14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die Sparkasse am Niederrhein konzentriert ihre Tätigkeit auf ihr Geschäftsgebiet, das aus den Städten Moers, Neukirchen-Vluyn, Rheinberg und Xanten sowie den Gemeinden Alpen und Sonsbeck besteht. Sie ist nicht international tätig. Daher gelten für alle Beschäftigten das deutsche Recht und deutsche Standards. Die konsequente Einhaltung der geltenden Arbeitnehmerrechte ist selbstverständlich Richtschnur und Maßstab für die Personalpolitik der Sparkasse. Sie hat das Ziel, die Arbeitnehmerrechte zu 100 % einzuhalten. Die Überprüfung erfolgt in regelmäßigen Gesprächen zwischen dem Vorstand, dem Personalrat und der Leitung der Abteilung Personal.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die wichtigste Ressource der Sparkasse am Niederrhein. Der weit überwiegende Teil der Beschäftigten der Sparkasse am Niederrhein lebt in der Region, in der die Sparkasse tätig ist. Sie kennen die Kunden persönlich und betreuen sie mit einer langfristigen Perspektive; durch ihre qualifizierte und engagierte Leistung tragen sie zum Erfolg der Sparkasse bei.  

Ziel der Sparkasse ist es, ein auf Dauer angelegtes Beschäftigungsverhältnis mit ihren Angestellten zu erreichen. Deshalb ist ihre Personalpolitik langfristig orientiert. Die Stärkung der Zufriedenheit, Motivation und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten gehört zu den wesentlichen Aufgaben einer nachhaltigen Personalarbeit. Aus diesem Grund legt die Sparkasse Wert auf eine kooperative Führungskultur. Ihre Erwartungen an die Führungskräfte hat die Sparkasse am Niederrhein in einer Führungsmatrix zusammengefasst. Nachwuchsführungskräfte werden im Rahmen eines hauseigenen Führungskräfteprogramms geschult.

Viele Beschäftigte sehen in der Sparkasse am Niederrhein einen verlässlichen und verantwortungsbewussten Arbeitgeber. Rund 99 Prozent der Arbeitsverträge sind unbefristet. Die Sparkasse bietet ihren 584 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – davon waren zum Jahresende 2021 560 aktiv im Dienst – auf Dauer angelegte Beschäftigungsperspektiven mit guten Entwicklungschancen. Die durchschnittliche Unternehmenszugehörigkeit liegt bei über 23 Jahren. Die langfristig orientierte Personalpolitik zeigt Wirkung: Allein im Jahr 2021 haben 36 ihrer Angestellten ihr 25. oder 40. Dienstjubiläum bei der Sparkasse am Niederrhein gefeiert. Beweggründe für eine langjährige Verbundenheit sind ein umfangreiches Weiterbildungsangebot, vielseitige berufliche Einsatzmöglichkeiten, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie gute Sozialleistungen, aber auch Maßnahmen zur aktiven Förderung der Gemeinschaft der Beschäftigten.   

Im Rahmen der Personalplanung werden erwartete oder bekannte Auswirkungen aus der demografischen Entwicklung, Prozessoptimierungen etc. angemessen berücksichtigt, um den geordneten Geschäftsbetrieb auch bei einer Reduzierung der Mitarbeiterkapazitäten jederzeit zu gewährleisten. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine enge Kommunikation des Vorstands und der Abteilung Personal mit den Abteilungen und dem Marktbereich erforderlich.    

Die Beteiligung und Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist nach den Vorgaben des Landespersonalvertretungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen geregelt. Die Interessen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden durch den Personalrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung aktiv vertreten. Unterstützung leisten auch die Schwerbehindertenvertretung sowie die Gleichstellungsbeauftragte. In monatlichen Gesprächen zwischen Vorstand und Personalrat wird die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte validiert.  

Über die betriebliche Mitbestimmung hinaus kann jede/r Beschäftigte im Rahmen des betrieblichen Vorschlagswesens seine Verbesserungsvorschläge einreichen und sich aktiv beteiligen. Gerne werden hier auch Vorschläge entgegengenommen, die nachhaltiges Handeln betreffen. Im Berichtsjahr wurden 71 Vorschläge von Beschäftigten eingereicht.

