14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

Bei FAHNENGÄRTNER sind derzeit alle Arbeitnehmerrechte eingehalten und keine Verfahren (nach dem österreichischen ArbeitnehmerInnen Schutzgesetz - ASVG) anhängig.

Der Betriebsrat besteht aus 5 Personen.

Im Nachhaltigkeitsteam sind aktuell aus allen Abteilungen und Hierarchieebenen MitarbeiterInnen vertreten und dialogisch in den Entwicklungen mit eingebunden.