14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bieten wir auf Dauer angelegte Beschäftigungsperspektiven mit guten Entwicklungschancen. Der weit überwiegende Teil unserer Belegschaft lebt in unserer Region. Die durchschnittliche Unternehmenszugehörigkeit liegt bei über 22 Jahren. Mehr als 99 Prozent der Arbeitsverträge sind unbefristet. Für unsere Mitarbeitenden gilt der Tarifvertrag TVöD für Sparkassen.

Aufgrund des Regionalprinzips erstreckt sich unsere Geschäftstätigkeit im Kern auf den Rhein-Erft-Kreis, den Rhein-Sieg-Kreis, den Rheinisch Bergischen Kreis und den Oberbergischen Kreis. Damit gilt für uns bspw. das Personalvertretungsgesetz (LPVG) für das Land Nordrhein-Westfalen.

Für die Kreissparkasse Köln gilt als Anstalt öffentlichen Rechts (vgl. Sparkassengesetz NRW) der Grundsatz der Gebundenheit. Die zutreffenden Gesetze und Verträge sind somit verbindlich. Mögliche Risiken in Bezug auf Arbeitnehmerrechte werden bereits durch die gesetzlichen Regelungen ausgeschlossen. Die Einhaltung aller für uns verpflichtenden Gesetze in Bezug auf Arbeitnehmerrechte werden durch die interne Revision sowie den Compliance-Beauftragten sichergestellt. Ein darüber hinaus gehendes Konzept oder eine Zielsetzung ist daher nicht notwendig.

Ein Drittel der Mitglieder unseres Verwaltungsrats sind Mitarbeitende. Der Verwaltungsrat bestimmt die Richtlinien der Geschäftspolitik und überwacht die Geschäftsführung.

Die Interessen unserer Beschäftigten werden außerdem durch den Personalrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung aktiv vertreten. Unterstützung leisten darüber hinaus diverse weitere, themenbezogene Beauftragte. Dazu zählen unter anderem Beauftragte für Arbeitsschutz und Prävention, die Schwerbehindertenvertretung, Inklusionsbeauftragte sowie Beauftragte für Gleichstellung und Chancengerechtigkeit.

Über die Pflichten aus dem LPVG hinaus besteht in unserem Haus eine sehr gute Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Personalrat. Hieraus resultiert eine Vielzahl von Dienstvereinbarungen, bspw. zur Vertrauensarbeit oder zur Erhaltung der Gesundheit aller Mitarbeitenden.

Unser Nachhaltigkeitsmanagement berücksichtigt die Belange unserer Mitarbeitenden, indem ein Vertreter des Personalbereichs Mitglied im Koordinierungsteam Nachhaltigkeit ist. Außerdem können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unser internes Ideenmanagement nutzen, um Verbesserungsvorschläge in den betreffenden Fachbereichen zu platzieren.

Für unsere sozial nachhaltige Personalpolitik wurden wir mehrfach mit dem Siegel Arbeit Plus der Evangelischen Kirche ausgezeichnet. Darüber hinaus bestätigen uns die lokalen Industrie-und Handelskammern jährlich eine „herausragende Leistung in der Berufsausbildung“.