Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Tarifvertragliche Regelungen | Die Sparkasse Pforzheim Calw ist nach dem Regionalprinzip überwiegend in ihrem Geschäftsgebiet und damit national tätig. Sie unterliegt als öffentlich-rechtlicher Arbeitgeber dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD), insbesondere dem TVöD-S. Darin sind die Rahmenbedingungen für die Mitarbeiter, wie z. B. die Eingruppierung, die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit sowie die Anzahl der Urlaubstage geregelt.
Weitere Standards | Die Menschenrechtsstandards der UN und der ILO (Internationale Arbeitsorganisation) sind in Deutschland gesetzlich verankert und werden von uns eingehalten. Zusätzlich halten wir gesetzliche und tarifliche Regelungen konsequent ein. Darüber hinaus haben wir zahlreiche Gremien und Arbeitskreise und ergreifen regelmäßig vielseitige Maßnahmen. In der Geschäftsstrategie ist sowohl ökonomisches, ökologisches als auch soziales sowie vertrauensvolles und nachhaltiges Handeln fest verankert.
Unternehmensleitlinien | Gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben wir unsere Unternehmensleitlinien entwickelt. Sie setzen sich zusammen aus Unternehmens-, Führungs- und Mitarbeiterleitbild. In diesen Leitlinien zeigen sich die Werte, die wir in unserem Unternehmen leben und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wichtig sind: Wertschätzung, Nachhaltigkeit, Verantwortung, Verlässlichkeit, Fairness und Vertrauen.
Personalrat | Der Personalrat sichert die gesetzlichen Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Mit ihm pflegen wir eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. So tauschen sich z. B. der Vorstandsvorsitzende und das Personalmanagement jeweils in kurzen Intervallen mit dem Personalratsvorstand zu aktuellen Themen der Beschäftigten aus. Weitere Beschäftigungsbedingungen sind mit dem Personalrat überwiegend in Form von Dienstvereinbarungen geregelt.
Geschäftsanweisung | Eine Geschäftsanweisung für die Mitarbeiter regelt weitere Arbeitsbedingungen, Verhaltensrichtlinien und allgemeine Bestimmungen (z. B. Verschwiegenheitspflicht, Datengeheimnis, Nebentätigkeiten, Sicherheit und Arbeitsschutz). Zusätzlich wird der Personalrat bei Veränderungsprojekten und Grundsatzthemen intensiv eingebunden.
Arbeitgeberattraktivität | Wir wollen als Arbeitgeber noch attraktiver werden. Deshalb erfragen wir regelmäßig die Einstellungen und Bedürfnisse unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Aus diesen Mitarbeiterbefragungen und Führungskräfte-Feedbacks wollen wir erkennen, was die Mitarbeiter noch zufriedener macht und wie die Führungskräfte sich weiterentwickeln können. Daraus leiten wir dann Methoden und Lösungswege ab und unterstützen die Mitarbeiter darin, Veränderungen umzusetzen. In jährlichen Mitarbeitergesprächen tauschen sich Führungskraft und Mitarbeiter in einem persönlichen, wertschätzenden und vertraulichen Gespräch aus, z. B. über die Themen Leistung, Kompetenzen, Zusammenarbeit und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Verbesserungsprozess | Für Verbesserungsvorschläge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt es das Betriebliche Vorschlagswesen. So können unsere Beschäftigten dazu beitragen, Qualität und Effizienz zu steigern.
Gesundheitsmanagement | Uns ist wichtig, die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu fördern, ihre Leistungsfähigkeit zu erhalten und ihren Arbeitsschutz zu gewährleisten. Das betriebliche Gesundheitsmanagement ist daher ein unverzichtbarer Bestandteil der Unternehmenskultur und Personalstrategie. Der Arbeitsschutzausschuss gewährleistet, dass die Sparkasse die Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsvorschriften einhält und Maßnahmen zur Unfallverhütung durchführt.
Personalmanagement | Das Personalmanagement ist dem Dezernat des Vorstandsvorsitzenden zugeordnet. Somit ist die Unternehmensführung direkt in alle Personalangelegenheiten, die durch das Personalmanagement wahrgenommen und umgesetzt werden, eingebunden.
Risikobewertung | Hinsichtlich der Arbeitnehmerbelange bestehen grundsätzlich Risiken. Bei der Analyse dieser sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass aufgrund der geschaffenen Strukturen und vielfältigen Maßnahmen keinerlei wesentliche Risiken bestehen, die sehr wahrscheinlich schwerwiegende Auswirkungen auf den einzelnen nichtfinanziellen Aspekt haben bzw. haben werden. Auf eine separate Darstellung verzichten wir daher.
Zielsetzung | Mit dieser Gesamtkonzeption verfolgen wir das Ziel, sämtliche Arbeitnehmerrechte einzuhalten. Dies wird in unterschiedlichen Gremien und Arbeitskreisen regelmäßig überprüft. Die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte war im Berichtsjahr gewährleistet.