14. Arbeitnehmerrechte

Das Unternehmen berichtet, wie es national und international anerkannte Standards zu Arbeitnehmerrechten einhält sowie die Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen und am Nachhaltigkeitsmanagement des Unternehmens fördert, welche Ziele es sich hierbei setzt, welche Ergebnisse bisher erzielt wurden und wo es Risiken sieht.

VIVAWEST ist ein tarifgebundener Konzern. Der bestehende Manteltarifvertrag wurde Ende 2011 zwischen der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) und den verschiedenen Gesellschaften im Konzern geschlossen. Weitere Tarifverträge, wie z. B. zu den Themen Entgelttarif, Demografie und Altersversorgung sowie Betriebsvereinbarungen, ergänzen die Tarifstruktur und stellen sicher, dass Arbeitnehmerrechte gewahrt werden. Darüber hinaus werden die Interessen der Mitarbeiter über Betriebsräte in den Einzelgesellschaften sowie durch die IG BCE vertreten.

Zur gezielten Ableitung personalstrategischer Handlungsfelder, aber vor allem auch zur Erfassung eines ersten Stimmungs- und Meinungsbildes der Belegschaft nach drei Jahren VIVAWEST, wurde Ende 2014 die erste konzernweite Mitarbeiterbefragung durchgeführt. Die außergewöhnlich hohe Beteiligung von 92 Prozent der Konzernbelegschaft zeugt von der Bereitschaft der Beschäftigten, ihr Arbeitsumfeld aktiv mitzugestalten und konkrete Hinweise auf Verbesserungsmöglichkeiten zu geben. Bereits drei Jahre nach der Zusammenführung der Vorgängergesellschaften in den Vivawest-Konzern fühlen sich die Mitarbeiter überdurchschnittlich stark mit VIVAWEST verbunden und halten VIVAWEST für einen sehr attraktiven Arbeitgeber. Die Umfrage zeigt auch eine hohe Bereitschaft der Belegschaft, sich über das erwartete Maß einzusetzen. Die große Zustimmung zu dem gemeinsamen Ziel- und Wertefundament sowie das starke Bekenntnis zum Unternehmen sind ausgesprochene Stärken von VIVAWEST. Darüber hinaus wurden hinsichtlich der Aufgabengestaltung und der Arbeitszufriedenheit sehr positive Ergebnisse erzielt. Ungeachtet des sehr positiven Feedbacks wurden durch die Befragung drei Handlungsfelder - „Arbeitsintensität“, „Gesundheit und Beschäftigungsfähigkeit“ und „Leistungsgerechte Vergütung“ – identifiziert, bei denen im Detail Veränderungen gewünscht werden oder Verbesserungspotenziale bestehen.

Vergleiche Finanzbericht 2015 (2.5.1 Mitarbeiter, S. 23f.) und Bericht 2014 (Seite 112f.).

Eine spezielle Förderung der Beteiligung der Mitarbeiter am Nachhaltigkeitsmanagement erfolgt nicht, da Nachhaltigkeit integraler Bestandteil des Geschäftsmodells von VIVAWEST ist und im Zuge der Umsetzung dieses Geschäftsmodells alle Beschäftigten automatisch Einfluss auf die Ausgestaltung von Prozessen sowie Produkten/Leistungen nehmen. Organisatorisch werden die Mitarbeiterinteressen durch die Arbeitsgemeinschaft der Betriebsräte im Konzernlenkungskreis Nachhaltigkeit dauerhaft vertreten.

VIVAWEST ist ausschließlich in Deutschland tätig. In Verträgen werden daher alle Vertragspartner explizit zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet. Zur Sicherstellung der Einhaltung von Menschenrechten orientiert sich VIVAWEST an international anerkannten Mindeststandards des UN Global Compact, den Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sowie dem „Verhaltenskodex für Geschäftsverkehr, Ethik und Compliance“ von VIVAWEST, welcher auf der Website vivawest.de frei zugänglich ist. (Vergleiche Kriterium 17)