Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.
Alle Standorte der SCHUFA befinden sich in Deutschland. Das Einhalten von gesetzlichen Vorgaben ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Aufgrund der tariflichen Ungebundenheit steht der Betriebsrat umso mehr für die Rechte und Anliegen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein. Der Betriebsrat nimmt seine Mitbestimmungs- und Informationsrechte umfassend wahr. Das Gremium wird in die Erstellung betrieblicher Richtlinien und Entscheidungen, die die Belegschaft betreffen, im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit eingebunden. So arbeiten wir kontinuierlich an der Weiterentwicklung der Richtlinien, z.B. haben wir 2020 eine Betriebsvereinbarung zum Thema Ideenmanagement, die die Partizipation der Arbeitnehmer:innen steigert, vereinbart.
Einen wichtigen Beitrag zu einer vertrauensvollen und offenen Zusammenarbeit zwischen Führungskraft und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind die regelmäßig durchgeführten Mitarbeiter- und Zielgespräche. Gleichzeitig sind ein kooperativer Führungsstil und ein hierarchieübergreifender Gemeinschaftsgeist unser Anspruch. Den Erfolg unserer Führungskultur überprüfen wir regelmäßig durch aussagekräftige Mitarbeiterbefragungen. Die Zufriedenheit unserer Beschäftigten bestätigen die durchgängig mindestens guten Ergebnisse in den arbeitgeber- und führungsbezogenen Fragen des SCHUFA-Index (Mitarbeiterzufriedenheits-Index).
Wir bieten unseren Beschäftigten ausreichende Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Verschiedene Teilzeitmodelle werden von 26 % [2019: 27 %] unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genutzt. Unsere familienbewussten Angebote zeigen Wirkung: 97% [2019: 92 %] der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kehrten 2020 nach der Elternzeit ins Unternehmen zurück. Zudem setzen wir stets neue Ziele und Maßnahmen zur Unterstützung von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit pflegebedürftigen Angehörigen im Rahmen des Audits "berufundfamilie“ um, etwa eine Anlaufstelle für Beschäftigte, um diese beim Thema Pflege zu unterstützen und zu beraten, oder unsere externe Mitarbeiterberatung (EAP).
Unser Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) hat das Audit des Corporate Health Awards erfolgreich bestanden und trägt das Exzellenzsiegel. Zudem haben wir die Luxemburger Deklaration zur betrieblichen Gesundheitsförderung unterzeichnet.
Durch Fortbildungsangebote stärken wir die Kompetenzen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für sich ständig verändernde Anforderungen. Die Aufwendungen für Fortbildungsangebote pro Beschäftigtem erhöhen wir jedes Jahr graduell.
Über das Intranet informieren wir unsere Beschäftigten über unsere CR-Strategie, in welchen Bereichen wir uns engagieren und über aktuelle CR-Themen. Darüber hinaus fördern wir den ehrenamtlichen Einsatz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Wiesbaden sowie an weiteren Standorten. Außerdem fördern wir das außerbetriebliche Engagement unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für gesellschaftliche Themen mit unserem Corporate Volunteering Award (s. Kriterium 18).
Der Betriebsrat sowie die interne Revision und deren regelmäßige Audits stellen sicher, dass Arbeitnehmerrechte gewahrt und gefördert werden. Diesbezüglich sehen wir aufgrund des Prozesses derzeit keine Risiken: Potentielle Risiken werden durch entsprechende Kontrollinstanzen, z.B. Arbeitnehmervertretung, Schwerbehindertenvertretung, Revision, Datenschutzbeauftragter vermindert. Strenge gesetzliche Vorgaben reduzieren ebenfalls das Risiko. Zudem sind wir, insbesondere gegenüber unseren Vertragspartnern und Kundinnen und Kunden, im streng regulierten Banken- und Versicherungsumfeld, zusätzlich verpflichtet und legen regelmäßig Rechenschaft über unsere Qualifizierung als Dienstleister ab. In dem Rahmen versichern wir ebenfalls Konformität mit Arbeitnehmerrechten.
Siehe hierzu auch Kriterien 1, 15 und 16.
Derzeit besteht zum Punkt Arbeitnehmerrechte kein umfassendes Managementkonzept, jedoch existieren für die Themenfelder separate Konzepte und Regelungen. Die Unternehmensführung und der Betriebsrat der SCHUFA sind in jegliche Arbeitnehmerrechte tangierende Themenstellungen eingebunden. Ziel ist die regelkonforme Umsetzung der Prozesse, die regelmäßige Information aller Beteiligten und die kontinuierliche Verbesserung der Prozesse:
- Für das Betriebliche Gesundheitsmanagement wurde ein Handbuch vom Vorstand bestätigt, das das Konzept des BGM, unser Verständnis, die übergeordneten Ziele, die Eckpfeiler (u.a. Gesundheitsförderung, Eingliederung, Information & Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit) sowie die Evaluation erläutert.
- Nachhaltigkeit: Eine umfassende CR-Strategie, Roadmap und der bereichsübergreifende CSR-Arbeitskreis
- Zielvereinbarung und Audit zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie (berufundfamilie)
- Betriebsvereinbarung über das Konzept und den Prozess für das Führen von Mitarbeiter- und Zielgesprächen
- Betriebsvereinbarung zum Thema Ideenmanagement
- Betriebsvereinbarung zur Mobilarbeit
Die Regelungen, Richtlinien und Konzepte werden regelmäßig auf Aktualität und die ordnungsgemäße Umsetzung geprüft.