Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Auf die Arbeitsverhältnisse der Sparkassenbeschäftigten findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Anwendung. Die Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Informationsrechte der Beschäftigten sind im Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg geregelt.
Der Bereich Personal fällt in die Ressortzuständigkeit des Vorstandsvorsitzenden. Dieser beauftragt den Bereich Personal und die Personalabteilung mit allen zum Themenfeld Arbeitnehmerrechte zählenden Angelegenheiten. Dadurch ist die Einbindung der Unternehmensführung gewährleistet.
Die Beschäftigten können sich über das betriebliche Vorschlagswesen am Nachhaltigkeitsmanagement der Sparkasse beteiligen (s. o. Kriterium 10).
Die Sparkasse achtet die gesetzlichen Arbeitnehmerrechte. Durch die geltenden Tarifverträge bestehen detaillierte Regelungen, die Anwendung finden. Weitere allgemeine Regelungen werden im Rahmen von Dienstvereinbarungen gemeinsam mit dem Personalrat für alle Beschäftigten der Sparkasse vereinbart. Die Interessen der Beschäftigten werden durch den elfköpfigen Personalrat sowie die Jugend- und Auszubildendenvertretung aktiv wahrgenommen. Der rechtliche Rahmen des Landespersonalvertretungsgesetzes für Baden-Württemberg regelt hierbei die Zusammenarbeit. Die regelmäßigen Zusammenkünfte des Vorstandes mit dem Personalrat tragen zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit bei. Regelmäßig startet der Bereich Personal sowie der Personalrat Initiativen zur Gesundheitsförderung und -erhaltung in Form von Vorträgen und Aktivitäten. Hervorzuheben ist der 2016 gegründete S-Club, der von den Beschäftigten gestaltet wird und zunehmend Teilnehmer in der Freizeit aktiv werden lässt. Vor dem Hintergrund der Berücksichtigung aller in Betracht kommenden arbeits- und arbeitsschutzrechtlichen Regelungen und der damit einhergehenden routinemäßigen Analyse von potenziell risikorelevanten Sachverhalten (in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht) lassen sich keine darüber hinaus gehenden Risiken identifizieren. Die dargestellten Maßnahmen und deren Fortentwicklung dienen dem vorrangigen Ziel der Sparkasse zur nachhaltigen Positionierung als attraktiver Arbeitgeber in der Metropolregion Rhein-Neckar.
Gemäß dem Regionalprinzip beschränkt sich die Geschäftstätigkeit grundsätzlich auf das Geschäftsgebiet der Sparkasse. Im Ausland betreibt sie keine Niederlassungen. Vor dem Hintergrund der bestehenden umfassenden Regelwerke sind keine wesentlichen Risiken aus der Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen ersichtlich. Insofern liegt kein eigenständiges Konzept vor. Zu weiteren themenspezifischen Zielsetzungen siehe auch Kriterien 15. und 16.