14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Die BVG AöR realisiert mit über 15.370 Beschäftigten Verkehrsdienstleistungen des öffentlichen Personennahverkehrs im Land Berlin. Die BVG zählt zu den größten Arbeitgebern der Region und ist entsprechend des Berliner Betriebe-Gesetzes nicht außerhalb der Region und nicht außerhalb Deutschlands tätig. Das deutsche Arbeitsrecht ist hier Grundsatz für die im Unternehmen sichergestellte Einhaltung der Arbeitnehmerrechte. Es existieren hierfür keine konkreten weitergehenden Zielstellungen. Die im Kriterium 1 dargelegten Nachhaltigkeitsschwerpunkte, wie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie etc., können über gesetzliche Arbeitnehmerrechte hinausgehende Angebote für die Beschäftigten generieren.

Alle geltenden Gesetze und für das Unternehmen relevante Vorschriften werden eingehalten. Als Teil der Berliner Landesunternehmen der Daseinsvorsorge mit klar definiertem Auftrag und Beiträgen zum Gemeinwohl (Verkehrsvertrag Land Berlin - BVG im Zeitraum 2020-2035) ist es für den Eigentümer wie auch für das Management der BVG gleichermaßen Selbstverständnis, dass alle Regelungen zu zentralen Menschenrechten und hier insbesondere Arbeitnehmerrechten sichergestellt sind.

Die Beteiligung der Beschäftigten der BVG an der Realisierung der vom Nachhaltigkeitsanspruch geleiteten Verkehrsdienstleistungen ist in allen Wertschöpfungsstufen des Unternehmens ausdrücklich unterstützt. Basisinformationen sind allen Beschäftigten über verschiedene Kanäle zugänglich. Hier sind insbesondere die von ca. 10.000 Beschäftigten genutzte Mitarbeiter*inneninformations-App, das Intranet wie auch das unternehmensinterne Magazin für die BVG-Beschäftigten „PROFIL“ zu nennen. In all diesen Informationskanälen werden regelmäßig Nachhaltigkeitsaspekte aus der Unternehmenstätigkeit aufgegriffen. Das betriebliche Vorschlagswesen honoriert von den Beschäftigten eingebrachte Verbesserungen. Neu eingestellte Mitarbeiter*innen werden in speziellen Begrüßungs-Veranstaltungen mit der Unternehmensstrategie und dem hier integrierten Nachhaltigkeitsmanagement bekannt gemacht.

Die BVG ist den Kernarbeitsnormen der International Labor Organization (ILO) mit Regelungen gegen Kinder- und Zwangsarbeit, zur Sicherstellung der Vereinigungsfreiheit sowie gegen Diskriminierung verpflichtet. Bei der Vergabe von beispielsweise Dienstleistungsaufträgen wird sorgfältig auf die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen und weiterer Sozialstandards (z.B. Förderung von Frauen) durch die Geschäftspartner geachtet.

Die BVG hat sich auch vor diesem Hintergrund bereits 2016 zum UN Global Compact bekannt und berichtet regelmäßig zu den dort ausgewiesenen Prinzipien Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung. Das Aufgreifen globaler Nachhaltigkeitsherausforderungen ist für die BVG mit Blick auf die Anforderungen an zukünftig postfossile Mobilität und umfängliche Investitionen in neue und hinsichtlich Klimagasen emissionsfreie Fahrzeugflotten folgerichtig. Diese werden zunehmend im globalen Weltmarkt, d.h. außerhalb Deutschlands und Europas, produziert. Mit Blick auf zukünftig intensivierte Unternehmensverantwortung hinsichtlich der Lieferketten der BVG wurden auch 2020 thematische Angebote, u.a.  durch das Deutsche Global Compact Netzwerk, zur Umsetzung der im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) ausgewiesenen Gestaltungserfordernisse seitens der BVG wahrgenommen. Somit sind gute Voraussetzung für die in 2022 intensivierte Befassung & Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes gegeben.

Die Kontinuität  einer nachvollziehbar auf die Beschäftigten ausgerichteten Personalpolitik zahlt sich aus. Auch 2022 wurde die BVG erneut als Top-Arbeitgeber auszeichnet und zählt zu den besten Arbeitgebern Deutschlands. Bereits zum sechsten Mal in Folge konnte das begehrte Zertifikat vom international renommierten Top Employers Institute erlangt werden. Im Vergleich zu anderen Unternehmen hat die BVG u.a. besonders gut im Themenfeld Diversity und Inklusion abgeschnitten.

Sozialpartnerschaft
Die betriebliche Sozialpartnerschaft im Dialog zwischen Arbeitnehmervertretungen und dem Unternehmen ist für die BVG Grundlage einer erfolgreichen Unternehmensleistung und -entwicklung. Ein frühzeitiger und vertrauensvoller Dialog eröffnet dabei die Chance, Vorschläge und Anregungen aus verschiedenen Blickrichtungen für ein gutes und gemeinsam getragenes Ergebnis zu nutzen. Es entspricht den Erfahrungen der BVG, dass ein sozialpartnerschaftliches Miteinander die Basis für wirtschaftlichen Erfolg und das kulturelle Handeln im Unternehmen bildet.

Aus der Geschäftstätigkeit der BVG können negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Beschäftigten entstehen, beispielsweise durch die psychische Belastung am Arbeitsplatz. Diese sind im Unternehmen BVG identifiziert und werden aktiv durch entgegenwirkende Maßnahmen (beispielsweise durch das unternehmensweit sichergestellte betriebliche Gesundheitsmanagement) minimiert.
Detailliertere Erläuterungen hierzu sind im BVG Fortschrittsbericht (CoP) zum UN Global Compact 2022 Prinzipien 1 – 6 dargelegt.

Fortschrittsbericht 2022 der Berliner Verkehrsbetriebe zum UN Global Compact / Prinzipien 1-6