Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten findet das Konzept des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-S) Anwendung. Die tariflichen Arbeitsbedingungen setzen wir uneingeschränkt um, ebenso alle einschlägigen arbeitsrechtlichen Regelungen. Die gesetzlichen Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrechte der Mitarbeitenden werden durch das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) und den Personalrat gesichert. Der Vorstand berichtet dem Personalrat und tauscht sich mit diesem einmal im Quartal über Entwicklungen im Unternehmen aus. Im Personalrat werden u. a. regelmäßig auch Themen zu Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit behandelt. Zudem haben wir einen Beauftragten für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz der neben weiteren Personen Mitglied im Arbeitsschutzausschuss ist (bzw. den Arbeitsschutzausschuss regelmäßig einberuft und leitet). Einmal im Jahr unterweist die jeweilige Führungskraft ihre Mitarbeitenden zu den Themen Unfallverhütung und Arbeitsschutz.
2021 wurde die Plattform S-Innovation implementiert, über die Mitarbeitende sich aktiv an der Ausgestaltung zukunftsgerichteter Projekte beteiligen können. Gerade wenn es um zukünftige Konzepte geht, spielen Nachhaltigkeitsaspekte immer eine Rolle und werden in den Entscheidungsprozess einbezogen. Das lässt sich in der Praxis sehr gut umsetzen, da Nachhaltigkeit in der Kreissparkasse Waiblingen zu einer breiten Haltung mit großer Unterstützung aus allen Fachbereichen geworden ist. Darüber hinaus führen wir in regelmäßigen Intervallen eine Mitarbeitendenbefragung in unterschiedlichem Umfang durch – zuletzt im Jahr 2021. Hier erhalten wir ein umfassendes Bild zur Gesamtzufriedenheit unserer Mitarbeitenden und können daraus mögliche Handlungsoptionen ableiten. Denn eine offene Kommunikation und ein gutes Betriebsklima sind uns sehr wichtig.
Gemäß dem Regionalprinzip beschränkt sich die Geschäftstätigkeit der Kreissparkasse Waiblingen überwiegend auf das Geschäftsgebiet (Rems-Murr-Kreis). Im Ausland betreibt die Kreissparkasse Waiblingen keine Niederlassungen. Die aufgezeigten Maßnahmen und Beispiele in den Kriterien 14-16 unterstützen die Zufriedenheit der Mitarbeitenden mit der Kreissparkasse Waiblingen als Arbeitgeberin und damit auch den Erfolg der Mitarbeitenden. Erfolgreiche Mitarbeitende sind ein wichtiger Erfolgsfaktor, damit die Kreissparkasse Waiblingen ihre strategischen Gesamthausziele erreichen kann. Einen Teilbereich unserer vom Vorstand verabschiedeten Geschäfts- und Risikostrategie bildet das Personalmanagement. Aufbauend auf umfangreichen Analysen werden Chancen, Risiken und Ziele abgeleitet und die weitere Ausrichtung definiert. Dies stellt einen kontinuierlichen Prozess dar. Die Personalentwicklung und die Einarbeitungsprogramme passen wir den künftigen Anforderungen an. Außerdem wollen wir das hohe Niveau bei der Ausbildung halten und unserer Talente bedarfsgerecht und zukunftsorientiert weiterentwickeln. Ein wesentliches Risiko für die Kreissparkasse Waiblingen resultiert aus der demografischen Entwicklung, der Entwicklung des Arbeitsmarktes und dem damit einhergehenden Fachkräftemangel. Um hier gegenzusteuern wurde 2019 das mobile Arbeiten eingeführt (siehe Kriterium 15). In 2020 haben wir uns weiter mit den Möglichkeiten zur Ausgestaltung der Arbeitgeberattraktivität beschäftigt und die Zertifizierung des audits berufundfamilie durchgeführt.
Wesentliche Risiken für die Mitarbeitenden aus der Geschäftstätigkeit heraus bestehen vor allem in der meist überwiegend sitzenden Computertätigkeit in Form von gesundheitlichen Risiken. Maßnahmen und Angebote zur Unterstützung und Förderung der Gesundheit der Mitarbeitenden werden im Rahmen unseres betrieblichen Gesundheitsmanagements erarbeitet (siehe Kriterium 15).
Darüber hinaus erfolgt keine systematische Risikoanalyse. Durch die Beachtung der geltenden Arbeitsschutzgesetze, die Anwendung des TVöD, den Personalrat sowie weiteren themenbezogenen Beauftragten sehen wir keine Risiken, welche die Arbeitnehmerrechte einschränken. Unsere Zielsetzung ist, alle genannten Aspekte, wie bereits bisher, auch zukünftig einzuhalten und umzusetzen. Wir sehen dadurch den Schutz und die Beteiligung der Mitarbeitenden gewährleistet. Weitere konkrete Ziele gibt es aktuell nicht.