14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

COM Software ist ausschließlich in Deutschland tätig und setzt selbstverständ-lich die nationalen Vorschriften zum Thema „Arbeitnehmerrechte“ engagiert in der Praxis um. Und nicht nur das: Sogar den internationalen Arbeitsrecht-Konventionen der International Labour Organization (ILO) verpflichtete sich das IT-Unternehmen schon vor Jahren. An dieser Stelle möchten wir nochmals darauf hinweisen, dass COM-Software den „Code of Conduct“ des „Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V.“ (ZVEI) bereits 2016 unterzeichnete – und damit diesen auch als allgemeingültige Handlungs-Grundlage anerkennt. Daher sind keine Risiken in Bezug auf Arbeitnehmerrechte zu erwarten.

Auch das Nachhaltigkeits-Management wird aktiv umgesetzt: 2015 wurde erst-mals ein Nachhaltigkeitsbericht erstellt, der Belegschaft in Firmenversammlun-gen präsentiert und sie dadurch für das zentrale Thema sensibilisiert. Der hohe Stellenwert, den das breite Feld „Nachhaltigkeit“ bei COM Software einnimmt, ist den Mitarbeitenden seitdem bewusst und gilt als Handlungsmaxime. Auch der begonnene Stakeholder-Dialog wird rege fortgeführt und ermutigt alle Mit-arbeitenden, weiterhin ihr ganz persönliches Potenzial und ihre Ideen zur Ver-besserung der Nachhaltigkeit aktiv einzubringen, z.B. durch Beantragung eines Jobtickets. In 2019 wurde ein großes, mehrtägiges Strategiemeeting durch-geführt, bei dem alle aktiv über Weiterentwicklung des Geschäftes, Unternehmenskultur, Personalthemen, Schulung und Vertrieb diskutieren konnten. Darüber hinaus finden regelmäßig Betriebsversammlungen statt, um alle Mitarbeitenden mit aktuellen Informationen zu versorgen und sie in die Strategieprozesse einzubinden.

Für 2019 wurde der Belegschaft in Aussicht gestellt, dass bei Überschreiten einer gewissen Ertragshöhe 10% des Gewinns an die Belegschaft ausgeschüttet wird. Dieses Ziel wurde 2019 leider nicht erreicht.

Für die eigenen und freien Mitarbeitenden ist die ergonomische und technisch hochwertige Büroausstattung von großer Wichtigkeit. Ausgaben für Hardware waren 2019 nur in geringem Umfang für folgendes Equipment notwendig
Wie in den Vorjahren auch, achtet die Geschäftsführung bei der Beschaffung auf Nachhaltigkeit und hat beispielsweise ausschließlich gebrauchte Monitore erworben. Auch Telefone und Rechner wurden – soweit möglich und sinnvoll – zum Teil gebraucht gekauft.