Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Die Michael Koch GmbH ist ein familiengeführtes Unternehmen mit ca. 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und beschäftigt ausschließlich Mitarbeiter in Deutschland. Zwischen der Geschäftsführung und den Mitarbeitern herrscht ein enger Kontakt. Im Unternehmen gelten Kündigungsschutz, sowie gesetzliche Vereinbarungen zu Arbeitszeit, Urlaub und Mutterschutz. Mindestens einmal im Jahr werden Mitarbeitergespräche geführt, in welchen den Mitarbeitern ein ehrliches Feedback zur Leistung im letzten Jahr gegeben wird und zusammen Verbesserungen erarbeitet werden. Sämtliche Vorgaben und Gesetze zum Arbeitsrecht, zur Arbeitssicherheit und zum Umgang miteinander werden von der Michael Koch GmbH eingehalten. Die Michael Koch GmbH hat verschiedene Maßnahmen integriert, um die Beteiligung der Mitarbeiter über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus und vor allem am Nachhaltigkeitsmanagement zu gewährleisten:
- Infoboard in der Küche mit verschiedenen Aktionen (Lauftreff etc.)
- Einführung eines KVP (kontinuierliche Verbesserungsprozess) System; Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können mit einer Vorlage aktiv Probleme benennen, Verbesserungsvorschläge einbringen und sich so an der positiven Entwicklung des Unternehmens beteiligen
- Regelmäßige Schulungen in verschiedenen Bereichen
- Wöchentliche Mitarbeiterversammlung mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Generell ist das Einhalten von Arbeitnehmerrechten für uns eine Grundvoraussetzung für den Umgang mit den Mitarbeitern. Wir sehen es nicht als zielführend an, hier Ziele zu definieren. In Richtung unserer Lieferanten, nationaler und internationaler Art, verweisen wir in unserer Qualitätssicherungsvereinbarung auf die Einhaltung diverser Arbeitnehmerrechte, welche die Lieferanten dann auch durch eine rechtsgültige Unterschrift bestätigen.