14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Das Ziel, die Wahrung der Arbeitnehmerrechte, ist erreicht, da die Sparkasse Offenburg/Ortenau die geltenden Gesetze zum Arbeitnehmerschutz und den Arbeitnehmerrechten strikt befolgt. Der Vorstand ist in alle Regelungen wie Dienstvereinbarungen und Arbeitsanweisungen durch dessen Beschlüsse eingebunden.

Die Sparkasse Offenburg/Ortenau unterliegt als öffentlich-rechtliches Unternehmen dem TVÖD-Sparkassen, in dem die Arbeitsbedingungen und Vergütungsbestimmungen geregelt sind. Durch die Vorgaben des Landespersonalvertretungsgesetzes Baden-Württemberg nehmen Personalrat, Schwerbehindertenvertretung und Jugendvertretung ihre Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrechte in einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Geschäftsleitung wahr. Weitere gesetzliche Arbeitsbestimmungen werden durch die Gleichstellungsbeauftragten und die handelnden Personen im Gesundheitsschutz befolgt und umgesetzt. So werden für definierte Beschäftigtengruppen Maßnahmen des Arbeitsschutzes erarbeitet, um physische und psychische Gefährdungen zu minimieren bzw. auszuschließen.

Die Wahrung der Arbeitnehmerrechte ist in der Personalstrategie als Bestandteil der Geschäftsstrategie verankert. Als Ziel ist dort die dauerhafte vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Personalrat formuliert. Der Vorstand passt die Geschäftsstrategie jährlich an, Prüfprozesse der jeweiligen Fachbereiche in Bezug auf die einzelnen Bestandteile der Geschäftsstrategie finden jährlich vor der Anpassung statt.

Die Sparkasse Offenburg/Ortenau bekennt sich in ihrer Personalstrategie ausdrücklich zu einer langfristig orientierten Personalpolitik. Konzeptionell werden im Personalmanagement die folgenden Handlungsfelder bearbeitet:
Der Vorstand trifft entsprechend der Kompetenzordnung Entscheidungen zu wesentlichen Maßnahmen des Personalmanagements. Die Personalvertretung ist nach den Vorgaben des Landespersonalvertretungsgesetzes über die Mitwirkungsrechte daran beteiligt. Prüfvorgänge zur Einhaltung von Arbeitsanweisungen in der Personalarbeit werden von der Internen Revision wahrgenommen. Durch diesen Prozess ist sichergestellt, dass die Belange der Beschäftigten gewahrt sind. Aus der Geschäftstätigkeit der Sparkasse entstehen keine Risiken in Bezug auf Arbeitnehmerinteressen und –belange.

Motivation, Beschäftigungsfähigkeit und Identifikation zur Sparkasse als Arbeitgeber zu stärken, das ist das Ziel der nachhaltigen Personalarbeit. Im Leitbild „Führen und Zusammenarbeiten“ sind Führungsgrundsätze und Führungsverständnis verankert, genauso wie die Grundwerte des Umgangs und der Kommunikation miteinander. In aktuellen Führungsschulungen und -coachings sind diese Grundwerte fester Bestandteil der Seminarinhalte.

Die Fluktuationsquote (ohne Verrentungen) liegt mit leichten Schwankungen um 4% p.a. in Bezug auf die Anzahl der bankspezifisch Beschäftigten. Die Verbleibequote der Auszubildenden nach Ausbildungsende liegt bei 80%. Jährlich wird eine hohe Anzahl von Mitarbeitern (gerundet 4% aller Beschäftigten) für 25- und auch 40-jährige Zugehörigkeit zur Sparkasse geehrt.

In einem strukturierten Führungsprozess erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Entwicklungs-, Zielvereinbarungs- und Beurteilungsgesprächen Rückmeldungen zu Verhalten, Leistung und Ergebnissen. Entwicklungsmöglichkeiten werden besprochen und in konkrete Vereinbarungen übergeleitet. Führungskräfte erhalten dabei auch ein Feedback zum Führungsverhalten und zur Zusammenarbeit im Team, was Räume für mögliche wertvolle Führungsmaßnahmen schafft.

Zur nachhaltigen Weiterentwicklung sind alle Beschäftigtengruppen in Projektmaßnahmen eingebunden, in welchen sie ihre Kompetenz, Erfahrung und Erwartungshaltung einbringen können. So ist sichergestellt, dass Betroffene auch zu Beteiligten an einem Entscheidungsprozess werden.

Mit dem SparkassenIdeenManagement (SIM) können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich aktiv an Verbesserungs- und Optimierungsprozessen von Arbeitsabläufen und Maßnahmen beteiligen. Somit gibt es die Möglichkeit der aktiven Gestaltung von zukünftigen Themen. Über das SIM können die Beschäftigten somit auch auf das Nachhaltigkeitsmanagement einwirken. SIM sieht bei Annahme von Vorschlägen eine Prämierung (Geld- oder Sachprämie) der Einreicher vor.

Die Sparkasse Offenburg/Ortenau ist ein regionales Geldinstitut und beschäftigt daher keine Mitarbeiter im Ausland.