Die Vergütung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sparkasse am Niederrhein ist weit überwiegend tarifgebunden. Auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst - Sparte Sparkassen - Anwendung. Hierin sind auch die Arbeitszeiten, Urlaubstage sowie die allgemeinen Arbeitsbedingungen geregelt. Darüber hinaus fördert die Sparkasse am Niederrhein – neben der tariflichen – den Aufbau einer weiteren betrieblichen Altersvorsorge ihrer Beschäftigten finanziell.

Die Vergütungsstrategie ist Bestandteil der vom Vorstand beschlossenen Geschäfts- und Risikostrategie, die jährlich überprüft wird.

Für alle Beschäftigten der Sparkasse am Niederrhein werden die Normen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingehalten. Damit die Sicherheit am Arbeitsplatz sichergestellt ist, beachtet die Sparkasse am Niederrhein die Vorgaben nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Durch regelmäßige Begehungen der Arbeitsplätze durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt werden ggfs. bestehende Sicherheitsmängel festgestellt und nach Lösungen zur Abhilfe gesucht. 100 % der Arbeitsplätze werden nach hohen ergonomischen Standards ausgestattet. Allgemeine und individuelle Gefährdungsbeurteilungen, insbesondere für schwangere Mitarbeiterinnen, bilden die Grundlage für einen wirksamen betrieblichen Arbeitsschutz. Unfallverhütung, Arbeits- und Gesundheitsschutz haben für die Sparkasse am Niederrhein – unabhängig von den gesetzlichen Anforderungen – eine hohe Bedeutung.  

Änderungen des Angebots an Produkten und Dienstleistungen sowie der grundsätzlichen Ausrichtung der Geschäftstätigkeit und Kundenbeziehungen werden auf Fachbereichsebene vor Beschlussfassung auch im Hinblick auf eventuelle Auswirkungen für die Beschäftigten besprochen. Wesentliche Risiken in Bezug auf die Arbeitnehmerbelange, die mit der Geschäftstätigkeit und –beziehung, Produkten und Dienstleistungen verknüpft sind, hat die Sparkasse am Niederrhein aufgrund ihres Tätigkeitsfeldes nicht ermittelt. Fluktuation und Krankenquoten weisen im Vergleich zum Verbandsdurchschnitt nicht auf außergewöhnliche Belastungen der Beschäftigten hin. Die Entwicklung der Krankheitsquoten wird vom zuständigen Vorstandsdezernenten und der Abteilung Personal regelmäßig analysiert.
Rückmeldungen von Beschäftigten und die Unfallstatistik weisen – auch in den Vergleichsauswertungen der Unfallkasse NRW - keine Besonderheiten auf, daher wird auf die Definition von Zielen in diesem Bereich verzichtet.   

Der mit Beginn der Corona-Pandemie installierte erweiterte Krisenstab trat auch in 2021 regelmäßig zusammen, um alle neuen Informationen und Änderungen zu dem Thema in der Gesamtbetrachtung der Sparkasse am Niederrhein zeitnah zu bewerten, regelungskonform umzusetzen und an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu kommunizieren. Der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit wurden über die Entscheidungen des Krisenstabes regelmäßig informiert. Bei arbeitsschutzrechtlichen Fragestellungen wurden sie in die Entscheidungsfindung mit einbezogen. In der praktischen Umsetzung haben sie die Verantwortlichen fachlich unterstützt. Die Regelungen der Coronaschutzverordnung und die Arbeitsschutzverordnung wurden rechtzeitig und vollständig umgesetzt; zum Teil über die rechtlichen Anforderungen hinaus.

Vor diesem Hintergrund sieht die Sparkasse am Niederrhein das Ziel, alle Rechte der Beschäftigten einzuhalten und ihnen ein verantwortungsvoller und zuverlässiger Arbeitgeber zu sein, als erreicht an. Ziel ist es, dies auch zukünftig beizubehalten.