausschließlich Niederlassungen in Deutschland betreibt, sind die nationalen Regelungen verbindlich. WESSLING betreibt weitere Standorte im Ausland, die ihrerseits für die Einhaltung der hier geltenden gesetzlichen Regelungen und der WESSLING Vorgaben verantwortlich sind.
Die Pflicht zur Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben sind u.a. im Leitbild verankert und ist damit von der obersten Leitung angewiesen.
Strategie und Maßnahmen zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte
- Konstruktiver Austausch der Geschäftsführung mit der Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat),
- Ermittlung, Dokumentation und Kommunikation der geltenden Vorgaben im Rechtskataster,
- Durchführung regelmäßiger Betriebsversammlungen durch den Betriebsrat mit Beteiligung der Geschäftsführung zur Information der Mitarbeiter über aktuelle Themen sowie Diskussion über mögliche Lösungen,
- Verbindliche Regelungen (Betriebsvereinbarungen) zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte, auch über die gesetzlichen Regelungen hinaus.
Vereinbarungen zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte (exemplarisch)
- Betriebsvereinbarung zur Bildung von Betriebsräten (Mitarbeitervertretung),
- Betriebsvereinbarung zur Regelung von Arbeitszeiten,
- Betriebsvereinbarung zur Vergütungsstruktur,
- Betriebsvereinbarung zur Regelung von Mitarbeiter-Jahresgesprächen,
- Betriebsvereinbarung Drogen und Alkohol,
- Betriebsvereinbarung zur Regelung von Urlaub.
Strategie und Maßnahmen zur Beteiligung der Mitarbeiter am Nachhaltigkeitsmanagement
Nachfolgende strategische Aspekte und Maßnahmen verfolgen die Ziele, möglichst viele Mitarbeiter für den Themenkomplex Nachhaltigkeit zu sensibilisieren, von den Mitarbeitern zu lernen und deren Kompetenzen zu nutzen, die Anliegen der Mitarbeiter zu erkennen und nach Möglichkeit zu bedienen sowie einen fortlaufenden Verbesserungsprozess zu etablieren.
- Implementierung eines Kernteams "Nachhaltigkeit",
- Einbeziehung von MItarbeitern bei der Bearbeitung einzelner Themen (z. B. im Bereich Energie),
- Kommuikation von Nachhaltigkeitsthemen über das Intranet und die Mitarbeiterzeitung,
- Etablierung von Nachhaltigkeitsthemen unter der Rubrik "WESSLING SUSTAINABILITY TIP" in der Mitarbeiterzeitung,
- Motivation der Mitarbeiter zum Schreiben von Nachhaltigkeitstipps,
- Erfassung der Anliegen der Mitarbeiter über die zentrale Email-Adresse "nachhaltigkeit@wessling.de",
- Regelmäßiges Erstellen eines Managementbewertungsberichtes für die Geschäftsführung zur Kommunikation der Nachhaltigkeitsperformance und der Anliegen der Mitarbeiter.
Chancen und Risiken
Die Wahrung der Arbeitnehmerrechte und die Einbindung von Mitarbeitern in das Nachhaltigkeitsmanagement werden als Chance verstanden, die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber zu sichern und gegenüber Kunden und anderen Partnern als zuverlässiger, rechtskonformer Partner wahrgenommen zu werden.
Insofern bergen Verstöße gegen die Arbeitnehmerrechte die Risiken, unattraktiv für derzeitige und künftige Mitarbeiter zu sein und das Image zu beschädigen. Dies würde auch einen wirtschaftlichen Schaden bedeuten.
Mit den oben genannten Maßnahmen wurden inzwischen Ergebnisse erzielt, die unter Beteilung der Mitarbeiter weiter ausgebaut werden.