14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die Ziele unserer Stiftung sind nur mit Hilfe des Einsatzes jedes einzelnen Mitarbeiters und jeder einzelnen Mitarbeiterin erreichbar. Deshalb sind eine werteorientierte Führungskultur und ein soziales Miteinander für uns von zentraler Bedeutung. Die Einhaltung von Gesetzen stellt für uns eine Selbstverständlichkeit dar. Zudem sind die Grundsätze für unser Miteinander und für ein gemeinsames Handeln im Leitbild der Stiftung verankert und beziehen sich insbesondere auf:
Die Mitarbeiter sind aktiv in die Gestaltung der ökologischen und sozialen Rahmenbedingungen bzw. Aktivitäten eingebunden:

So hat die Stiftung seit 2009 einen Betriebsrat, der die Arbeitnehmerbelange vertritt und sich einmal monatlich mit dem Vorstand berät. Darüber hinaus gestalten die Mitarbeiter die Umweltschutzaktivitäten der Stiftung und damit die Kerntätigkeit der Stiftung aktiv mit.

Die Projekte der Heinz Sielmann Stiftung sind in Deutschland verortet. Darüber hinaus unterstützt die Stiftung internationale Naturschutzprojekte finanziell und beratend, hat aber keine Mitarbeiter direkt vor Ort.